Dänischer Angelschein

rainzor

Active Member
Moin,

irgendwie scheinen die Dänen da reichlich Mist gebaut zu haben.
Auf der Seite von der Fischereibehörde ist unter Schutzgebiete genau die Karte verlinkt, die auch @longolier oben verlinkt hat.
Scheint also etwas offizielles zu sein.
Klicke ich aber auf das südliche, rote Schutzgebiet bei Nymindegab, wird unter Rechtsgrundlage (LOVGRUNDLA) auf eine Veröffentlichung vom 13. 12.2013 §16 hingewiesen. Klickt man auf weitere Hinweise, landet man genau in dieser Veröffentlichung.
Nur taucht eben genau dieses Schutzgebiet in dieser Veröffentlichung gar nicht auf. Im Gegenteil, im §16 wird ein Schutzgebiet südlich der Strasse (die alten Fjordausläufer) beschrieben. Dieses taucht aber wiederum gar nicht in der o.a. Karte auf. Sehr eigenartig alles.

Gruß
Rainer
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
das hier hatte mir Anfang des Jahres besagtes dänisches Minitsterium geschickt:

https://fiskeristyrelsen.dk/lyst-og-fritidsfiskeri/fredningsbaelter-og-saerlige-lokale-regler/

mit Nymindegab eingeben und durchklicken kommt man genau am Gesetzestext raus plus einige Karten von anderen Gebieten.

Jedenfalls hat das nette Ministerium vom letzten Mal wieder ein mail von mir, ne Eingangsbestätigung gibt es schon, mal Abwarten was noch kommt , eigentlich haben die fix geantwortet;-))
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
die Antwort ist schon da, vom Kontrolleur um die Ecke:

"In the red areas fishing is prohibited from 15 of september to 16 of march.

It is allowed to fish with rod in the lakes south of the red area. "

schreibt der Kontrolleur aus Nymindegab .

Ehrlich gesagt ,ich hätte das nicht so, sondern wie MefoSchreck gedeutet.

Offensichtlich ist mein Mail schnell durch DK bis zum örtlich Zuständigen gerast;-))
 

rainzor

Active Member
Das wird ja immer bekloppter.
Wenn man drauf klickt, kommt die Meldung: Hele åred, also das ganze Jahr.
Und ein Zeitraum 15. Sept. - 16. März erscheint nirgends.

Gruß
Rainer
 

MeFo-Schreck

Well-Known Member
In stillem Gedenken
Das wird ja immer bekloppter.
Wenn man drauf klickt, kommt die Meldung: Hele åred, also das ganze Jahr.
Wenn Du in dem Feld wo "Hele året" steht auf, "weitere Informationen" klickst, bekommst Du eben auch weitere Information, versuche es mal.
Um noch was zu klären: Schutzgebiet/Fredningsbaelt heißt nicht unbedingt automatisches Angelverbot, deswegen kann es durchaus ein ganzjähriges Schutzgebiet geben, in dem unter bestimmten Bedingungen auch geangelt werden darf. "Fiskeri" heißt z-B. nicht unbedingt "Angelei" sonder kann auch Berufs- und Hobbyfischerei (mit Netz und Reusen) sein.:07_Cool

Nach der Antwort des Kontrolleuers an angler1996 wird's allerdings noch wirrer:annoyed

Ein bisschen Verwirrung scheint da wirklich auch vor Ort zu herrschen, in dem Text, den man hier lesen kann https://www.retsinformation.dk/forms/R0710.aspx?id=160671 steht unter § 16 zwar was von nicht zugelassener (Berufs- und Hobby-)Fischerei zwischen 1.11. und 31.5. aber in Absatz 2 wird genau dies dann wieder relativiert und die Fischerei mit Angel und Schnur erlaubt. Von einem Schonzeitraum vom 15. September bis 16. März steh für das dortige Gebiet nirgends etwas im Gesetzestext..:surprised
 
Zuletzt bearbeitet:

rainzor

Active Member
Wenn Du in dem Feld wo "Hele året" steht auf, "weitere Informationen" klickst, bekommst Du eben auch weitere Information, versuche es mal.

Moin MeFo-Schreck,

aber genau das habe ich doch weiter oben beschrieben. Wenn du auf den roten Bereich klickst und dann auf weitere Informationen, dann erhälst du Infos, die überhaupt nichts mit diesem Gebiet zu tun haben.
Der untere rote Bereich liegt nördlich des Vesterhafsvej, das Schutzgebiet in Paragraph 16 liegt aber südlich der Strasser und geht bis zum Gammelgabsvej.

Gruß
Rainer
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
ich hab noch ein Mail geschrieben mit der Bitte um Erhellung bezüglich § 16 , mal gucken was kommt.
Vom Text her sehe ich das wie Ihr.
 

longolier

New Member
Der §16 bezieht sich laut Beschreibung eindeutig auf die alten Fjordzugänge (Nymindestromen).
Dort ist das Angeln von November bis Mai verboten.
Erkennbar über die Straßennamen.
 

MeFo-Schreck

Well-Known Member
In stillem Gedenken
Ihr habt Recht, mit dem Gebiet zu § 16 lag ich falsch, mea culpa! :07_Cool
 

rainzor

Active Member
So falsch lagst du ja nun gar nicht.
Schließlich ist das neue, rote Schutzgebiet ja genau zu den alten, von dir übersetzten Texten verlinkt.
Und sogar die Namen der beiden Gebiete sind gleich.
Die Frage ist ja nun, wo steht der Gesetzestext für die neuen Schutzgebiete? Oder hat da nur ein übereifriger Staatsdiener einen Fehler gemacht.

Gruß
Rainer
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
die letzte Antwort ändert auch nichts

Der Zeitraum bleibt.
§16 Satz 2 bezieht sich auf die Seen südlich von Nymindegab.
Dazu wird wohl , wenn ich das richtig verstehe die Karte noch angepasst.

Also frisch auf ans Werk , lasst uns Fische fangen
Wir hatten immerhin einen Partner der fix antwortete, dafür sie ihm Dank.
keine Ahnung, wie fix das in D-land mit Schreiben an ein zuständiges Landesministerium gegangen wäre
 

Lajos1

Well-Known Member
d
keine Ahnung, wie fix das in D-land mit Schreiben an ein zuständiges Landesministerium gegangen wäre

Hallo,

in Deutschland habe ich in knapp 60 Jahren Angelns noch nie an eine übergeordnete Stelle schreiben müssen, oder sonstwie nachfragen, weil irgend etwas unklar war. Da stand bis jetzt alles zweifelsfrei auf dem jeweilige Erlaubnisschein.

Petri Heil

Lajos
 
Zuletzt bearbeitet:

angler1996

36Z Löffelschnitzer
nimm mirs nicht übel, aber ich wollte einfach einen Dank loswerden , falls der PetriJünger aus DK hier mitliest.
Ja schau, mein Dänisch reicht nicht um juristische Texte zu verstehen, was bin ich doch für ein Dummkopf.
Vad heter du?

zum Rest - dann scheine ich weniger vom Inhalt der Erlaubnisschein in Deutschland zu verstehen.
Aber das gehört eigentliche nicht hier her
 

Lajos1

Well-Known Member
angler1996

Hallo,

passt schon.
Da ich viel in Europa, anglerisch gesehen, herumgekommen bin, weiss ich halt, dass wir (Deutschland) im Mittelfeld mit Vorschriften und Bestimmungen bezüglich der Angelei und dem Erhalt von Lizenzen sind. Da gibts halt etliche Länder, das ist es einfacher gestaltet, etliche, da ist es in etwa wie bei uns, aber auch etliche, da ist es schwieriger wie bei uns und bei Auslegeung der Bestimmungen oft auch unklarer.

Petri Heil

Lajos
 

longolier

New Member
Habe mir es nochmal genau angeschaut.
Ich lese es so, dass die roten Zonen generelles Angeln/Fischen verbieten.
Für alle andere Zonen gibt es Ausnahmen die in den Paragraphen 9-18 geregelt werden.
 

rainzor

Active Member
Moin zusammen,

ich bin zufällig darüber gestolpert, dass in den dänischen Vorschriften zum dänischen Angelschein die Altersgrenze nicht mehr mit 65 angegeben wird.
Statt dessen wird auf das Anrecht zur Volksrente verwiesen.

Lystfiskertegn (fra og med 18 år til du har ret til at oppebære folkepension)

Aber was heißt das jetzt für uns Ausländer? Ist jetzt jeder Rentner von der Angelscheinpflicht befreit (egal wie alt), oder muß man jetzt auch mit über 65 einen Schein kaufen?

Hat da schon jemand irgendwelche weiteren Informationen?

Gruß
Rainer
 

Stulle

Well-Known Member
so weit ich weiß steigt das Rentenalter für Dänen ich bin davon ausgegangen das sie nicht immer eine neue Zahl eintragen wollen.
 

rainzor

Active Member
So, oder so ähnlich wird es wohl auch sein. Und für die Dänen ist es ja auch recht eindeutig und auch einfach:
Rentenbescheinigung bzw. Rentenausweis vorzeigen und gut ist.
Aber bei Ausländern sieht es eben ganz anders aus.

Gruß
Rainer
 

seatrout61

Method-Feeder-Spezi
Ja, das (Alters-)Rentenalter steigt in Dänemark wie folgt:

202166,5 år1. januar 1955-
202267 år1. juli 1955-
203068 år1. januar 1963-

Quelle: https://fiskeristyrelsen.dk/lyst-og...-svar/spoergsmaal-svar-lystfiskertegn/#c82624

Befreit sind in Dänemark NUR Altersrentner, jedoch KEINE Frührentner o.ä.
https://fiskeristyrelsen.dk/lyst-og...-svar/spoergsmaal-svar-lystfiskertegn/#c82631

Diese dänischen Altersregelungen würde ich so analog auf Ausländer übertragen...bedeutet dann im Umkehrschluß: auch wenn in DEU die Altersrente früher begonnen hat, wird man wohl bis dahin nicht um den dänischen Fischereischein vorbeikommen.
 

rainzor

Active Member
Danke,
mit deinen Links ist es ja recht eindeutig.
Heißt aber auch, dass so einige, die noch die 65 im Kopf haben, auf die Nase fallen können.


Gruß
Rainer
 
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