Der Buhnenfischer
AnRHEINer
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei
Mal abgesehen davon das so ein Verhalten nicht gerade toll ist...
1. Wenn du das an einem See (geschlossenes Gewässer) machst, ist es ein Straftatbestand, also Anzeigepflichtig. Grund: die Fische gehören "Jemand" (dem Verein usw).
2. Machst du das einem Fließgewässer (offenens Gewässer), ist es eine Ordnungswidrigkeit weil die Fische niemanden gehören und frei zu- bzw. abwandern können.
Ergo nicht Anzeigepflichtig.
Wenn man schon so anfängt, mal eine Frage: beugst du auch in anderen Fällen das Rechtssystem? Mit Kleinigkeiten fängt es meistens an.
Der nächste Schritt dann meistens mit "...das letzte mal ist ja auch nichts passiert..." begründet.
Mal abgesehen davon das so ein Verhalten nicht gerade toll ist...
1. Wenn du das an einem See (geschlossenes Gewässer) machst, ist es ein Straftatbestand, also Anzeigepflichtig. Grund: die Fische gehören "Jemand" (dem Verein usw).
2. Machst du das einem Fließgewässer (offenens Gewässer), ist es eine Ordnungswidrigkeit weil die Fische niemanden gehören und frei zu- bzw. abwandern können.
Ergo nicht Anzeigepflichtig.
Wenn man schon so anfängt, mal eine Frage: beugst du auch in anderen Fällen das Rechtssystem? Mit Kleinigkeiten fängt es meistens an.
Der nächste Schritt dann meistens mit "...das letzte mal ist ja auch nichts passiert..." begründet.