Hallo, ich taste mich gerade ein wenig an das Wallerangeln heran und hab auch schon erste Erfolge erzielen können. Zum einen auf U-Posen Montage mit Wurmbündel zum anderen aber auch als einfachen Beifang beim Aalangeln an einem 6er Haken mit einem halben Tauwurm.
Allerdings stellt sich mir die Frage wie es rein rechtlich aussieht.
Bei uns sind generell 2 Ruten erlaubt. 2 Friedfischangeln oder 1 Friedfisch und eine Raubfischangel oder 1 Spinnrute.
Wenn ich nun 2 Ruten auslege mit U-Posen Montage und Drillingen. Einmal mit Köderfisch und einmal mit Tauwurmbündel (an Drillingen) habe ich dann 2 Raubfischruten oder 1 Raubfisch und eine Friedfisch. Woran wird das ganze Festgemacht. An den Anbisstellen? An dem verwendeten Köder?
Allerdings stellt sich mir die Frage wie es rein rechtlich aussieht.
Bei uns sind generell 2 Ruten erlaubt. 2 Friedfischangeln oder 1 Friedfisch und eine Raubfischangel oder 1 Spinnrute.
Wenn ich nun 2 Ruten auslege mit U-Posen Montage und Drillingen. Einmal mit Köderfisch und einmal mit Tauwurmbündel (an Drillingen) habe ich dann 2 Raubfischruten oder 1 Raubfisch und eine Friedfisch. Woran wird das ganze Festgemacht. An den Anbisstellen? An dem verwendeten Köder?