AW: SFV Oldenburg - der Thread zum Verein
Es ist bald wieder soweit.
Die Hauptversammlung naht. Und damit die Gelegenheit Anträge zu stellen.
Da die Mitgliederversammlung das höchste Organ eines Vereins ist hat hier jedes Mitglied die Möglichkeit auf die Geschäftsführung des Vereins Einfluss zu nehmen. So kann jedes Mitglied per Antrag einen klaren Auftrag an die Vereinsführung erteilen.
In der Vergangenheit wurde dieses Instrument vor allem von den geschäftsführenden Vorständen genutzt um sich die Vereinsführung zu erleichtern. Durch die Abschaffung von Mitgliederversammlungen, Veranstaltungen und den Mitgliederausschuss. Im Vorfeld einer Hauptversammlung macht sich der Vorstand natürlich Gedanken, wie er seine Anträge durchbringt und wie er Anträge der Mitglieder verhindert. Da nach Ansicht des geschäftsführenden Vorstandes und der Gewässerwarte das gemeine Mitglied des Vereins nicht in der Lage ist die Relevanz eines Antrages richtig zu beurteilen sieht er sich gezwungen eine klare Empfehlung zum jeweiligen Antrag abzugeben. Natürlich in seinem Sinne. Und um das Wahlergebnis in seinem Sinne sicherzustellen hat er alle Vorstandsmitglieder per Geschäftsordnung verpflichtet im Sinne dieser Empfehlung zu stimmen. (
Mehrheitlich beschlossene Positionen des Gesamtvorstandes sind bindend für alle Vorstandsmitglieder auch gegenüber Dritten und bei Mitgliederversammlungen. Alle Mitglieder des Gesamtvorstandes erkennen mit der Übernahme ihrer Aufgabe dieses ausdrücklich an. In der Politik nennt man so etwas Fraktionszwang.
Da es in der Vergangenheit immer mal wieder zur Missachtung dieses seit Bestehen des Vereines ungeschriebenen Verhaltenskodex kam, sah sich der geschäftsführende Vorstand zur Festigung seiner unangreifbaren Machtstellung im Verein gezwungen diese Maßnahme zu ergreifen.)
Dank einiger (fünf) mutiger Vorstandsmitglieder wurde der Antrag auf drei Ruten an stehenden Gewässern durchgebracht.
Diese wurden daraufhin vom Vorstand diszipliniert.Das gilt es in der Zukunft zu verhindern!
Daher sollte der
erste Antrag lauten:
Die Geschäftsordnung wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. So sieht es das Vereinsrecht auch vor, falls durch die Satzung nichts anderes geregelt ist.
Der
zweite Antrag sollte lauten:
Der geschäftsführende Vorstand kann zu Anträgen eine Empfehlung aussprechen. Jedes Mitglied des (erweiterten) Vorstandes hat auf Mitgliederversammlungen nach seinem eigenen Gewissen zu stimmen.
Und wie kann man dem Vorstand einen klaren Auftrag erteilen?
Beispiel: Familienfest, Kinderfest, Sommerfest, Herbstball oder Stiftungsfest.
Es wird der Antrag auf Durchführung eines der oben genannten Feste gestellt und von der Mehrheit beschlossen. Diese Beschlüsse (Herbstball) wurden bereits in Vorstandssitzungen gefasst. Antrag von Günter H. Auftrag des 1. Vorsitzenden an den Festausschuss: "Macht euch mal ein paar Gedanken und berichtet bei der nächsten Vorstandssitzung" Ergebnis: offen!
Dass es viele Möglichkeiten für schöne Veranstaltungen gibt führt uns der Terminplan der Jugendgruppe vor.
Also, macht euch Gedanken und stellt tüchtig Anträge, damit unser Vorstand sich mit den Interessen der Angler des Vereins beschäftigt und nicht nur mit Meerforellen, Defibrillatoren und Verbandspolitik.
Petri Heil in Oldenburg
Dieter Juraschek