16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Anglero

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AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Nach meiner Kenntnis werden/müssen Fischereischeine in den meisten Fällen nach Ablauf ihrer Gültigkeit umgeschrieben werden.

D.h. doch lebenslang gültiger Fischereischein = kein Ablaufen = keine Pflicht zum Umschreiben
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Versteh ich nicht ganz|kopfkrat
Bei uns im Verein (Sachsen) ist ein in Berlin wohnender Hesse
der hat bis zum Ablauf seines hessischen Scheines in Berlin und Brandenburg mit diesen geangelt|bigeyes
der hat den sächsischen Erlaubnisschein Plus Zusatzmarke Brandenburg/Berlin
@Anglero so dachte ich bisher auch
 

ToxicToolz

... ... ... ... ... ...
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Erstmal ist eins Fakt Mädels: Die Adresse in Deinem Fischereischein muss mit der in Deinem Personalausweis übereinstimmen! Und Zack, schon gibts kein Umherreden mehr mit irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Argumenten alá Lebenslang gültig = niemals umschreiben lassen ... Hab in meinem Leben selten etwas dümmeres gelesen.

Und das Ding mit, Juhuu zwei Fischereischeine ist doch ebenso behämmert, da es das Problem des TE´s nicht lösen würde. (er müsste dann mit dem "zweiten" Schein ja trotzdem alle 5 Jahre zur Havelchaussee)


Gruß Toxe
 

Anglero

Member
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

...Hab in meinem Leben selten etwas dümmeres gelesen...

Das kann ja nur daran liegen, dass du deine Beiträge nicht liest.

Mal in Ernst, vielleicht sollten wir alle mal wieder auf den Pfad der gepflegten Unterhaltung zurückkehren.

Toxe könnte doch den Anfang machen und seine "Fakten" mit Fakten belegen.
 

Anglero

Member
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

So etwas hätte schon eher Hand und Fuß:

Bsp. Berlin (aber wann umschreiben?)

"...Fischereischeine anderer Bundesländer, die dem Fischereischein A oder dem
Jugendfischereischein gleichstehen, gelten auch im Land Berlin, es sei denn, der Inhaber hat
seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes..."

BW scheint da genauer:

"...Landesfischereigesetz BW §31 Absatz 4
Bei Verlegung der Hauptwohnung nach Baden-Württemberg sind die in anderen Ländern der Bundesrepublik
Deutschland ausgestellten Fischereischeine im Geltungsbereich dieses Gesetzes längstens bis zum Ende des auf diese Wohnsitznahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig..."

Ändert nichts daran, dass in vielen BLs eine Umschreibung erst mit Ablauf der Gültigkeit notwendig werden soll.
 

Kotzi

Mit-Glied
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Bei mir war es so:
Da ich umgezogen war und mich UMGEMELDET hatte, bin ich dem Land M-V wenn ich angeln gehen möchte die Pfründe schuldig.
Dh mein noch gültiger Fischereischein aus RLP war nicht mehr gültig da ich jetzt dem Land M-V zugehörig bin und da gefälligst auch Steuern abdrücken soll.
Also musste ich meine Prüfungsurkunde vorzeigen die dann geprüft wurde ob das auch zulässig ist das ich auch wirklich zum angeln berechtigt bin...

Es geht allein um deinen Wohnort und damit die Fischereiabgabe die zu entrichten ist. Der Fischereischein auf Lebenszeit hat nur den Vorteil das man das Ding nicht verlängern lassen muss was ja in der Regel eine reine Formsache darstellt.
Wenn man 2 Fischereischeine hat, hat das allein den Vorteil, das man bei einem etwaigen Rückzug ins ehemalige Bundesland nicht wieder auf die Behörde rennen muss um sich das Ding wieder austellen zu lassen, sondern lediglich verlängern lassen muss ( was bei einem "lebenslänglichen" ja entfällt.)

Wer in einem Bundesland gemeldet ist und keinen Fischereischein aus diesem Bundesland besitzt hat also keinen gültigen Fischereischein, da man ja so böse ist und keine Abgaben abdrückt.

So ist jedenfals mein Rechtsverständnis von dem ganzen Behörden-Heck-Meck.
 

SUND-PIRAT

der Strelasund meine Heimat
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

endlich mal ein Austausch hier! geht doch mit Euch!

also das mit 2 Scheinen ist Käse, mir gehts ja hauptsächlich darum, das alle 5 Jahre nochmal Kosten auf mich zukommen, nur weil ich in einem anderen BL wohne! Deshalb haben viele Berliner auch nen Brandenburger Angelschein aber der wird in Berlin nicht anerkannt und viele Berliner fahren dehalb ins Umland. Ich müsste aber einen weiteren Weg auf mich nehmen um angeln zu dürfen!

Brandenburg = lebenslang
Berlin = befristet

Die Adresse muss nicht unbedingt die selbe sein, wie im Personalausweis! Denn, ich habe den MV-Schein (mit MV-Adresse), Wohnsitz Berlin (im Perso) darf deshalb aber nur in MV angeln... erst wenn ich in den Berliner Fischereischein A tausche, darf ich wieder Deutschlandweit angeln.

Siehe Anhang! |krach:
 

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gelbeblume

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AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Fischereischein Brandenburg
Fischreiabgabe Brandenburg
DAV Brandenburg
Wohnung Berlin.
Wo in Berlin kann ich angeln?

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gelbeblume

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AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Warum nicht?

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SUND-PIRAT

der Strelasund meine Heimat
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Warum nicht?

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weil du verpflichtet bist mit Hauptwohnsitz Berlin, einen Berliner Fischereischein A zu beantragen! Wird Kontrolliert und es kommt raus, du wohnst in Berlin, hast du eine Strafe am Hals!

Jetzt, darfst du nur in Brandenburg angeln #6
 

gelbeblume

New Member
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Brandenburg reicht mir.

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SUND-PIRAT

der Strelasund meine Heimat
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

In meinem Fischereischein ( + DAV Ausweis, Fischerei-Abgabe) steht die Berliner Adresse

lustig! Du darfst ja auch den Brandenburger-Schein haben und es darf auch ne Adresse xy drin stehen! Nur gültig ist der Schein dann trotzdem in dem zu bewohnenden Bundesland nicht |kopfkrat joooo!

Heißt: hab ich den MV-Schein mit Berliner Adresse drin und Wohnsitz in Berlin, darf ich nur in MV angeln! Klingt bescheuert, ist aber so #q
 

gelbeblume

New Member
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Ich wollte zum Berlin DAV wechseln, und da habe keine Informationen dazu bekommen, wegen Fischereischein ändern, werde neuerdings auch zu Veranstaltungen des Berliner DAV eingeladen.

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Kotzi

Mit-Glied
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Spaß, Spaß....
und alles so sinnvoll und nachvollziehbar...
 

SUND-PIRAT

der Strelasund meine Heimat
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

nix sinnvoll! kein spaß! Abzocke ist das!

1x darf ne Verlängerung beantragt werden, was danach? Schein neu machen?:r
 

gelbeblume

New Member
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Da macht das angeln keinen Spaß mehr. Ich suche mir ein anderes Hobby.

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