nairolf
Fischkopf
Hallo, ich wollte am 1mai an den Tüchebachs weiher und auf dem Erlaubnisschein steht, das man nicht mit Köderfisch und nicht mit Kunstköder( Gufi, Blinker, Spinner)angeln darf wärend die Raubfische Schonzeit haben.Da der Hecht am 1Mai wieder freigegeben ist wollte ich auch mal versuchen einen zu erwichen, und meine frage ist dar ich denn dann mit Kunstköder oder Köfi angeln?
danke schonmal im vorraus
danke schonmal im vorraus