Hallo,
ich habe relativ neu meinen Fischereischein.
Die Schonzeiten und Maße sind mir alle bekannt und klar und auch, das während der Schonzeit von Raubfischen keine Raubfischköder verwendet werden dürfen/sollen. Auch Sonderregelungen einzelner Vereine sind mir klar.
Gibt es (in Bayern) sonst noch irgend welche gesetzliche Beschränkungen bei Fangmethoden und Köderarten zu bestimmten Jahreszeiten. Mir ist schon klar, das ich nicht gezielt auf eine Fischart Fischen darf wenn die Schonzeit hat. Ich meine sowas wie Gummifisch von... bis... oder Spinner von ... bis.... Dropfisch nur Mai - Oktober oder so.
Ich habe mal das Fischereigesetzt und die Ausführungsverordnung quer gelesen und nix gefunden. Aber nach dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nixht" möchte ich nochmal fragen.
ich habe relativ neu meinen Fischereischein.
Die Schonzeiten und Maße sind mir alle bekannt und klar und auch, das während der Schonzeit von Raubfischen keine Raubfischköder verwendet werden dürfen/sollen. Auch Sonderregelungen einzelner Vereine sind mir klar.
Gibt es (in Bayern) sonst noch irgend welche gesetzliche Beschränkungen bei Fangmethoden und Köderarten zu bestimmten Jahreszeiten. Mir ist schon klar, das ich nicht gezielt auf eine Fischart Fischen darf wenn die Schonzeit hat. Ich meine sowas wie Gummifisch von... bis... oder Spinner von ... bis.... Dropfisch nur Mai - Oktober oder so.
Ich habe mal das Fischereigesetzt und die Ausführungsverordnung quer gelesen und nix gefunden. Aber nach dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nixht" möchte ich nochmal fragen.