Hallo Lajos,
ich habe meine Anglerprüfung in NRW gemacht - da hat man mir nur gesagt, das die Angelei eine Landesangelegenheit ist. Später dann, als ich mich mit den Flossentieren etwas mehr befasst habe, war ich Fischereiberater in NRW und mich u.a. stark für die Angler eingesetzt . Es liegt zwar Jahre zurück, aber es hat sich vom Gesetz nicht viel verändert. In Westfalen sieht es so aus, das Gewässer z.B. Fließgewässer eine Landesangelegenheit ist. Ein Beispiel: der Ruhrtalsperrenverband ist zuständig für die ganzen Talsperren, er verwaltet auch die Fließgewässer, da dieser Verband den Wasserstand des Flüsse durch die Talsperren regulieren können sogar müssen. Denn Nutzer dieser Gewässer sind nicht nur Angler, auch die Industrie, die ja Wasser benötigen - Fließgewässer sind halt Nutzgewässer.
Für die Angler sind sie je nach Gemeinde bzw. Stadt in Pachtstrecken aufgeteilt und Angelvereine aus der Region können einzelne Gewässerstrecken vom Ruhrtalsperrenverband pachten. Dieses Fließgewässer dürfen dann von Mitglieder des Angelvereine im Streckenabschnitt (Pachtstrecke) beangelt werden und je nach Größe des Gewässers, richten sich auch die Anzahl der Angler. Hat ein Verein, wenig Angler muss er Karten zum freien Verkauf frei geben, - damals war dieses z.B. unterhalb von Altena der Fall. In Hohenlimburg wo in früheren Jahren mehrere Angelvereine waren - hat der Ruhrtalsperrenverband nicht mit jedem Verein ein Vertrag abgeschlossen - sondern nur mit einem Verein d.h. die Vereine hatten eine Interessengemeinschaft gegründet als Verein, die nur aus einem Vorstand bestand und die Personen mussten auch im Vorstand der Angelvereine vor Ort sein. Damals war ich in diesem Vorstand und Obmann aller Gewässerwarte der einzelnen Vereine. Die haben zwar geholfen aber nicht bestimmt was für ein Besatz am Gewässer gemacht wird. Mehrere Vereine, darunter auch einer mit ganz wenig Mitgliedern hatten über diese Interessengemeinschaft einen Pachtvertrag. Deshalb dieses Interessengemeinschaft - sollte solch ein kleiner Verein sich auflösen - wären die Fangkarten auf die anderen Vereine aufgeteilt worden. Es liegt Jahre zurück - heute bin ich dort nicht mehr tätig.
Nun richten sich die Fangkarten immer nach der Größe des Gewässers, weil man den Fischbestand der Pachtstrecke genau berechnet kann bzw. was diese Pachtstrecke an Angler verkraften kann. Die einzelnen Fänge werden ja erfasst - obwohl die auch nicht immer richtig stimmen. Im Jubiläumsbuch des Verbandes habe ich einen genauen Fischbestand aufgeführt-
Der Ruhrtalsperrenverband sagt die Stückzahl der Angler an, die in der Pachtstrecke angeln dürfen. Hat - wie schon oben erwähnt, ein Verein, nicht die Mitgliederzahl bzw. Angler die das Gewässer (Fischbestand) verkraften kann, muss dieser Verein Karten zum freien Verkauf anbieten.
Zu meiner Zeit wurde es unterhalb von Altena und noch weiter im oberen Bereich der Lenne gemacht.
Zum Beispiel konnte unser Verein der sehr groß war, keine aktiven Mitglieder mehr aufnehmen - Angler standen förmlich auf auf der Warteliste.
Fließgewässer, Talsperren d.h. öffentliche Gewässer, kann man nicht mit den privaten Put und Take Anlagen vergleichen - da wird der Fischbesatz vom Betreiber angegeben, das ist förmlich eine gefüllte Badewanne voll mit Fisch. der gut sein kann oder auch nicht - dann zweifelt man, was habe ich falsch gemacht.
Petri Heil