Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

Mal abgesehen davon das so ein Verhalten nicht gerade toll ist...

1. Wenn du das an einem See (geschlossenes Gewässer) machst, ist es ein Straftatbestand, also Anzeigepflichtig. Grund: die Fische gehören "Jemand" (dem Verein usw).

2. Machst du das einem Fließgewässer (offenens Gewässer), ist es eine Ordnungswidrigkeit weil die Fische niemanden gehören und frei zu- bzw. abwandern können.
Ergo nicht Anzeigepflichtig.

Wenn man schon so anfängt, mal eine Frage: beugst du auch in anderen Fällen das Rechtssystem? Mit Kleinigkeiten fängt es meistens an.
Der nächste Schritt dann meistens mit "...das letzte mal ist ja auch nichts passiert..." begründet.
 

Finke20

OCC Sieger der Herzen
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

1. Wenn du das an einem See (geschlossenes Gewässer) machst, ist es ein Straftatbestand, also Anzeigepflichtig. Grund: die Fische gehören "Jemand" (dem Verein usw).

2. Machst du das einem Fließgewässer (offenens Gewässer), ist es eine Ordnungswidrigkeit weil die Fische niemanden gehören und frei zu- bzw. abwandern können.
Ergo nicht Anzeigepflichtig.

QUOTE]

:vik:

Zu 1.

Die unbefugte Ausübung der Fischerei in Teichen und Geschlossenen Gewässer ist Diebstahl nach § 242 ff StGB.

Zu 2.

Die unbefugte Ausübung der Fischerei in offenen Gewässer ist Fischwilderei nach § 293 StGB.
 

williwurm

Member
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

hin und her ich weiß nicht gibs nicht es ist eine straftat und komt wen man erwischt wirt immer zur anzeige und wen ihr schon zusammen losziet dan hält er nur deine rute dagen kann keiner was machen da du ja ein schein hast mfg willi
 

Smanhu

Member
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

Hey,

also ich hab so das Gefühl, ohne etwas bösartiges Unterstellen zu wollen, dass der TE hier im AB nur wissen will ob er einen auf den Deckel bekommt wenn er ohne Schein fischen geht|kopfkrat


Gruß
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

@ernie1973

...nichts gegen Deinen Glauben, aber der zählt in dieser Sache nicht sehr viel....

Ich glaube die Beihilfe kann man hier auch nicht bejahen. Denn er erleichter weder die Tatdurchführung, noch würde sie ohne sein zutun erheblich erschwert. Zumindest ich kann hier keine Handlung erkennen, die dazu geeignet wäre die Hauptat zu fördern.
Von Begünstigung ganz zu schweigen. Er sichert ja keine Tatbeute o.ä.
Und ein schuldhaftes verzögern des Strafverfahrens, geschweige denn des Vollzuges, sehe ich hier auch nicht. Schliesslich hat hier die Strafverfolgung noch nichteinmal eingesetzt.
Nachher im Anschluss an eine Kontrolle begangene Handlungen jetzt einmal aussen vor gelassen ;)

Trotzdem befindet sich dieses vorgehen in einer, vorsichtig formuliert, moralischen Grauzone. Wenn jemand anfangen möchte zu angeln, soll er halt erstmal am Forellensee ausprobieren ob das etwas für ihn ist und dann in einen Verein eintreten/die Prüfung machen.

Gruß Jan

Glaubensfragen gehören in die Kirche - und Ausführungen darüber, dass es sogar psychische Beihilfe gibt, wenn man einen Täter nur in seinem Tun bestärkt, spare ich mir!

Wie gesagt - theoretisch ist das alles Mögliche, wenn er sicher weiß, dass sein Kumpel dort "illegal" angelt - nur beweisen kann man ihm im Zweifel bei geschickter Einlassung seinerseits nix - und praktisch isses einfach so, dass ich es moralisch nicht gutheiße!

E.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

Mal abgesehen davon das so ein Verhalten nicht gerade toll ist...

1. Wenn du das an einem See (geschlossenes Gewässer) machst, ist es ein Straftatbestand, also Anzeigepflichtig. Grund: die Fische gehören "Jemand" (dem Verein usw).

2. Machst du das einem Fließgewässer (offenens Gewässer), ist es eine Ordnungswidrigkeit weil die Fische niemanden gehören und frei zu- bzw. abwandern können.
Ergo nicht Anzeigepflichtig.

Wenn man schon so anfängt, mal eine Frage: beugst du auch in anderen Fällen das Rechtssystem? Mit Kleinigkeiten fängt es meistens an.
Der nächste Schritt dann meistens mit "...das letzte mal ist ja auch nichts passiert..." begründet.

Ähem - böse Frage:

"Wo steht das so mit der Anzeigepflicht?"


Das ist nämlich so nicht richtig.

Beides sind Straftaten (§ 242 StGB & § 293 StGB) - "anzeigepflichtig" sind die beide (zumindest für Mitangler und Normalsterbliche) nicht so ohne Weiteres - aber es sind beides Antragsdelikte, bei denen niemand ein Verfahren eröffnet, wenn vom Geschädigten/Berechtigten kein Strafantrag gestellt wird.

Der Diebstahl ist nur dann kein Antragsdelikt, wenn die Geringwertigkeitsgrenze überschritten ist, oder andere Tatumstände hinzutreten (Einbrechen, Messer mitführen etc.).

Ausführlicher s.o.!

E.
 
Zuletzt bearbeitet:

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

Schon die Frage zu stellen...#q
In einem Verein sind alle Mitpächer,Du bescheißt so also deine Mitpächter/Partner.
Wie würdest Du an ihrer Stelle handeln ?

Selbst wenn er nur mit Ruten von Dier mitfischt darf er dieses über 14 Jahre nicht.
Er kann Milde erwarten, da er es vielleicht nicht besser weiß.
Du aber bist voll drann.
Nehmen wir dann mal an, das Dein Verein Pächter eines Flußes ist.
Kontrolle durch W.S Polizei.... Anzeige!

Aus Erfahrung trifts Dich gleich doppelt !
1. Du wirst härter bestraft.
2. Deine Mitpächter könnten sich von Dier trennen wollen.

Alles aber Lachnummern zu früher.
Wischwilderei wurde sehr hart bestraft.
Fischdiebstahl mit dem Tod.

Also, zurück zu deiner Frage.
Mitpächter mit einem Partner der sich solche Gedanken macht möchte ich nicht sein.
Denn würde ich versuchen los zu werden.
 

Gemini

no more mr. duck pond

hans albers

rollin rollin rollin

olaf70

Member
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

Pro-Fischereirecht von 1648 !!!
da wurde soetwas gleich am nächsten Baum erledigt.
Da es nach den 30 Jährigem Krieg kaum noch Fische gab, andererseits wurde kurzfristig die Zweifrauenehe erlaubt (Männermangel).

Zwei Ehefrauen???

Na, dann möchte ich lieber aufgehängt werden!
 

Salziges Silber

Salzwassersüchtig
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

Moin moin Gunnie, seh es doch mal von dieser Seite, willst Du angeln,entspannen und Spaß haben oder im Hinterkopf den Gedanken, es könnte jemand kommen und der Tag ist im A....sch!
Ich als Meeresangler bekomme öfter Einladungen zu bestimmten Gewässer, z.B eine schöne Mitfahrgelegenheit auf einen größeren See, ohne Berechtigung würde ich dieser Einladung niemals nachkommen, denn ich möchte den Kopf freihaben für ein schönes Angelerlebnis!
Wenn einer kein oder nur ein geringes Unrechtsbewußtsein hat, tut es mir leid für den jenigen und er muss mit den Konsequenzen leben, aber las Dich damit nicht hineinziehen!
Petri,Gruss und reingehauen...!
 

Hardyfan

Member
AW: Gibt es eine Anzeigepflicht bei Fischwilderei

Moin moin Gunnie, seh es doch mal von dieser Seite, willst Du angeln,entspannen und Spaß haben oder im Hinterkopf den Gedanken, es könnte jemand kommen und der Tag ist im A....sch!

So sehe ich das auch.
Unabhängig von einer straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Relevanz hätte ich als erwachsener Mann nicht die geringste Lust, mich wie einen dummen Jungen wegjagen zu lassen.
 

Alcedo Atthis

ungewollt Schneiderbleiber
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Zwei Ehefrauen???

Na, dann möchte ich lieber aufgehängt werden!
Offtopic:
Was ist die Höchststrafe für zwei Ehefrauen?






















































zwei Schwiegermütter...:)
 
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