1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

M

maddeis112

Guest
Hey Leute,#h

wir gehen in folgendem Beispiel nur mal von der Theorie aus:)

Ich habe einen Sportfischereischein und eine gültige Tageskarte für ein Gastgewässer, an dem ich angeln gehen werde.
Auf der Tageskarte steht aber "es darf mit einer Handangel" geangelt werden.

ANGENOMMEN: Ich hätte aber 2 Ruten im Wasser, noch keinen Fang gemacht und plötzlich steht der Gewässerwart (oder ähnliches) da und macht Kontrolle #q

Was würde passieren?|uhoh:

Die Tageskarte wird wahrscheinlich sofort entzogen und ich werde wahrscheinlich 1 Jahr oder dauerhaft für dieses Gewässer gesperrt|bigeyes ??!!

Aber kann man wirklich einem die Rute weg nehmen,
wie ich schon gehört habe??
Die ist doch mein Eigentum!!:)

LG Matze
 

Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Hey Leute,#h

wir gehen in folgendem Beispiel nur mal von der Theorie aus:)

Ich habe einen Sportfischereischein und eine gültige Tageskarte für ein Gastgewässer, an dem ich angeln gehen werde.
Auf der Tageskarte steht aber "es darf mit einer Handangel" geangelt werden.

ANGENOMMEN: Ich hätte aber 2 Ruten im Wasser, noch keinen Fang gemacht und plötzlich steht der Gewässerwart (oder ähnliches) da und macht Kontrolle #q

Was würde passieren?|uhoh:

Die Tageskarte wird wahrscheinlich sofort entzogen und ich werde wahrscheinlich 1 Jahr oder dauerhaft für dieses Gewässer gesperrt|bigeyes ??!!

Aber kann man wirklich einem die Rute weg nehmen,
wie ich schon gehört habe??
Die ist doch mein Eigentum!!:)

LG Matze

Moin Matze,meiner Meinung nach kann man Dir die Rute wegnehmen.....Tatwerkzeug,ob Du sie wiederbekommst
entscheiden Andere!!
 

namycasch

Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Petri.

Soweit ich informiert bin, begeht man mit 2 Ruten eine Straftat (Fischwilderei). Bei manchen Vereinen ist sogar eine zweite montierte Rute im Gras NICHT erlaubt. Man könnte ja in Versuchung kommen.

Also Obacht und wie im Erlaubnisschein steht, NUR mit einer Rute fischen.

Petri.
 

Franz_16

Mitglied
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Vorweg ich kanns auch nicht sicher sagen was passiert.

Ich finde aber die allgemeine Fragestellung sehr interessant, denn mit 2 Ruten Angeln ist lt. Fischereigesetz ja nicht verboten.

Es ist also ein Gewässerspezifisches Verbot.

Da stellt sich die Frage ob die maximale Strafe dann auch auf Vereinsstrafen begrenzt wäre - oder ob man dass dann als Fischwilderei auslegen kann.
 

Jose

Active Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

ich würde mal auf einstweilige erschießung tippen, fänds jedenfalls nicht schlecht
 
M

maddeis112

Guest
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Danke euch, für die ersten Antworten :)

Ich finde das Thema in der Theorie eben auch sehr franglich..., wie "Franz_16". ;-)

Ich vermute einfach, dass wie schon beschrieben die Tageskarte entzogen wird und man auch einige Zeit oder sogar dauerhaft für das Gewässer & dessen Verein gesperrt wird.

Ich habe ja nur gegen die internen Regeln verstoßen, kein Grund für die Polizei....in Sachen "Straftstat" zu ermitteln wie z.B. als wenn man mit Lebendköder angeln würde, was ja in der BRD verboten ist.

Der Kontrollör (denk ich) darf mir auch nicht meine Angel nehmen....
dass ist mein Eigentum...!
Die Polizei nimmt einem ja auch nicht das Auto weg, mann zu schnell fährt....

Außerdem braucht der gute man ja auch Beweiße....!
Wenn ich die Rute raus ziehe, wenn er her laufen würde....:)
 
O

omnimc

Guest
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

fangfertig mit haken! ohne kann ne 2 rute da liegen.was passiert kein plan ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen.
 

vermesser

Well-Known Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Ich habe dieselbe theoretische Frage mal der Unteren Fischereihörde hier in Brandenburg gestellt, also ob Ruten eingezogen werden können, beispielweise bei verbotenem Nachtangeln oder eine Rute mehr.

Antwort: Ja. ABER- wird Gerät endgültig einbehalten, wird der Wert auf die Strafe angerechnet. Andernfalls und normalerweise gibts das Gerät zurück. Eingezogen werden kann nur für den Moment, um das Weiterangeln zu verhindern, wenn man bei was verbotenem erwischt wird.

Der Verein darf mit Sicherheit kein Gerät einziehen, wenn dann Fischereiaufseher oder Pozilei.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Im Grunde genommen verstehe ich die Fragestellung nicht?
Weil,kann man so Fischgeil sein und diese einfache Vorschrift nicht einhalten?
Alternativ, empfehle ich den Kauf von zwei Tageskarten, oder dass Ausweichen auf andere Gewässer, wo halt mehr Ruten erlaubt sind!
Die welche diese Regel gemacht haben ,werden sich dabei schon was gedacht haben!
Übrigends fische ich an meinem Gewässer oft nur mit einer Rute, obwohl
zwei erlaubt wären und fange dabei nicht wesentlich schlechter als mit
zwei Ruten und wenn an einer Rute nichts beißt, ändert sich daran erfahrungsgemäß, auch mit einer Rute mehr im Wasser nichts.
Und wenn es beißt, so kann man mit einer Rute wesentlich konzentrierter
fischen, als mit noch einer zweiten!

Taxidermist
 

Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Die Polizei nimmt einem ja auch nicht das Auto weg
Doch darf Sie,wenn damit eine Straftat begannen worden ist.
 

Werner1

Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Hallo,

rein thoretische Frage. Gehst du von Vorsatz aus, oder kann der Karteninhaber nicht lesen?

Gruß
Werner
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Meines Wissens ist entscheidend, was in der Gewässerordnung zur Regelung mit den Ruten steht und nicht was das Gesetz vorgibt.
In den DAV-Gewässern in Brandenburg gilt die Gewässerordnung des LAV mit zwei Ruten (ausgenommen beim Spinnfischen). Wenn Du mit drei Ruten im Wasser erwischt wirst, egal ob von der Fischereiaufsicht oder der Polizei, nehmen die im Zweiflesfall alle Ruten mit. Dein Eigentum ist in ihren Augen zur "Tatwaffe" geworden, das bis zum Ende der Untersuchungen, bzw. der Strafe einbehalten wird.
Gegeben der Fall, dass Du "frei" kommst, bekommst Du selbstverständlich auch die Ruten wieder.
Wenn Dir eine Strafe aufgebummt wird, bekommst Du sie i.d.R. wieder, wenn Du diese bezahlt bzw. abgeleistet hast.
Hängt aber auch ganz entscheidend von der handelnden Personen und der Verhältnismäßigkeit ab. Jedoch scheint es in der Praxis durchaus möglich, dass die "Tatwaffen" als "Zeugen" einbehalten werden können.

Gruß

Tomasz
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Noch kurz was zum Thema "Verhältnismäßigkeit".
Ich habe beim Spinnfischen stets zwei fertig montierte verschiedene Ruten dabei. Eine leichte und eine schwerere.
Ich und auch Freunde von mir sind schon einige male von der Wapo oder der Fischereiaufsicht kontrolliert worden, ohne das dies beanstandet wurde. Es mag ja sachlich richtig sein, dass dies eigentllich nicht zulässig ist, aber praktisch lässt es sich nunmal fast unmöglich mit zwei Ruten gleichzeitig aktiv Spinnfischen.

Gruß

Tomasz
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

was das kannst du nicht?
jetzt bin ich enttäuscht von dir.

antonio

Früher war das vielleicht mal möglich, aber heute habe ich es im Rücken. Da bin ich froh wenn ich wenigstens einen Fisch aus dem Wasser bekomme:).

Gruß

Tomasz
 

Patrick S.

Angler mit Leib und Seele
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Man sollte aber wirklich beachten, dass wirklich nur Fischereiaufseher ( gehören ja zur Ordnungsbehörde ) und Polizeibeamte sowie das Ordnungsamt Geräte einziehen darf.

Man hat in einem solchen Fall auch kein Recht sich das Gerät gewaltsam wiederzuholen ( es handelt sich also nicht um verbotene Eigenmacht lt. § 858 BGB ).

Also kein Gewässerobmann wenn dieser nicht im selben Atemzug Fischereiaufseher ist.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Also - wenn man an einen pingeligen Kontrolleur gerät, der den Sachverhalt entsprechend ausführlich abfasst UND wenn der Verletzte einen entsprechenden Strafantrag stellt, dann KANN es in der Tat sein, dass die Staatsanwaltschaft eine Fischwilderei (§ 293 StGB) annimmt und ein Strafverfahren eröffnet! (was bei Ersttätern erfahrungsgemäß mit einer Einstellung nach § 153a StPO enden wird, was aber eine Einstellung "gegen Zahlung" bedeutet!Auch ein Strafbefehl wäre bei Ersttätern denkbar & möglich&teuer.

Das Ganze KANN auch den Fischereischein kosten, oder zumindest eine Sperre mit sich bringen.
Das hängt aber davon ab, ob der Staatsanwalt sein Formular für die Fischereibehörde kennt & auch (richtig) ausfüllt in seiner Verfügung.

Zusätzlich kann es vereinsrechtliche (=zivilrechtliche) Konsequenzen (Rausschmiss?)bedeuten, die sich aber nach der Satzung & nach der Ansicht es Vorstandes / Ehrenrates etc. richten, die aber mit dem Strafverfahren NICHTS zu tun haben & davon unabhängig sind.

Beim Angeln mit 2 Ruten fischt man nämlich in der Tat "unter Verletzung fremden Fischereirechts", was tatbestandlich ausreicht, wenn dort nur 1 Rute gestattet ist. (kein Spaß!!!)

Nach meinem Kommentar zum Strafgesetzbuch (nachlesbar bei Tröndle/Fischer - StGB) fischt "unberechtigt", "wer den Umfang eines ihm eingeräumten Fischereirechts" überschreitet.-->das ist in dem Fall gegeben, wenn mit 2 Ruten gefischt wird, wo ausdrücklich nur 1 erlaubt ist!!!

Die Tat wird nur (!) auf Antrag des Verletzten verfolgt, so dass es nur zu einem Strafverfahren kommt, wenn der Fischereirechtsinhaber auch einen Antrag stellt!

Die Angeln können in diesem Fall in der Tat auch direkt vom Kontrolleur eingezogen werden!!!...und zwar nicht nur die überschüssige, sondern das gesamte Angelgerät, was zur Tat mitgeführt wird.

Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, erfolgt dort auch die Entscheidung darüber, was mit dem Angelkram passiert!!!


So, noch Fragen?

;)

Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

kati48268

Well-Known Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Jein, Ernie.
Der amtliche Fischereiaufseher darf das Gerät einziehen (glaube ich).
Ein nur vom Verein benannter Aufseher nicht (da bin ich mir 100%ig sicher).
 

poedy

New Member
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Also nach meiner Auffassung liefert das Strafgesetzbuch die Antwort.

§ 293 StGB - Fischwilderei

"Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
1.fischt oder
2.eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Wenn der Verpächter dieses Gewässers also vorschreibt, dass nur mit einer Handangel geangelt werden darf und 2 verwendet werden, ist somit ganz klar der objektive Tatbestand der Fischwilderei erfüllt.


- Verletzung fremden Fischereirechts (liegt vor)
- fischt (hierbei geht es um die Tätigkeit, nicht um den damit verbundenen Erfolg: liegt vor)


Der subjektive Tatbestand (Das bewusst und gewollte Angeln - sprich Vorsatz) ist hierbei grundsätzlich miterfüllt! fahrlässiges Angeln!? kaum vorstellbar, dass einem die Angeln von alleine ins Wasser fällt.


Ein Rechtfertigungsgrund ist ebenso undenkbar - so lange du nicht im Kindesalter, geistige Krankheiten oder mit über 3 pro mille oder Drogeneinfluss angelst, wird auch die Schuldfrage keine Rolle spielen.


Ob dir nun die Tageskarte entzogen oder du eine dauerhafte Sperre für das Gewässer bekommst, liegt in dem Moment bei dem Verpächter.

Ebenso liegt es bei dem Verpächter, ob er diesen Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft weitergibt. ergibt sich auch § 294 StGB. Im schlimmsten Fall droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. Dies würde natürlich gerichtlich entschieden werden.


Die Fischfanggeräte dürfen tatsächlich eingezogen werden!


§ 295 StGB - Einziehung
"Jagd- und Fischereigeräte, Hunde und andere Tiere, die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich geführt oder verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden."


Sprich nicht nur die Angeln mit denen geangelt wurde, sondern sämtliches zum Fischfang geeignetes Material, das mitgeführt wird!
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Meines Wissens ist entscheidend, was in der Gewässerordnung zur Regelung mit den Ruten steht und nicht was das Gesetz vorgibt.
In den DAV-Gewässern in Brandenburg gilt die Gewässerordnung des LAV mit zwei Ruten (ausgenommen beim Spinnfischen). Wenn Du mit drei Ruten im Wasser erwischt wirst, egal ob von der Fischereiaufsicht oder der Polizei, nehmen die im Zweiflesfall alle Ruten mit. Dein Eigentum ist in ihren Augen zur "Tatwaffe" geworden, das bis zum Ende der Untersuchungen, bzw. der Strafe einbehalten wird.
Gegeben der Fall, dass Du "frei" kommst, bekommst Du selbstverständlich auch die Ruten wieder.
Wenn Dir eine Strafe aufgebummt wird, bekommst Du sie i.d.R. wieder, wenn Du diese bezahlt bzw. abgeleistet hast.
Hängt aber auch ganz entscheidend von der handelnden Personen und der Verhältnismäßigkeit ab. Jedoch scheint es in der Praxis durchaus möglich, dass die "Tatwaffen" als "Zeugen" einbehalten werden können.

Gruß

Tomasz


Die Gewässerordnung etc. gibt nur den Rahmen vor, in welchem das Fischereirecht auf den Angler übertragen wird.

Sie bestimmt quasi den Umfang des "Dürfens" - eine Überschreitung dieses Rahmens kann strafrechtliche Relevanz bekommen, WENN ein Strafantrag gestellt wird!

Ist danach nur 1 Rute erlaubt und angelt der Angler mit 2 Ruten, ÜBERSCHREITET der Angler den Umfang des ihm übetragenen Fischreirechts und somit wird bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages (nach § 294 StGB) gegen den Angler ein Verfahren wegen Fischwilderei (§ 293 StGB)eröffnet werden.

Ernie
 

Wunstorfer

Barscherschrecker
AW: 1 Rute erlaubt, 2 aber im Wasser...was würde passieren?

Verstehe die Fragestellung des TE nicht... Wenn er einen Erlaubnisschein löst, erkennt er damit die Regeln an. Bricht er sie, hat er die Konsequenzen zu tragen. Kann er nicht lesen, muss er sich den Schein vorlesen und erklären lassen. Selbst theoretisch, finde ich, bedarf es keiner Klärung. Darf er nicht! Punkt!
 
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