Nordkurier: Angler angezeigt, 90er Hecht

Bootsy48

Well-Known Member
überschaubar ist relativ, da Bundesländer und erst Recht einzelne Gewässer eigene Regeln haben. z.b. Anfüttern erlaubt oder nicht , Art der Fischerei usw.
Deswegen lese ich auch lieber 2mal jeden Tageschein.
Das macht die Sache ja so unbegreiflich aus meiner Sicht.
 

Nemo

Heckbremser
Ich finde es teilweise auch nicht so einfach. Dafür, dass es von Gewässer zu Gewässer unterschiedliche Regelungen gibt, sind diese nicht eindeutig genug. Dazu hatten wir ja genügend Diskussionen, wie "was genau ist eine Raubfischrute".

Und dann kommt dazu, dass man in BW die grundsätzliche Entnahmeabsicht ggf. vor dem Richter erklären kann, wenn die Flics auf Veranlassung der Ökofa durchs Unterholz streifen auf der Fahndung nach C&R-Schurken.
Eine seltsame Zeit...:speechless2
 
Zuletzt bearbeitet:

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
Noch seltsamer wird es wenn Mann wie beim Plöner See auf einmal 2 Karten braucht um überall zu angeln. Wenn ich aber nur eine Karte gelöst habe und fahre dann , um in den gelösten Seeteil zu kommen durch den nicht gelösten Teil mit meinem Gerät, bin ich dann schon ein Schwarzangler??? Und wenn ich zurückkomme und habe Fische an Bord, wird es dann schon kritisch??
 

Nemo

Heckbremser
Noch seltsamer wird es wenn Mann wie beim Plöner See auf einmal 2 Karten braucht um überall zu angeln. Wenn ich aber nur eine Karte gelöst habe und fahre dann , um in den gelösten Seeteil zu kommen durch den nicht gelösten Teil mit meinem Gerät, bin ich dann schon ein Schwarzangler??? Und wenn ich zurückkomme und habe Fische an Bord, wird es dann schon kritisch??
Allerdings. Du hast vermutlich schon auf dem Hinweg Angelgerät dabei, allein das reicht ja schon manchmal. Inwiefern ein Angelgerät fangbereit ist, ist nämlich auch nicht exakt definiert. Teleskoprute vorbereitet aber noch zusammengeschoben? Kritisch...
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
Deswegen lese ich auch lieber 2mal jeden Tageschein.
Das macht die Sache ja so unbegreiflich aus meiner Sicht.

Eben, wenn man sich nicht vorab informiert und nur annimmt es wäre so oder so, brauch man sich auch nicht wundern oder gar das Unschuldslamm spielen.
Gerade wenn ich mir nicht sicher bin oder schon vorab weiß, an jedem Tümpel gibts andre Spielregeln, informiere ich mich doch schon vorab.
Heute hat jeder Depp nen Smartphone inner Tasche und googelt die meiste Zeit auch noch damit rum, aber bei solchen Sachen stellen sich die Leute mitunter an wie die Neandertaler.
 

Nemo

Heckbremser
Eben, wenn man sich nicht vorab informiert und nur annimmt es wäre so oder so, brauch man sich auch nicht wundern oder gar das Unschuldslamm spielen.
Gerade wenn ich mir nicht sicher bin oder schon vorab weiß, an jedem Tümpel gibts andre Spielregeln, informiere ich mich doch schon vorab.
Heute hat jeder Depp nen Smartphone inner Tasche und googelt die meiste Zeit auch noch damit rum, aber bei solchen Sachen stellen sich die Leute mitunter an wie die Neandertaler.

Jetzt haben wir doch aber auch festgestellt, dass es mitunter nicht mal reicht, den Schein 100 Mal zu lesen, um Rechtssicherheit zu haben.
 

geomas

Swing is mein Ding
Die ganze Geschichte ist ungefähr so rund wie ein Zauber-Würfel.
Logisch ist/erscheint da wenig bis nichts.
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
Jetzt haben wir doch aber auch festgestellt, dass es mitunter nicht mal reicht, den Schein 100 Mal zu lesen, um Rechtssicherheit zu haben.

Das was auf dem Lappen steht, hat Relevanz....nix andres.
Steht dort "Küchenfenster von bis" oder "Schonzeit xy" oder "Spinnfischen von bis verboten" dann hab ich mich daran zu halten, fertig und aus.
Irgendwelche Grauzonen suchen wie Dropshot mit Wurm bringt doch nur jene aus der Reserve, die ich ganz sicher nicht haben will.
Genau aus solchen Gründen sind in meinem BL zb jegliche Art von Spinnködern verboten, solang auch der Hecht Schonzeit hat.
Das gilt gleichbedeutend dann auch für Köfirute und Senke.
Klar definiert, kommt man gar nicht erst auf blöde Gedanken.

Wenn ich absolute Rechtssicherheit haben will, muss ich wohl auf andre Planeten auswandern, denn auf dem hiesigen gibt es keine 100%ige Sicherheit, im Rechtssystem schon gar nicht.;)

Derjeniger welcher um den es hier geht hat sich nen falschen Schein für ein Gewässer geholt, welches vor seiner Haustür liegt, er von klein kennt.
Das wäre in etwa so, ich will morgens zur Arbeit fahren und probier mal bei allen Autos vorm Haus aus, wo mein Schlüssel passt....und wenns nicht meins ist, auch gut, bringt mich auch voran.:rolleyes:
 

Naish82

Aktiver Angler
Noch seltsamer wird es wenn Mann wie beim Plöner See auf einmal 2 Karten braucht um überall zu angeln. Wenn ich aber nur eine Karte gelöst habe und fahre dann , um in den gelösten Seeteil zu kommen durch den nicht gelösten Teil mit meinem Gerät, bin ich dann schon ein Schwarzangler??? Und wenn ich zurückkomme und habe Fische an Bord, wird es dann schon kritisch??

In diesem speziellen Fall wäre Herr Reese dann in der Beweispflicht, dass du in „seinem“ Teil geangelt und gefangen hast. Ich habe selbst mein Boot im Plöner, da würd ich mir keinen allzu großen Kopf machen. Ich würde vielleicht bei der querung durch dass nicht gelöste Gebiet z.b. Durchfahrt Prinzeninsel die Schlepprute(n) reinholen und ggf aus dem rutenhalter nehmen.

Nichts wird so heiss gegessen wie‘s gekocht wird...
 

Nemo

Heckbremser
Das was auf dem Lappen steht, hat Relevanz....nix andres.
Steht dort "Küchenfenster von bis" oder "Schonzeit xy" oder "Spinnfischen von bis verboten" dann hab ich mich daran zu halten, fertig und aus.
Irgendwelche Grauzonen suchen wie Dropshot mit Wurm bringt doch nur jene aus der Reserve, die ich ganz sicher nicht haben will.
Genau aus solchen Gründen sind in meinem BL zb jegliche Art von Spinnködern verboten, solang auch der Hecht Schonzeit hat.
Das gilt gleichbedeutend dann auch für Köfirute und Senke.
Klar definiert, kommt man gar nicht erst auf blöde Gedanken.

Wenn ich absolute Rechtssicherheit haben will, muss ich wohl auf andre Planeten auswandern, denn auf dem hiesigen gibt es keine 100%ige Sicherheit, im Rechtssystem schon gar nicht.;)

Derjeniger welcher um den es hier geht hat sich nen falschen Schein für ein Gewässer geholt, welches vor seiner Haustür liegt, er von klein kennt.
Das wäre in etwa so, ich will morgens zur Arbeit fahren und probier mal bei allen Autos vorm Haus aus, wo mein Schlüssel passt....und wenns nicht meins ist, auch gut, bringt mich auch voran.:rolleyes:

Ich habe ich nicht angezweifelt, dass man sich an die Regeln halten muss, sondern nur gesagt (einem anderen Beitrag zugestimmt) das die Regeln oft ungenau sind.
Du hast gerade bestätigt, dass man das anders sehen kann. Wenn z. B. Kunstköder- und Köfiverbot herrscht, sehe ich in der Verwendung von Wurm am Dropshot keinerlei Grauzone.

Aber geschenkt. Das Thema hatten wir woanders, das passt auch gar nicht zu dieser Diskussion.
 

trawar

Well-Known Member
Man kann nicht alles so Rechtsicher machen das auch alle aufkommenden Fragen und zweifel aus dem weg geräumt sind.
Es gehört nun mal auch eine gute portion Gesunder Menschenverstand dazu um eventuell präventiv und vorbeugend einem Ärger aus dem weg zu gehen.
Wir sind nun mal so lange schuldig bis wir die Unschuld bewiesen haben.
Wenn dir etwas vorgeworfen wird reicht es nicht einfach zu sagen das du es nicht warst, du musst es auch noch beweisen.
Eine Aussage reicht schon um jemanden Anzuzeigen und dem das Leben zur Hölle zu machen.
Aber das führt schon wieder zu weit.

Wie kann ich einen Falschenschein für einen See lösen an dem ich Angeln will?
Das kann doch in diesemfall nur passieren das die Ausstellendestellen auch keine Ahnung davon hatten welche Scheine die haben und welche nicht.
Das entbindet ihn nicht von der Verantwortung den erhaltenen Schein zu Prüfen und das auch noch als Paragraphen Mensch der ohne Formular 4711 nicht mal das Büro verlässt.

Shit Happens aber leider muss er dafür gerade stehen.

P.S.

Was ich aber absolut nicht verstehe ist die folgende Aussage aus dem Artikel, ich zittiere:

"Bei Fischereischein-Besitzern werde das Schwarzangeln ohne Angelerlaubnis zudem härter geahndet als bei Anglern ohne Fischereischein: Ohne Fischereischein sei das Angeln ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit, mit Fischereischein sei es eine Straftat."

Das finde ich einfach zum Kotzen.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Ich verlasse sehr wohl ohne Formular 4711 das Büro. Da steht schließlich die Kaffeemaschine!

Das schwarzangeln ohne Schein eine owi ist und mit eine Straftat ist allerdings eine Sauerei - andererseits sind "wir" geschult und müssten es besser wissen (Stichwort Vorsatz?)
 

Nemo

Heckbremser
Man kann nicht alles so Rechtsicher machen das auch alle aufkommenden Fragen und zweifel aus dem weg geräumt sind.
Es gehört nun mal auch eine gute portion Gesunder Menschenverstand dazu um eventuell präventiv und vorbeugend einem Ärger aus dem weg zu gehen.
Wir sind nun mal so lange schuldig bis wir die Unschuld bewiesen haben.
Wenn dir etwas vorgeworfen wird reicht es nicht einfach zu sagen das du es nicht warst, du musst es auch noch beweisen.
Eine Aussage reicht schon um jemanden Anzuzeigen und dem das Leben zur Hölle zu machen.
Aber das führt schon wieder zu weit.

Wie kann ich einen Falschenschein für einen See lösen an dem ich Angeln will?
Das kann doch in diesemfall nur passieren das die Ausstellendestellen auch keine Ahnung davon hatten welche Scheine die haben und welche nicht.
Das entbindet ihn nicht von der Verantwortung den erhaltenen Schein zu Prüfen und das auch noch als Paragraphen Mensch der ohne Formular 4711 nicht mal das Büro verlässt.

Shit Happens aber leider muss er dafür gerade stehen.

P.S.

Was ich aber absolut nicht verstehe ist die folgende Aussage aus dem Artikel, ich zittiere:

"Bei Fischereischein-Besitzern werde das Schwarzangeln ohne Angelerlaubnis zudem härter geahndet als bei Anglern ohne Fischereischein: Ohne Fischereischein sei das Angeln ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit, mit Fischereischein sei es eine Straftat."

Das finde ich einfach zum Kotzen.

Naja eigentlich muss einem die Schuld bewiesen werden, nicht andersrum. Aber wurscht.

"Bei Fischereischein-Besitzern werde das Schwarzangeln ohne Angelerlaubnis zudem härter geahndet als bei Anglern ohne Fischereischein: Ohne Fischereischein sei das Angeln ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit, mit Fischereischein sei es eine Straftat."

Das hatte ich auch schon einmal angesprochen. Ist das wirklich so?

https://dejure.org/gesetze/StGB/293.html

"Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
1.
fischt oder
2.
eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wenn du ohne Erlaubnis fischst, machst du dich strafbar. Inwiefern kann das eine OWi sein?
 

trawar

Well-Known Member
Ich finde das es eigentlich umgekehrt sein müsste mit Schein OWI und ohne Straftat fertig.
Fahren ohne Führerschein dabei zu haben bei einer Kontrolle wird anders geahndet als Fahren ohne Führerschein.
 

Lajos1

Well-Known Member
Naja eigentlich muss einem die Schuld bewiesen werden, nicht andersrum. Aber wurscht.

"Bei Fischereischein-Besitzern werde das Schwarzangeln ohne Angelerlaubnis zudem härter geahndet als bei Anglern ohne Fischereischein: Ohne Fischereischein sei das Angeln ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit, mit Fischereischein sei es eine Straftat."

Das hatte ich auch schon einmal angesprochen. Ist das wirklich so?

Hallo,

meines Wissens ist es so, dass das Fischen ohne den staatlichen Fischereischein, oder auch mit abgelaufenem Fischereischen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wogegen das Fischen/Angeln ohne Erlaubnisschein/Lizenz eine Straftat ist.

Petri Heil

Lajos
 

Nemo

Heckbremser
Hallo,

meines Wissens ist es so, dass das Fischen ohne den staatlichen Fischereischein, oder auch mit abgelaufenem Fischereischen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wogegen das Fischen/Angeln ohne Erlaubnisschein/Lizenz eine Straftat ist.

Petri Heil

Lajos
Da würde mich sehr interessieren, aus welchen Gesetzen sich das ergibt.

Den 293 StGB finde ich eigentlich recht deutlich. Fremde Fischereirechte verletze ich, wenn ich keinen Erlaubnisschen habe, doch unabhängig davon, ob ich einen Fischereischein habe oder nicht...

Vom Rechtsempfinden her finde ich das Fischwildern gänzlich ohne Schein sogar um einiges schlimmer, als mit Fischereischein.
Das wäre für mich der eigentliche Begriff der Wilderei und die eigentliche Straftat...:annoyed
 

Lajos1

Well-Known Member
Da würde mich sehr interessieren, aus welchen Gesetzen sich das ergibt.

Den 293 StGB finde ich eigentlich recht deutlich. Fremde Fischereirechte verletze ich, wenn ich keinen Erlaubnisschen habe, doch unabhängig davon, ob ich einen Fischereischein habe oder nicht...

Hallo,

das ist so richtig. Aber wenn jemand ohne Fischereischein fischt, aber mit Erlaubnis des Gewässerbesitzers/Pächters, begeht er keine Fischwilderei, aber eben eine Ordnungswidrgkeit.
Ein Neffe von mir fischte mal, zwar mit Lizenz, aber abgelaufenem staatlichen Fischereischein. Da waren 60 Euro Ordnungsgeld fällig, aber keine Strafanzeige (er wurde von der Polizei kontrolliert).

Petri Heil

Lajos
 
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