Schanzerlöwe
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Das wäre mir neu wo steht denn das geschrieben es gelten die gesetzlichen Schonzeiten in Bayern ist der Zander jetzt noch frei also darf ich ihn auch fangen
Das mag für euch im Verein gelten wo ihr eure Bestimmungen festlegt
Das mag für euch im Verein gelten wo ihr eure Bestimmungen festlegt, jeder Verein kann die gesetzlichen Bestimmungen ändern wenn er es für nötig hält und die gelten dann für Mitglieder und da ich kein Mitglied bin halte ich mich an die gesetzlichen Bestimmungen.
nein das gilt für jeden der in nem bestimmten gewässer/gewässerabschnitt angelt und wo das vom bewirtschafter so festgelegt ist.
auch wenn du kein vereinsmitglied bist und der verein ist der bewirtschafter des gewässers, gelten für dich an diesem gewässer die bestimmungen, die der verein erlassen hat.
antonio
Vor wenigen Tagen habe ich mit mehreren Altanglern an der Donau über dieses Thema gesprochen die genau das selbe sagen wie ich und die müssten es doch wissen.
Das mag für euch im Verein gelten wo ihr eure Bestimmungen festlegt, jeder Verein kann die gesetzlichen Bestimmungen ändern wenn er es für nötig hält und die gelten dann für Mitglieder und da ich kein Mitglied bin halte ich mich an die gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn das nicht der Fall ist, dann hat der Bewirtschafter etwas versäumt und es ist nicht dein Problem.
.. und wer hat mich über die Aalschonzeit bis 31.12.2012 in BW informiert????
... Keine Sau ....
Jetzt lass mal einige Aale im Eimer schimmen und die WaPo kommt, die sagen Dir dann schon wer was verpasst hat.#q
Wenn das nicht der Fall ist, dann hat der Bewirtschafter etwas versäumt und es ist nicht dein Problem.
.. und wer hat mich über die Aalschonzeit bis 31.12.2012 in BW informiert????
... Keine Sau ....
Jetzt lass mal einige Aale im Eimer schimmen und die WaPo kommt, die sagen Dir dann schon wer was verpasst hat.#q
hier verwechselst du wieder gesetzliche schonzeiten mit denen der bewirtschafter.
über gesetze hast du dich zu informieren.
macht ein bewirtschafter dich nicht auf ausgeweitete schonzeiten gegenüber den gesetzlichen in irgend ner form aufmerksam, ist das sein problem.
du hast dich zu informieren ist ja bei gesetzen etc kein problem.
nur wenn ein bewirtschafter seine abweichenden schonzeiten nicht irgendwie(gewässerordnung erlaubnisschein etc) veröffentlicht ist das wie gesagt nicht dein problem.
antonio