Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Frame

Member
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Um mal in der Gerüchteküche zu bleiben... In Bayern haben sie es damit begründet, dass man wohl eine Fälscherbande von Fischereischeinen hoch genommen hat. Hab davon aber nirgends gelesen oder anderswo etwas gehört. Entweder ein Märchen oder es interessiert keinen.
Hab ich auch mal was gelesen. War glaub am Main konzentriert.

Hab früher auch Karten für Kumpels geholt mit Fotokopien.
Heute wäre die Rechtslage wohl so dass es im Zweifel ne beglaubigte Kopie sein müßte/könnte/dürfte. (Gültigkeit bei Waffenkauf allerdings beschränkt. Bei Fischereischein würde ne etwas längere Frist Sinn machen.)
 

Chefkoch85

Nussangler
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Hi,

Hier mein Senf als "Kartenausgeber" dazu...

Erstens kann ich anhand einer Kopie nicht nachvollziehen ob derjenige überhaupt noch nen Angelschein hat (kann ja sein das der aufgrund von irgendwelchen verstößen entzogen wurde)

Zweitens schreiben die Bewirtschafter ausdrücklich vor das Karten nur gegen Vorlage von Original Dokumenten ausgegeben werden dürfen.

Drittens is es einfach so wie Andal es beschreibt, passt was nicht haben wir erstmal Stress an der Backe.

Es wäre natürlich alles viel schöner wenns etwas unkomplizierter ginge aber man kann sich gar nicht vorstellen was da so alles für Tricks versucht werden.

Es ist wie so oft wegen ein paar Deppen....

Grüßla
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Vor allem isses doch eh wurscht:
Gültig ist meist rechtlich (ausser in NDS) ein Erlaubnisschein eh nur in Verbindung mit gültigem Fischereischein.

Selbst wenn also Kopie etc. gefälscht ist/wäre, nützts gor nix, wenn man damit den Erlaubnisschein kriegt - er ist dann ja nicht gültig..
.


Hallo,

Diese Aussage können wir ja mal zu Ende denken. Habe ich keinen oder einen nicht gültigen Fischereischein ist das eine Ordnungswidrigkeit nach LFischG.

Wieso sollte dadurch der Fischereierlaubnisschein ungültig werden? Das sind 2 Paar Schuhe.
Das ist ein Vertrag zwischen Angler und Fischereirechtsinhaber. Der Inhaber des Fischrechts wird doch in seinen Rechten nicht beschnitten. Dem ist doch egal, ob der Angler keinen FS hat. Er ist zwar verpflichtet das zuprüfen. Aber wenn er trotzdem eine Karte ausgibt ist das eine OW, die Karte ist aber nicht ungültig.


Nur weil der Angler keinen FS hat, verletzt er doch kein fremdes Fischrecht. Wenn der Erlaubnisschein ungültig würde, wäre das immer eine Fischwilderei.
Wer ohne FS angelt begeht eine OW. Wenn der Erlaubnisschein dadurch ungültig würde, wäre jeder der ohne FS angelt automatisch ein Fischwilderer, da sein Erlaubnisschein dann ja ungültig wäre.
So ist es aber nicht.

SneeP
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Ich bin deswegen drauf gekommen, weil das auf vielen Erlaubnisscheinen extra draufsteht, dass die nur mit Schein gültig sind - vielleicht musses dann vermerkt sein, dass es so ist als Vertragsbestandteil.
Wär ja aber dann die einfachste Übung für Kartenverkäufer. einfacher als sich so über Owi/Straftat Gedanken zu machen.............

Alles verkomplizieren und verbürokratisieren und bis ins hundertausendste regeln ist wahrscheinlich aber noch gefälliger für viele Bürokrateutonen, scheinbar einfacher, sich über so nen Dreck Gedanken machen zu müssen, als so nen Satz einfach drauf zu schreiben auf die Erlaubnis, dass die nur gilt mit Schein...........

Wie schrieb Siever so schön:
Es könnte alles so einfach sein. Hup Holland Hup
 

Vanner

Well-Known Member
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Ich denke mal, dass es drauf an kommt, was auf dem Erlaubnisschein steht. Hole ich mir hier beim Fischer eine Tageskarte, steht dort druf, dass diese nur in Verbindung mit einem Fischereischein Gültigkeit hat. Da bist du mit Tageskarte, aber ohne FS, dann doch wieder bei einer Fischwilderei.
 

Ralle 24

User
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Selbst wenn also Kopie etc. gefälscht ist/wäre, nützts gor nix, wenn man damit den Erlaubnisschein kriegt - er ist dann ja nicht gültig..

Doch, isser. Nur der Erwerb wäre eine OWI. Und natürlich Dokumentenfälschung.

Ja, stimmt schon. Als Ladenbesitzer bist du im Falle des Falls am Arsxh. Das ist tatsächlich Käse.

Und jetzt noch kurz zu den Rechtsfolgen: Hat eine Person, die keinen gültigen staatl. Fischereischein hat (z.B. wegen straftrechtl. Verurteilung wegen Verstöße gegen das Fischereigesetz) es dennoch geschafft, einen Erlaubnisschein (Tageskarte) zu erlangen, so ist er kein Schwarzfischer (Straftäter). Er begeht dann lediglich eine Ordnungswidrigkeit wenn er gemäß dem Erlaubnisschein angelt.

Stimmt, aber....


Dennoch sollte es möglich sein, dass man für einen Freund einen Angelschein besorgen kann, wenn man die Kopie des staatl. Schein vorlegt. Denn es entsteht ja dem Bewirtschafter kein finanzieller Schaden.

Ich weiß nicht wie es in Bayern geregelt ist. In NRW ist es auch eine OWI, jemandem ohne gültigen Fischereischein eine Angelerlaubnis auszustellen. Und eine Kopie ist nunmal kein gültiges Dokument.
Streng genommen begeht der Kartenausgeber also selbst dann eine OWI, wenn die Kopie von einem gültigen Fischereischein stammt.
 

Siever

Rollmopsiger RuhrPirat...
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Streng genommen begeht der Kartenausgeber also selbst dann eine OWI, wenn die Kopie von einem gültigen Fischereischein stammt.
#tKrass! Sag das bloß nicht zu laut, sonst wird es demnächst noch komplizierter...
 

ZX Biker

Member
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Also ich denke das ich als Niedersachse es bei dem Thema am einfachsten habe.

Da hier kein Angelschein, sondern lediglich ein Erlaubnisschein benötigt wird ist es recht leicht eine Gastkarte zu bekommen.

Manche Vereine geben die Erlaubnisscheine einfach (gegen Geld natürlich :) raus), andere wollen den Angelschein doch haben um sicher zu gehen, dass die Leute zumindest wissen was sie machen.
Eine Kopie ist hier aber absolut ausreichend, da der Schein nun mal nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Und ansonsten einfach an die Küste, Weser, Ems und Co. wo gar nix gebraucht wird (außer einer Angel)
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Hallo

Fischereirecht ist bekanntlich Ländersache. Ich habe deshalb nur für Bayern das im Blick und da kann ich sagen:

Derjenige, der den Erlaubnisschein ausstellt, ist immer von allen straf-/ordnungsrechtlichen Zahlungen freigestellt. Und es ist dabei völlig wurscht ob der Angler einen staatl. Schein hat, ober wegen Fischwilderei verurteilt wurde oder sonst was ... alles völlig egal. Der, der den Erlaubnisschein ausstellt, kann nicht straf- oder ordnungsrechtlich belangt werden. Die Sanktionen betreffen nur den Angler selbst.

Ob das gut und wünschenswert ist mag jeder für sich beurteilen.

So ist die Rechtslage.

Und damit kann jeder Fischereirechtsinhaber jederzeit für irgend jemand einen Erlaubnisschein (Tageskarte usw.) ausstellen.

Wirtschaftsinteressen stehen im Vordergrund.

Servus
Fischer am Inn
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

das ist auch gut so, was soll der Aussteller des Scheines kontrollieren ( wenn da einer mit gültigem Schein ankommt)
Auszug aus dem Strafregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt.
pol. Führungszeugnis, um nur einige Möglichkeiten zu nennen?
Gruß A.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Wirtschaftsinteressen stehen im Vordergrund.

Oder sie müssen, obwohl sie eigentlich gar keine Gastkarten ausgeben wollen, was ich in einzelnen Fällen auch durchaus nachvollziehen kann.
 

Ralle 24

User
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Ich denke mal, dass es drauf an kommt, was auf dem Erlaubnisschein steht. Hole ich mir hier beim Fischer eine Tageskarte, steht dort druf, dass diese nur in Verbindung mit einem Fischereischein Gültigkeit hat. Da bist du mit Tageskarte, aber ohne FS, dann doch wieder bei einer Fischwilderei.

Eben nicht.

Der Erlaubnisschein berechtig zur zeitweiligen Nutzung eines femden Aneignungsrechtes gegen Entgeld. Man hat damit also die Erlaubnis in beschriebenen Gewässern zu angeln und sich den Fang gem. eventueller Einschränkungen anzueignen.

Hier kann man durchaus einen Vergleich mit dem Führerschein anbringen.
Wenn Du Dein Auto verkaufen willst und ein Interessent eine Probefahrt machen möchte, musst Du Dich davon überzeugen, dass dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Ist er das nicht oder zeigt er Dir einen gefälschten Führerschein, dann ist der Straftatbestand für den Interessenten = Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und nicht = Fahrzeugdiebstahl.
Hier ist es eben "nur" Fischen ohne gültigen Fischereischein, weil Du kein fremdes Aneignungsrecht verletzt.
 

vonda1909

Well-Known Member
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

Nun ja das ist alles Poltik fängt an wenn keiner im Verein etwas tut was weiter an die Verbände geht und so nie bei den Kommunalpolitikern zur Sprache kommt wie soll dann jemals ein Gesetz geändert werden nur jammern reicht wohl nicht
Und wir wären nicht allein die diesen Stein ins Rollen bringen könnten.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Tagesscheine für Angelfreunde besorgen

In NRW ist es leider oft so, dass man den Erhalt der Gastkarte mit EIGENER Unterschrift und Vorlage des Fischereischeines im Original bestätigen muss - und da zählt die Unterschrift des Fischereischeininhabers und nicht die des (u.U. sogar bevollmächtigten) "Abholers" - finde ich auch unnötig und eine kurze Vollmacht in Verbindung mit der Vorlage des Fischereischeins, des Gastkartenanglers sollte eigentlich reichen.

Wie Thomas schon richtig schrieb, gilt ein Erlaubnisschein ja nur in Verbindung mit dem gültigen Fischereischein des Berechtigten / Gastanglers - und daher finde ich diese "selbst-und-persönlich-mit-Originalfischeischein&Unterschrift"-Abholregel echt übertrieben & für Leute von weiter weg echt unpraktisch!

...hey - aber warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht!

:)

Petri!

Ernie
 
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