Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

MarkusZ

Well-Known Member
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

@mozartkugel

Nach §31 Abs 5 FIG muss nochmal ein Fischereischein für BaWü erworben werden. Beim Geld verstehen die außer Hochdeutsch auch keinen Spaß.

(5) Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg, es sei denn der Inhaber hat hier seine Hauptwohnung. Wird die Hauptwohnung nach Baden-Württemberg verlegt, sind die in anderen Bundesländern ausgestellten gültigen Fischereischeine längstens bis zum Ende des auf die Wohnungsnahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig. Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung im Ausland erworbene Fischereischeine oder vergleichbare Dokumente dem baden-württembergischen Fischereischein gleichstellen, soweit der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in Baden-Württemberg hat; Satz 2 gilt entsprechend. (6) Der Fischereischein wird regelmäßig auf Lebenszeit ausgestellt. Er wird für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) ausgestellt, wenn nach einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 2 bei Erteilung des Fischereischeines auf den Nachweis der Sachkunde verzichtet wird.
 

Mozartkugel

Active Member
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

total verrückt, für mich ist Ba-Wü das anglerfeindlichste Bundesland überhaupt. Auch aus anderen Gründen, aber das mit dem Fischereischein setzt noch eins oben drauf. Wer berufsgedingt hierherziehen muss und gerne angelt, hat die absolute A.-Karte gezogen, mein Beileid.
 

MarkusZ

Well-Known Member
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

Schöne Gewässer gibts dort aber auch und nach Frankreich habens viele auch nicht so weit.
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

Was macht ihr das alles kompliziert!!!! Ich würde, wenn ich von Bayern nach NRW umziehen würde die Fischereibehörde bzw. das Ordnungsamt der betreffenden Stadt anrufen und mich dort erkundigen. Da gibt es Infos aus erster Hand.

Hier weiß sowieso jeder was anderes und was besseres.
 

Burkhard06

New Member
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

Hallo wusel345,
genau das habe ich gemacht, wenn man meinen Beitrag ( Nr.19) mal lesen würde. Die örtliche zuständige Behörde konne mir auch nur sagen, dass man einen neuen Fischereischein beantragen muß. Ob und wie lange den bayrische Schein noch gültig ist wußten die auch nicht und haben mich zum Ministerium nach Münster verwiesen. Dort habe ich eine aussagekräftige Antwort erhalten.

Für mich eine eindeutige Antwort mit der ich gut leben kann.

Gruß Burkhard
 

Mikesch

Allrounder
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

Welcher Bayer ist schon so verrückt und zieht freiwillig nach Ba-Wü. :) |uhoh:
Auch wenn es dort schöne Angelgewässer gibt.
 

Burkhard06

New Member
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

Wieso immer Ba-Wü ???? Hier geht es um den Umzug von Bayern nach NRW und nicht um Ba-Wü !!!
 

Jose

Active Member
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

ich hab auch so einiges nachgelesen und bin in dem wirrwarr fast meinungslos geworden.
aber auch nur fast!
meiner meinung nach, und da denke ich finden sich irgendwann auch die rechtlichen grundlagen bzw. rechtlichen lücken, die freihändig vor ort entschieden werden.
ad 1: der bekannte des TE hat seine prüfung ja in nrw abgelegt, dadurch das recht erworben den fischereischein zu erwerben in der angebotenen max-variante, sprich fünfjahresschein.

dann geht er ins erwähnte ausland, um nun mit dort erworbener lizenz nrw unsicher zu machen.
frag und bitt ich erstmal nach nem erlebnisbericht bei seiner umsiedlung ins ausland, vor allem um die dortige gebührenregelung: einmalige ausstellungsgebühr und überhaupt ne fischereiabgabe und wenn wie hoch?

in nrw gilt mit nachweis der prüfung die berechtigung zum fischfang ebenfalls lebenslang. nur muss eine fischereiabgabe geleistet werden mit ner bearbeitungsgebühr. offensichtlich ist die dokumentation der geleisteten abgabe gebührenpflichtig.

seh ich jetzt unproblematisch.
in nrw eben abgabe alle max 5 jahre.
im ausland keine abgabe?...


nebenbei: fünfjahresschein nrw wohl um die 30,- gebühr, 30,- fischereiabgabe. auf 5 jahre ...

noch nicht mal n illex pro jahr.

klar, addiert sich bei nem langen leben...

bleibt trotzdem n illex pro jahr.

geh schwarzangeln :g
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

Also - ohne in einen Kommentar geschaut zu haben, bin ich nach Lektüre des § 31 LFischG NRW - insbesondere Abs. 7 - der Ansicht, dass jemand, der einen lebenslangen Fischereischein eines anderen Bundeslandes bekommen hat UND zu der Zeit auch seinen Wohnsitz dort hatte, tatsächlich diesen Schein auch nach Umzug (zurück) nach NRW weitergelten lassen kann.

Eine Pflicht zum Umschreiben habe ich nicht dem Gesetz entnehmen können - und wenn es sie gibt, dann würde sie diesem Absatz 7 des § 31 ja irgendwie doch den Sinn entziehen.

Wer meint dass es diese "Umschreibepflicht" gibt, der möge eine nachprüfbare Fundstelle dafür liefern, ansonsten bleibe ich bei meiner Ansicht, die ich aus dem Gesetzeswortlaut gut begründen kann.

Das mißfällt evtl. einigen Kollegen in NRW, weil sie "brav" ihre Fischereiabgabe nebst Gebühren spätestens alle 5 Jahre zu entrichten haben, ist aber dennoch vom Wortlaut der Vorschrift her gedeckt.

Mag sein, dass es hier eine "Lücke" gibt, die partiell zu einer Ungerechtigkeit führt, allerdings würde ich als Betroffener mich unter Hinweis auf diesen § mit dem lebenslang gültigen Schein eines anderen Bundeslandes auch ans Wasser trauen.

Wenn der Gesetzgeber etwas "unrund" regelt im öffentlichen Recht, dann darf dies nicht zu Lasten des Bürgers gehen.

Diesen Vorteil würde ich an Stelle des TE´s in Anspruch nehmen.

Er nimmt ja keinem von Euch (die ihr wie ich auch brav zahlt!) was weg, denn ihr zahlt auch weiterhin "nur" eure 48 € alle fünf Jahre - oder würdet ihr euch deutlich besser fühlen, wenn er endlich auch zahlen müßte???

Mir isses Wurscht und ich gönne ihm diese Regelung zu seinen Gunsten und ich kann mit der Tatsache gut leben, dass ich zahle und er nicht - dafür hatte er mehr Umzugkskosten...;)

Wer sich nun grob benachteiligt und schlechtergestellt fühlt, weil er die Abgabe zahlt, der kann ja gegen die Vorschrift vor Gericht ziehen.

Ich bitte um Mitteilung eines Aktenzeichens, wenn jemand ein solches Verfahren mal tatsächlich führt, weil ich da irre Spaß dran hätte.

;)


Petri!


Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

Ovaro

New Member
AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!

Ob und wie lange den bayrische Schein noch gültig ist wußten die auch nicht und haben mich zum Ministerium nach Münster verwiesen. Dort habe ich eine aussagekräftige Antwort erhalten.

Für mich eine eindeutige Antwort mit der ich gut leben kann.

Gruß Burkhard

Pretri Burkhard06,

Sorry das ich den 1 Jahr alten Thread wieder raus hole.

Haben die Ämter etc. sich mit deinem Schreiben zufrieden
gegeben? Falls ja, könntest du evtl. das Schreiben zum download anbieten, natürlich Persönlichen Inhalt geschwärzt?
Per PM würde es aber auch gehen, aber damit hilft man ja nur einer Person.

Gruß
Ovaro
 

Burkhard06

New Member
Also, auf der Webseite des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen, steht unter der Rubrik Fischereiprüfung und Fischereischein folgende Regelung:

"Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch in Nordrhein Westfalen, wenn der Inhaber dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung hatte. Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein Westfalen begründet, wird der Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat."

D.h. dass erst nach Ableben des Inhabers eines lebenslangen Fischereischeines dieser ablaufen würde.

Das wurde mir auch per Mail so bestätigt. Der Inhalt dieser Mail lautet:

"nach Rückfrage beim Umweltministerium ist nun klar gestellt, dass der Fischereischein, der Ihnen in Bayern auf Lebenszeit ausgestellt wurde, auch weiterhin in NRW gültig ist und auch nicht umgeschrieben werden muss."



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Christian Edler

__________________________________________


Christian Edler, Fischereidezernent

Bezirksregierung Münster

Dez. 51. Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei

Nevinghoff 22

48147 Münster

Tel. 0251-411-1642

Fax 0251-411-81642

christian.edler@brms.nrw.de


Ich hoffe euch damit geholfen zu haben.
 

jkc

Well-Known Member
Ja, so halb. Frage ist jetzt, wie bekomme ich meinen NRW-Schein auf nen bayrischen, lebenslangen umgeschrieben? :roflmao
 

Ladi74

Well-Known Member
Hallo,
diese Frage gabs im AB schon zig male. Musst mal die Suchfunktion bemühen.
Wenn ich mich recht erinnere, lief es immer darauf hinaus, Prüfungsurkunde bei den Bayern vorlegen. Dann kam ein Kopfnicken oder -schütteln.
Die bajuwarischen Ämter sind etwas eigen.:cry
 

jkc

Well-Known Member
War nicht ganz ernst gemeint die Frage, da ich in NRW wohne und wohnen bleibe. Ich hätte nur Bock auf nen lebenslang gültigen Schein...
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
War nicht ganz ernst gemeint die Frage, da ich in NRW wohne und wohnen bleibe. Ich hätte nur Bock auf nen lebenslang gültigen Schein...
Wäre aber machbar. Wenigstens theoretisch. In Bayern einen ersten Wohnsitz anmelden, den Schein auf Lebenszeit erwerben und dann fast alles wieder retour und in NRW dann als "Gastangler" auftreten. ;)
 

Nemo

Heckbremser
Also, auf der Webseite des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen, steht unter der Rubrik Fischereiprüfung und Fischereischein folgende Regelung:

"Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch in Nordrhein Westfalen, wenn der Inhaber dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung hatte. Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein Westfalen begründet, wird der Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat."

D.h. dass erst nach Ableben des Inhabers eines lebenslangen Fischereischeines dieser ablaufen würde.

Das wurde mir auch per Mail so bestätigt. Der Inhalt dieser Mail lautet:

"nach Rückfrage beim Umweltministerium ist nun klar gestellt, dass der Fischereischein, der Ihnen in Bayern auf Lebenszeit ausgestellt wurde, auch weiterhin in NRW gültig ist und auch nicht umgeschrieben werden muss."



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Christian Edler

__________________________________________


Christian Edler, Fischereidezernent

Bezirksregierung Münster

Dez. 51. Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei

Nevinghoff 22

48147 Münster

Tel. 0251-411-1642

Fax 0251-411-81642

christian.edler@brms.nrw.de


Ich hoffe euch damit geholfen zu haben.
Vergiss nur nicht, den Schein nach deinem Ableben dann doch umschreiben zu lassen, sonst könnte es Ärger geben.

Mir gefällt die Idee gerade sehr, meinen Wohnsitz temporär nach Bayern zu verlegen:whistling
Die Frage ist nur, ob ich den Aufwand und die Kosten jemals mit der Ersparnis bei der Fischereiabgabe reinholen kann...:annoyed
Aber egal, netter Fischereiabgabe-Hack. Der darf dann auch am Ende mehr kosten:XD
 
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