AW: Angelschein Bayern - umzug nach NRW!
@mozartkugel
Nach §31 Abs 5 FIG muss nochmal ein Fischereischein für BaWü erworben werden. Beim Geld verstehen die außer Hochdeutsch auch keinen Spaß.
@mozartkugel
Nach §31 Abs 5 FIG muss nochmal ein Fischereischein für BaWü erworben werden. Beim Geld verstehen die außer Hochdeutsch auch keinen Spaß.
(5) Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg, es sei denn der Inhaber hat hier seine Hauptwohnung. Wird die Hauptwohnung nach Baden-Württemberg verlegt, sind die in anderen Bundesländern ausgestellten gültigen Fischereischeine längstens bis zum Ende des auf die Wohnungsnahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig. Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung im Ausland erworbene Fischereischeine oder vergleichbare Dokumente dem baden-württembergischen Fischereischein gleichstellen, soweit der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in Baden-Württemberg hat; Satz 2 gilt entsprechend. (6) Der Fischereischein wird regelmäßig auf Lebenszeit ausgestellt. Er wird für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) ausgestellt, wenn nach einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 2 bei Erteilung des Fischereischeines auf den Nachweis der Sachkunde verzichtet wird.