Corona-Krise: Dürfen wir noch Angeln?

Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.

Stand: 23.03.2020

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Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!

Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:

  • Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt

NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen

NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert


NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt

NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet


NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO

Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO


Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!




Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:

Angeln an öffentlichen Gewässer
  • Nur für Einzelpersonen: Hamburg
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern in unmittelbarer Wohnortnähe, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angeln an Vereinsgewässern
  • überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
Angeln an kommerziellen Forellenseen
  • Verboten: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!)

In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
  • Stand 23.04.: Angelläden sind größtenteils wieder geöffnet!
Angeln in unseren Nachbarländern

In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
  • Österreich
  • Dänemark
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
Die Einreise in die Niederlande ist noch möglich!

Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
  • Wangerooge
  • Spiekeroog
  • Langeoog
  • Baltrum
  • Norderney
  • Juist
  • Borkum
  • Sylt
  • Amrum
  • Föhr
  • die Halbinsel Nordstrand,
  • Halligen Hooge
  • Langeneß
  • Fehmarn
  • Rügen
  • Usedom
  • Hiddensee
  • Poel
Angeln in Norwegen
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen


Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.



Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mooooment: es gibt zwar eine Ausweißpflicht....aber keine Ausweißmitführungspflicht

Hallo,

das ist richtig. Aber alle negativen Folgen eines nicht mitgeführten Ausweispapiers hat man dann selbst zu tragen. Das geht bis zum Mitnehmen auf die Polizeistation zwecks Durchführung erkennungssdienstlicher Maßnahmen.
Oder etwas einfacher, versuch mal einen Einschreibebrief bei der Post ohne Ausweis abzuholen - da läuft nichts ohne Ausweis.

Gruß

Lajos
 
Ich finde es gut, dass sich so viele Leute Gedanken zum Thema 'Wie schütze ich mich und andere' machen. Natürlich gibt es da auch Überschwinger. In der derzeitigen Situation sollte man aber nachsichtig sein und nicht gleich alles als vorauseilenden Gehorsam abtun. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Letztendlich ist jeder für sein eigenes Verhalten verantwortlich und wird, im Extremfall, dafür zur Rechenschaft gezogen. Ich werde am Wochenende mit Sicherheit zum Angeln gehen, dabei kein Rudel bilden und sicherlich auch von keiner Ordnungsbehörde abgeschleppt werden. Wenn wir alle nach der Krise sagen können, (fast) alles richtig gemacht, fände ich das super. Im internationalen Vergleich steht Deutschland, zumindest für den Moment, sehr gut da. Das vergessen nur leider viele. Bleibt gesund!
 
Hallo Zusammen. Ich halte es genauso. Wenn es keine komplette Ausgangssperre gibt, wird es mich ans Wasser ziehen, ob nun alleine, oder mit der, zur Zeit erlaubten,
Begleitperson spielt dabei für mich eine untergeordnete Rolle. Ich angel an Kanälen, oftmals abgeschieden. Vor Fahrradfahrern und Spaziergängern ist man gerade heutzutage und bei dem Wetter nicht sicher. Das gibt die Situation her und ist auch Verständlich. Die Leute wollen raus. Ich habe trotzdem nicht das Bedürfnis jemanden in den Arm zu nehmen oder Ihm sogar näher als 5m zukommen, dass war aber auch vor Corona schon so.
 
Die Dame hat aus einem Frage-Antwort-Katalog der Landesverwaltung zitiert. Offenbar wurde diese Frage dann schonmal an höherer Stelle, evtl. sogar verbandsseitig gestellt. Weiter werde ich mich dazu nicht äußern. Wie gesagt, jeder kann machen was er möchte, sich aber bitte hinterher nicht beschweren, wenns auf die Finger gibt.
Und selbst das ist keine Anordnung o
Darauf konnte ich schon gut vor Corona verzichten, für mich also keine Umstellung,.
Ich brauche einfach kein Rudel, um mich am Wasser wohl zu fühlen!

Jürgen
Gibt glaube 3 Leute mit denen ich gerne und regelmäßig angel. So Rudelveranstaltungen beim Verein oder auch das Ükeltreffen 2019 sind die absoluten Ausnahmen
 
Obacht in Berlin und Sachsen: Wenn das verweilen auf einer Parkbank in den Augen der dortigen Behörden schon gegen die Allgemeinverfügung verstößt, dann gibt es beim Angeln doch erst recht Probleme. Klar könnte man juristisch dagegen angehen, wenns einen trifft, kostet aber viel Zeit und Geld und Nerven.

Ohne Wertung, nur zur Kenntnisnahme.


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Obacht in Berlin und Sachsen: Wenn das verweilen auf einer Parkbank in den Augen der dortigen Behörden schon gegen die Allgemeinverfügung verstößt, dann gibt es beim Angeln doch erst recht Probleme. Klar könnte man juristisch dagegen angehen, wenns einen trifft, kostet aber viel Zeit und Geld und Nerven.

Mir sind heute in der Berliner Presse ähnliche Meldungen aufgefallen: Offenbar sollte Bewegung im Spiel sein, wurde in den konkreten Situationen von den Polizisten angemahnt. Ich schliesse mich Tobsen an und poste Dies ohne Bewertung und nur zur Kenntnisnahme.
 
Hallo,

das ist richtig. Aber alle negativen Folgen eines nicht mitgeführten Ausweispapiers hat man dann selbst zu tragen. Das geht bis zum Mitnehmen auf die Polizeistation zwecks Durchführung erkennungssdienstlicher Maßnahmen.
Oder etwas einfacher, versuch mal einen Einschreibebrief bei der Post ohne Ausweis abzuholen - da läuft nichts ohne Ausweis.

Gruß

Lajos
Kommt auf die Postfiliale an. Und in 99,9% der Fälle fragen sie per Funk nach ob es dich da wo du angibst gibt und fertig ist die Laube.
Es hilft dabei, kein kompletter Idiot und dabei freundlich zu sein
 
Kommt auf die Postfiliale an. Und in 99,9% der Fälle fragen sie per Funk nach ob es dich da wo du angibst gibt und fertig ist die Laube.

Hallo,

davon habe ich noch nie gehört und mit dem Anruf, falls er erfolgen sollte, lässt sich doch nicht die Identität der Person feststellen, welche da die Sendung gerade abholen will. Und das Einwohnermeldeamt gibt telefonisch keine Auskunft darüber, wer wo wohnt und selbst wenn, wäre dies wiederum kein Nachweis über die Identität. Diese kann eben nur über ein Ausweispaier nachgewiesen werden.
Wenn das bei euch bei der Post so läuft, sind da ganz schöne Schlamper am Werk. Wenn ich da mal was abhole lief das noch nie ohne Ausweis, was auch richtig ist, denn anders kann man nicht nachweisen, dass man der ist, für den man sich ausgibt und ich möchte z .B. nicht, dass da vielleicht irgendein schräger Vogel aus meinem Briefkasten einen Benachrichtigungsschein rausfischt und dann bei der Post behauptet er sei ich und denen vielleicht auch noch eine Nummer gibt, unter der bestätigt wird, dass das stimmt :rolleyes:.
Außerdem; so schwer ist der Ausweis auch wieder nicht, dass die Mitführung desselben eine Belastung darstellt.

Gruß

Lajos
 
Ich werde einfach nicht in der Stadt angeln, sondern außerhalb wo keine anderen Leute (und schon gar keine Politessen) sind um unsinnigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.ab5
In Sachsen liefen wohl die Woche einige Dinge quer. Die Polizei war übereifrig und hat die Allgemeinverfügung eigens präzisiert. Sicher nicht der angedachte Aufgabenbereich der Exekutive.

Dabei ging es eigentlich um ein anderes Problem, das auch uns Angler in den anderen Bundesländern betrifft. Es gibt in vielen der Ballungszentren Seen, die eben von der Bevölkerung gerne besucht werden. Dabei sind 1,5m schwer einzuhalten. Das selbe gilt für viele der beliebten Uferwege in den Städten.

Hier kann momentan wohl eher nicht gefischt werden. Da würde ich es auch nicht drauf anlegen. An diesen Orten kann Polizei/Ordnungsamt bei zu großem Antrag gar nicht anders agieren, als alle über einen Kamm zu scheren.

Dein Ansatz ist der richtige. Wer keine Möglichkeit hat, solche einsamen Plätze zu beangeln, muss es momentan sein lassen, imho.
 
Ich bin gewieft und gehe Sonntag morgen angeln. Ich werde sicherlich schneidern aber die 1,5m dürften recht einfach werden, gerade an meiner Fuldastrecke
 
Ich bin gewieft und gehe Sonntag morgen angeln. Ich werde sicherlich schneidern aber die 1,5m dürften recht einfach werden, gerade an meiner Fuldastrecke

Ich drücke Dir dennoch die Daumen.
Und zu den 1,5 Metern: die halten Angler untereinander hoffentlich auch in nicht-Corona-Zeiten ein.
Ich persönlich halte es für grob unhöflich, wenn sich jemand 10m neben mir zum Angeln niederläßt, ohne wenigstens zu fragen.
 
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