Welsangler in Freiburg zu Hause von Polizei durchsucht. Verdacht auf C&R

Taxidermist

Well-Known Member
xxx
 
Zuletzt bearbeitet:

Pokolyt

Active Member
Das ist die eine Seite (Angler) im Video.
Ich würde gerne die andere Seite (Polizei oder PETA) auch dazu hören (lesen).
 

zokker

Mecklenburger Seenplatte
Entweder ist das alles Fake, oder es liegen noch andere Verdachtsmomente vor. Kein Richter gibt eine Durchsuchung frei wegen C&R.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Entweder ist das alles Fake, oder es liegen noch andere Verdachtsmomente vor. Kein Richter gibt eine Durchsuchung frei wegen C&R.

Ich glaube, da liegst du falsch. Das Thema wird ja auch in anderen Foren diskutiert und ich habe gestern mit Leuten "aus der Szene" gesprochen. Es geht hier tatsächlich ausschließlich um Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. Da sitzen offensichtlich PETA zugeneigte Personen in entsprechenden Positionen des Justizapparats. In der Szene herrscht helle Aufregung und man wird Deutschland wohl noch stärker als eh schon den Rücken kehren (müssen).

Der betreffende Angler fischt ja fast ausschließlich im Ausland, hat aber angeblich kürzlich Filmaufnahmen/Bilder in Deutschland gemacht. Diese zu finden und ihn darauf festzunageln scheint das Ziel zu sein.

Ich bin gespannt, wie das auch politisch weitergeht. Die Verhältnismäßigkeit scheint wir hier arg überschritten.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Was heisst hier ''Verstöße gegen das Tierschutzgesetz''? § 17 TSG ist ein Straftatbestand! Also kommen Maßnahmen nach §§ 102 ff StPO grundsätzlich in Betracht.
Im vorliegenden Fall gibt es einen Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichtes. Wer den nicht gelesen hat, sollte sich jeder Spekulation enthalten. M.a.W.: Die Diskussionen in den einschlägigen Foren befinden sich jenseits von Ahnung komplett im luftleeren Raum. Der betroffene Angler soll sich nen Rechtsanwalt nehmen und Ende im Gelände.
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturliebhaber

Well-Known Member
Was heisst hier ''Verstöße gegen das Tierschutzgesetz''. § 17 TSG ist ein Straftatbestand! Also kommen Maßnahmen nach §§ 102 ff StPO grundsätzlich in Betracht.
Im vorliegenden Fall gibt es einen Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichtes. Wer den nicht gelesen hat, sollte sich jeder Spekulation enthalten. M.a.W.: Die Diskussionen in den einschlägigen Foren befinden sich jenseits von Ahnung komplett im luftleeren Raum. Der betroffenen Angler soll sich nen Rechtsanwalt nehmen und Ende im Gelände.

Grundsätzlich kommt immer viel in Betracht, die Frage ist letztendlich, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Ich finde es regelrecht gut, wenn solche Extremistenaktionen, hier seitens der Justiz, bekannt werden. Das bringt Dinge auf den Punkt und notwendige Diskussionen voran. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt und ich kenne Parteien, die solches Material dankend in ihre Argumentation einbauen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Ich habe das Video auch gesehen . Wer so emotional aufgeladen ist und gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, sollte besser einfach mal in sich kehren.
Die ermittelnden Personen werden das Video sicher auch unter die Nase gerieben bekommen und dann sitzt dort jemand , der verkündet, "das müssen die mir erst mal beweisen".

Das bei polizeilichen Maßnahmen nicht immer alles korrekt läuft ist nichts Neues, muss er sich gegen wehren, oder auch nicht. Mehr als ein Sturm im Wasserglas kommt dabei eh nicht rum, kostet aber ewig Nerven.

Zu den Anzeigenden braucht ich nichts mehr schreiben, da ist längst alles gesagt.

@Naturliebhaber hier kannst du dich freuen, wenn das Fehlverhalten der Polizei aufgegriffen wird und im nächsten Moment beschwert man sich, wenn unsere Justiz nicht durchgreift:whistling
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Grundsätzlich kommt immer viel in Betracht, die Frage ist letztendlich, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Ich finde es regelrecht gut, wenn solche Extremistenaktionen, hier seitens der Justiz, bekannt werden. Das bringt Dinge auf den Punkt und notwendige Diskussionen voran. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt und ich kenne Parteien, die solches Material dankend in ihre Argumentation einbauen.

Wieso Extremistenaktion der Justiz? Es geht schlicht und einfach um die Anwendung geltenden Rechtes. Und wenn man hiermit nicht einverstanden ist, gibt es Rechtsmittel. Rechtsstaat nennt man das. Wie gesagt, ohne Kenntnis des konkreten Sachverhaltes ist alles Sprechblase...
Dass bestimmte Parteien auf simpelster Botschaftsebene auch ein solches Thema immer wieder gerne aufgreifen, um ''das Volk'' für sich zu gewinnen, ist allgemein bekannt und tägliche Realität.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
@Naturliebhaber hier kannst du dich freuen, wenn das Fehlverhalten der Polizei aufgegriffen wird und im nächsten Moment beschwert man sich, wenn unsere Justiz nicht durchgreift:whistling

Wir reden hier von "Tatbeständen", die in benachbarten EU-Ländern teils gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir reden vom Umgang mit Fischen. Wir reden von Sachverhalten (C&R, Fangfotos), die beim Angeln Gang und Gäbe sind. Welches Durchgreifen der Justiz ist hier angebracht?
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Wieso Extremistenaktion der Justiz?

Kannst du dir eine Hausdurchsuchung im vorliegenden Umfang vorstellen, wenn jemand seinen Nachbarn wegen vermeintlichem Aufstellens einer Maulwurfsfalle anzeigt? Die BILD wäre binnen Stunden vor Ort.

Auf dieser Ebene bewegen wir uns hier. Jemand hat Fische zum Spaß gefangen. Nicht mehr und nicht weniger. Rechtfertigt dies das Vorgehen? Es geht um Religionskampf gegen C&R.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Nein, geht es nicht. Es geht um den Straftatbestand des § 17 TSG. Mit Religion hat das beim ''besten'' Willen nichts zu tun.
im Übrigen beteilige ich mich nicht an Spekulationen.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied ob P€TA empört kreischt oder ein Staatsanwalt sein Machtmonopol missbraucht und gegen jemanden, der Fische wieder schwimmen lässt(es ist anscheinend niemand zu Schaden gekommen), vorgeht wie gegen einen Mafiaboss!

Das ist die Tatsache die mein Gerechtigsempfinden weitaus mehr stört als ein Fisch der am Leben gelassen wird!

Hätte man ihm eine Vorladung geschickt und sich seine Videos/Bilder angeschaut, hätte man genügend "Beweise" um ihn damit zu konfrontieren.

Hausdurchsuchung wegen so nem Quatsch geht gar nicht!!!

Da muss man bei dem Staatsanwalt ideologische Nähe zu P€TA vermuten. Sonst hätte dieser öffentlichkeitswirksame Einschüchterungsversuch niemals stattfinden dürfen!
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Grünknochen hat natürlich aus (juristischer) Sicht zu 100% recht. Als Bürger in einem Rechtsstaat halte ich die Aktion allerdings auch für völlig übertrieben und sehe im Vergleich zu anderen Straftaten in diesem Land keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben. So ist es für mich unerklärlich, dass bei einem Fisch und beim Tierschutz von Menschen alleine schon zwischen gewerblich (Fischerei) und Hobby (Angeln) unterschieden wird- gleiches Lebewesen, jedoch eine unterschiedliche Beurteilung von Schmerz und Leid. Auf der einen Seite millionenfach mit Füssen getreten und in Netzen zerquetscht - inkl. Beifang von Seehunden, Robben etc. - und alles im Sinne der Berufsausübung legal, auf der anderen Seite eine Straftat. Gleiches gilt beim Aussetzen des Tierschutzes bei religiösem Hintergrund. Mir ist völlig klar, dass es bei der Fischerei nicht anders geht, jedoch ist das alles nicht mit meinem Verstand zu begreifen. Das ist kein Angriff auf die Fischerei (jeder weiß wohl, dass ich zur Fischerei positiv stehe!), sondern die unterschiedliche Beurteilung (und Verutreilung) bei Straftaten und der Ermessensspielraum bei der Strafverfolgung lässt mich mittlerweile fast täglich an unserem System zweifeln. Ich mag kaum noch die Zeitung durchblättern.

Beim G20 Gipfel in Hamburg wurde die Polizei wegen angeblicher übermässiger Härte von bestimmten Gruppen angeprangert und man wollte die Terroristen schützen, die eine Stadt ins Chaos gestürzt und unseren Rechtsstaat angegriffen haben- und hier geht es um einen Fisch! Soll ich noch weiter ausholen? Vergewaltigungen, Totschlag, Mord? Du kannst mit 3 Promille einen Menschen totrasen und erhältst am Ende die gleiche Strafe wie bei C&R? Na herzlichen Glückwunsch lieber Rechtsstaat....

Ich bin natürlich für einen Rechtsstaat und für die Strafverfolgung, jedoch läuft teilweise halt die Verhältnismäßigkeit meinem Anschein nach völlig aus dem Ruder! Aber ich bin auch nur Laie und manchen Menschen fehlt vor Gericht auch einfach nur die schwere Kindheit. Vor Gericht und auf hoher See, der liebe Gott und so...

Auf der anderen Seite müssen wir Angler uns aber auch wirklich die Frage gefallen lassen, ob uns solche Videos voranbringen? Ja, der Markt ist (anscheinend) vorhanden, doch wie bei allem im täglichen Leben sollte ich mir Gedanken machen, ob ich mit mit meinem Handeln unter Umständen Probleme bekommen könnte. Ich denke in der heutigen Zeit sollte sich jeder bewusst sein, dass manche Organisationen genau diese Aufnahmen suchen und aktiv werden. C&R ist dünnes Eis wie Kolja ja mehrfach ausführlich dargestellt hat. Nicht das Zurücksetzen als solches, aber z.B. mit Fotos und Videos kann es halt in den Bereich der Straftat gehen. So muss man dann mit den Folgen leben, auch wenn ich hoffe, dass Vitali hier mit einem blauen Auge davon kommt.

Ich denke der Markt in Deutschland wird sich ändern und jeder sollte seinen Youtube- Kanal maö überprüfen. Alle Videos die wir für das Meeresangeln gedreht haben, zeigen keinen Fisch nach dem Fang oder erst wieder gekehlt. Einfach um die im Video Mitwirkenden vor (wenn auch ungerechtfertigten) Anzeigen zu schützen.

Ich denke wir sprüen hier aktuell zudem einfach nur die Folgen der jahrelangen Duldung der Aktivitäten von PETA durch wegsehen und aussitzen der Angelvertreter. Hätte man sich vor Jahren diesem Thema ernsthaft angenommen und sich zur Wehr gesetzt, hätte sich diese Organisation eventuell auf eine andere Gruppe eingeschossen. Ist natürlich Spekulation, aber ignorieren hilft nicht, sondern nur zur Wehr setzen. Sei es gegen PETA oder NABU- mit denen kannst Du kuscheln, aber sobald Du denen den Rücken zudrehst, hast Du das Messer im selbigen. Deshalb bin ich immer wieder gegen einen Kuschelkurs mit Schützern. Die wollen ihre Ziele erreichen und kennen keine Freunde, höchstens um die eigenen Ziele durchzusetzen.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

wenn die geschilderten Dinge so passiert sind, kann man wirklich vom Glauben abfallen.

Wenn ich das richtig sehe, gab es ja nur einen vagen Verdacht, keine Beweismittel.
Um die eventuell vorhandenen Beweismittel zu sichern sollen dann mehrere Polizei-Teams an verschiedenen Einsatzorten angerückt sein um nicht nur die EDV des Beschuldigten sondern auch die ihm nahestehender Personen zu beschlagnahmen. Wenn sich das wirklich so zugetragen hat, kann wirklich nur an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zweifeln.

Anderswo warten Fischereiaufseher oft vergeblich auf Polizeiunterstützung um gegen Fischwilderer vorzugehen, was ja eine Straftat nach StGB darstellt.

Ich hoffe das ganze verläuft für den Angler genauso im Sande, wie die Masse der übrigen Anzeigen, also mit einer Verfahrenseinstellung.

Vielleicht gibt es ja auch mal ein Statement der Freiburger Justiz, warum man soviel Zeit und Manpower für die Ermittlungen für notwendig hielt.
 

Nemo

Heckbremser
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied ob P€TA empört kreischt oder ein Staatsanwalt sein Machtmonopol missbraucht und gegen jemanden der Fische wieder schwimmen lässt(es ist anscheinend niemand zu Schaden gekommen) vorgeht wie gegen einen Mafiaboss!

Das ist die Tatsache die mein Gerechtigsempfinden weitaus mehr stört als ein Fisch der am Leben gelassen wird!

Hätte man ihm eine Vorladung geschickt und sich seine Videos/Bilder angeschaut, hätte man genügend "Beweise" um ihn damit zu konfrontieren.

Hausdurchsung wegen so nem Quatsch geht gar nicht!!!

Da muss man bei dem Staatsanwalt ideologische Nähe zu P€TA vermuten. Sonst hätte dieser öffentlichkeitswirksame Einschüchterungsversuch niemals stattfinden dürfen!
Da stimme ich Dir vollkommen zu. Ich hab jetzt von Gesetzen nicht soo viel Ahnung, aber wenn das hier stimmt (bei anwalt.de gefunden):
"Die Maßnahme kann unverhältnismäßig sein, wenn die Schwere des Delikts sehr geringfügig ist, wenn der Beweis auch mit anderen Beweismitteln zu führen ist oder wenn der Eingriff den Betroffenen so schwer belastet, dass zum Beispiel seine Existenzgrundlage in Frage gestellt wird."

dann halte ich es auch für sehr fragwürdig, dass das verhältnismäßig sein soll.
1. Schwere des Delikts? In anderen Ländern und auch hier in Schonzeiten etc. MÜSSEN Fische zurückgesetzt werden
2. Das Beweismittel (Video) liegt bereits vor.

Nach meinem laienhaften Verständnis ist die Durchsuchung damit höchst unverhältnismäßig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Wir reden hier von "Tatbeständen", die in benachbarten EU-Ländern teils gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir reden vom Umgang mit Fischen. Wir reden von Sachverhalten (C&R, Fangfotos), die beim Angeln Gang und Gäbe sind. Welches Durchgreifen der Justiz ist hier angebracht?
Er lebt in Deutschland und unterliegt dem deutschen Recht. Er zeigt Handlungen, die in Deutschland bekanntermaßen regelmäßig einer juristischen Überprüfung unterzogen werden.

Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn man in den Fokus Gerät.

Wenn man dem abhelfen möchte, muss man die Rechtsprechung anpassen, da hilft es nichtmal, wenn es PETA nicht gäbe, denn die Anzeige kann auch ein einzelner Querulant stellen. Und da es ja funktioniert, wird es vermutlich auch Leute geben, die es tun.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Woher weisst Du, dass hier ein Machtmonopol missbraucht wurde?
Immer wieder das gleiche Spiel. Man kennt weder den konkreten Sachverhalt, noch hat man Ahnung von der rechtlichen Materie. Um so lauter aber posaunt man ne Meinung zu den ganz großen Zusammenhängen raus.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Er lebt in Deutschland und unterliegt dem deutschen Recht. Er zeigt Handlungen, die in Deutschland bekanntermaßen regelmäßig einer juristischen Überprüfung unterzogen werden.

Aber nur wenn sie im Geltungsbereich des deutschen Rechts erfolgt sind.

Wenn er sich in Frankreich an die Regeln hält, kann er dafür in D nicht bestraft werden.

Dass PETA das egal ist, hat ja der Fall Sally gezeigt.

Ob es wirklich Beweismaterial für einen Verstoß in D gibt, versucht die Justiz scheinbar gerade zu ermitteln.
Und scheinbar setzt sie dabei erstaunlich viele Beamte und Arbeitszeit ein.

Fischereiaufseher, die um Polizeiunterstützung wegen Fischwilderei bitten, machen da oft ganz andere Erfahrungen.
 
Oben