rechtliche Bestimmungen für Fangmethoden und Köderarten in Bayern

Kapfa

New Member
Hallo,

ich habe relativ neu meinen Fischereischein.

Die Schonzeiten und Maße sind mir alle bekannt und klar und auch, das während der Schonzeit von Raubfischen keine Raubfischköder verwendet werden dürfen/sollen. Auch Sonderregelungen einzelner Vereine sind mir klar.

Gibt es (in Bayern) sonst noch irgend welche gesetzliche Beschränkungen bei Fangmethoden und Köderarten zu bestimmten Jahreszeiten. Mir ist schon klar, das ich nicht gezielt auf eine Fischart Fischen darf wenn die Schonzeit hat. Ich meine sowas wie Gummifisch von... bis... oder Spinner von ... bis.... Dropfisch nur Mai - Oktober oder so.

Ich habe mal das Fischereigesetzt und die Ausführungsverordnung quer gelesen und nix gefunden. Aber nach dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nixht" möchte ich nochmal fragen.
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: rechtliche Bestimmungen für Fangmethoden und Köderarten in Bayern

Hallo,

schau mal hier rein, da wird das erlaubte Gerät behandelt

Verordnung zur Ausführung des
Fischereigesetzes für Bayern
(AVFiG )
§12

SnEeP
 

Ossipeter

Active Member
AW: rechtliche Bestimmungen für Fangmethoden und Köderarten in Bayern

Lese bitte zuerst deinen Erlaubnisschein sehr genau durch. Da steht in der Regel alles drin. Entweder gesetzliche Vorschriften, oder durch den Fischereirechtinhaber verschärfte Schonzeiten oder Schonmaße!
 

Kapfa

New Member
AW: rechtliche Bestimmungen für Fangmethoden und Köderarten in Bayern

Genau um die gesetzlichen Vorschriften geht es mir. Die stehen ja nicht auf dem Erlaubnisschein. Gibt es noch andere Einschränkungen außer den Schonzeiten und Maß bezüglich Fangart, Köderart, ... zu gewissen Zeiten.

In der AVFiG schau ich nochmal. Vieleicht hat ja jemand ne Kurzfassung.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: rechtliche Bestimmungen für Fangmethoden und Köderarten in Bayern

Da gibts keine "Kurzfassung", da musst Du durch...
Gibt ja auch keine "Kurzfassung" der Strassenverkehrsordnung - beachten MUSS man ALE Regeln..
So isses auch beim Angeln...

Aber dran denken:
Fischereigesetze sind Landesgesetze, was Du Dir da anliest, gilt dann nur für Bayern..
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: rechtliche Bestimmungen für Fangmethoden und Köderarten in Bayern

Genau um die gesetzlichen Vorschriften geht es mir. Die stehen ja nicht auf dem Erlaubnisschein. Gibt es noch andere Einschränkungen außer den Schonzeiten und Maß bezüglich Fangart, Köderart, ... zu gewissen Zeiten.

In der AVFiG schau ich nochmal. Vieleicht hat ja jemand ne Kurzfassung.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Gerade die erlaubten Köderarten werden primär von den Inhabern der Fischereirechte, sprich den Vereinen bzw. Verbänden, bestimmt. Das gilt in letzter Zeit um so mehr, da die Schonmaße nicht mehr eigenständig von den Vereinen verlängert werden dürfen.

Beispiel Raubfisch in Mittelfranken: Die Vereine müssen meist die Raubfische ab 1.5. freigeben. Viele Vereine wollen sie aber bis Ende Juli schützen. Also werden in den betreffenden Gewässern Kunstköder und Köderfisch für die betreffende Zeit verboten, da für solche Verbote keine Zustimmung der Behörde notwendig ist.

Ich kennen auch eine ganze Reihe Gewässer, in denen Gastanglern ganzjährig das Fischen mit Kunstködern verboten ist, aktiven und passiven Mitgliedern der jeweiligen Vereine ist dies erlaubt.

Usw.

Du läufst also viel eher Gefahr, mit den Festlegungen der Vereine in Konflikt zu geraten, als mit den gesetzlichen Bestimmungen.
 

Ossipeter

Active Member
AW: rechtliche Bestimmungen für Fangmethoden und Köderarten in Bayern

Da gibts keine "Kurzfassung", da musst Du durch...
Gibt ja auch keine "Kurzfassung" der Strassenverkehrsordnung - beachten MUSS man ALE Regeln..
So isses auch beim Angeln...

Aber dran denken:
Fischereigesetze sind Landesgesetze, was Du Dir da anliest, gilt dann nur für Bayern..

Die gesetzlichen kannst du dir im Net runterladen. Dann nimmst du deinen Erlaubnisschein und schaust dir die zusätzlichen Beschränkungen an.
 
Oben