Nachtangeln und Ausgangssperre

rheinfischer70

Well-Known Member
Zählt eigentlich Nachtangeln zum Ausgang gemäß einer Ausgangssperre?
Wenn ich nachts im Zelt oder im Boot am Wasser liege, gehe ich ja eigentlich nicht aus, wenn ich zur vorgeschrieben Zeit den Platz nicht verlasse.
 

porbeagle

Well-Known Member
Als Sie bei uns war musste man um 21 Uhr weg sein vom Wasser.
Ein Vereinsmitglied von uns wurde sogar vom Ordnungsamt aufgeschrieben
deswegen.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Zählt dazu....
 

KadeTTHH

Well-Known Member
Sowieso unnötig, wer sich treffen will, trifft sich. Ob jetzt drinnen, oder draußen. Geschäfte sind eh geschlossen, als kauft auch keiner was ein. Und wenn Leute nachts angeln, oder spazieren gehen, ist das auch kein Superspreader Event.:XD
 

KadeTTHH

Well-Known Member
Meinte eigentlich dieses Klappe zu Affe tot, wenn Länder, oder Städte ne Extrawurst braten, geht das doch auch. Warum nicht die Ausgangssperre auch zerstückeln? Hygiene und Coronavorschriften hält man normalerweise ja eh ein. Und allein am Wasser, besser geht doch nicht?
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Ja. Das zählt dazu.
Wir haben seit heute eine Ausgangssperre und in der Allgemeinverfügung dazu steht folgendes:

1) Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft mit Ausnahme der privat genutzten Außenanlagen (Terrassen, Balkone, Gärten, Zuwegungen) mit direktem Zugang zur Wohnstätte Ist In der Zelt von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt.
Ein Abweichen von dieser allgemeinen Ausgangsbeschränkung Ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.
Diese sind Insbesondere:
a. die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
b. die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer oder veterinärmedizinischer Leistungen bei einem Notfall oder anderer unaufschiebbarer Behandlungen,
c. die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkelten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke, die zwingend In diesem Zeltfenster erfolgen müssen,
d. die Begleitung und unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts Im jeweiligen privaten Bereich
e. die Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und Personen In akut lebensbedrohlichen Zuständen,
f. die Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren,
g. der Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen,
h. die Durchfahrt durch das Gebiet Im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder In Kraftfahrzeugen, und
I. sonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe. Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden sind die triftigen Gründe glaubhaft zu machen und ggf. durch geeignete Dokumente nachzuweisen.


Eventuell könnte man f. zum Angeln auslegen/vorschieben. Ich glaube aber nicht, daß man damit durchkommen würde. ;)
 

Taxidermist

Well-Known Member
In BW gilt sowieso Nachtangelverbot.
Und wenn ich nach Ostern meinen Arzttermin dort wahrnehme, werde ich selbstverständlich auch an meinem Baggersee vorbei fahren.
Dort angekommen, muss ich erst mal ausruhen (bis 10 Std. legal), um meine Fahrtüchtigkeit wieder her zu stellen.
Schließlich bin ich krank und habe noch ca.330Km bis zu meinem Wohnort (NRW) zu fahren!
So ist der Plan.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Jan_Cux

Well-Known Member
f. die Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren,

Eindeutig f. Die Fische müßen mit Maden und Heringsfetzen versorgt werden. Und die Meerforellen und Zander wollen mit ihren Gummi Tieren spielen, werden sonst Depressiv. Man hat schon beobachtet das einige Selbstmord begangen haben, in dem Sie direkt in die Turbine des Wasserkraftwerkes geschwommen sind.
 

Aalzheimer

Well-Known Member
Ja. Das zählt dazu.
Wir haben seit heute eine Ausgangssperre und in der Allgemeinverfügung dazu steht folgendes:

a. die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, WEIL MAN SONST WAHNSINNIG WIRD
c. die Ausübung unaufschiebbare Ausbildungszwecke, Man(n) lernt ja nie aus, auch beim Angeln nicht
f. die Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren, das hat Jan-Cux schon treffend formuliert
g. ähnlichen religiösen Veranstaltungen, Na wenn Angeln keine Religion ist, was dann?
I. sonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe. Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden sind die triftigen Gründe glaubhaft zu machen und ggf. durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Gewichtiger und Unabweisbarer geht ja in der Pandemiezeit wohl gar nicht. Als geeignetes Dokument ist die entsprechende Fischereierlaubnis mitzuführen.
Ich sehe das ganz ähnlich wie Jan_Cux

einige der Punkte liegen dafür auf der Hand...(siehe oben)
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
In Bayern wurden wir seitens des Verbands informiert, dass Nachtangeln unter die Ausgangssperre fällt und auch entsprechende Kontrollen seitens der Polizei stattfinden werden.

Der ganze Irrsinn wurde ja kürzlich wieder transparent, als 3 Bauarbeiter je 150 € Strafe zahlen mussten, weil sie nach der Arbeit gemeinsam ein Bier getrunken haben ... nachdem sie den ganzen Tag über gemeinsam arbeiten durften.
 

JottU

Fastallesverwerter
Gut wenn man Gewässer kennt die ausserhalb der Zivilisation liegen. Denke 20 km wird keine Streife fahren um mitten im Wald einen See zu kontrollieren.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Gut wenn man Gewässer kennt die ausserhalb der Zivilisation liegen. Denke 20 km wird keine Streife fahren um mitten im Wald einen See zu kontrollieren.
Gibt es das in Deutschland, 20km außerhalb der "Zivilisation"?
Ich kann nur von meinem Gewässer berichten, dass die Jungs und Mädels vom Ordnungsamt sich vor allem im Sommer sehr zum See hingezogen fühlen.
Ist wohl einfach schöner und ruhiger dort im Grünen "abzuhängen", als im Ort auf Streife zu gehen?
Bei schlechtem Wetter oder im Winter sieht man sie dort nie, aber sobald die Sonne scheint, ist es wohl sehr attraktiv für unsere Ordnungshüter dort.
Ich will mich darüber aber nicht beschweren, im Gegenteil, die sind eigentlich ganz nett.
Einmal haben sie sogar vollen Körpereinsatz gezeigt und mir geholfen meinen schweren Holznachen ins Wasser zu schieben, den ich alleine niemals da rein bekommen hätte!

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

JottU

Fastallesverwerter
Die 20 km waren auf die nächste Wache bezogen in etwa. ein Paar Dörfer liegen da schon noch näher dran. Taxidermist
Zum sonnen und abhängen haben die es bei uns wesentlich näher bei großer Auswahl, da zu kontrollieren wäre auch sinnvoller zwecks Partygemeinde. Da sollte genug zu tun sein, die haben ja auch noch andere Aufgaben.
 
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