Fischereiabgabe NRW

Kolja Kreder

Mitglied
Ich plane gegen die Fischereiabgabe in NRW vorzugehen. Ich habe bereits einen Angel- Kameraden gefunden, der mit mir den Verwaltugsrechtsweg bestreiten möchte.

Kürzlich gab im Ramen der Jagdabgabe das OVG Münster klar zu verstehen, dass es die Jagdabgabe für rechtswidrig erachtet. Der Rhein-Sieg-Kreis ging einem Urteil aus dem Wege, indem es auf die Jagdabgabe der Kläger verzichtete. Hier der Link:

https://www.outfox-world.de/blog/ex...hquLYtAIqxzQihJNlsjUJo1l8qBt5vsdqvZmqskuRnFPM

Für die Fischereiabgabe gilt aus meiner Sicht nichts anderes, als für die Jagdabgabe. Daher bestehen auch bei der Fischereiabgabe begründete Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit.

Wer für das neue Jahr einen neuen Fischereischein benötigt oder diesen verlängern muss, kann sich gerne an mich wenden. Ich stelle gerne ein Widerspruchsschreiben kostenlos zur Verfügung. Um so mehr gegen die Fischereiabgabe Widerspruch einlegen, um so größer wird der Druck auf die Politik. Wer hierzu mehr erfahren möchte kann mich gerne per PN kontaktieren.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Tolle Aktion, gefällt mir.
Mein Schein gilt "leider" noch bis Ende 2019, würde mich, wenn es dann noch akut ist. Ende 2019 noch mal melden.
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
Würde mich auch melden,da meiner auch 2019 abläuft.
In der einen Betriebssportgruppe kostet die Kanalkarte 30 euro und über den anderen Verein kostet die 25 euro.
Da würde mich interessieren wie der Unterschied zustande kommt.
 

jkc

Well-Known Member
Moin, wie sieht denn der Topf der Fischerei aus, ist der auch überfüllt?
Mein Schein muss neu. Verwaltungsgebühr hasse ich aber mehr als die Fischereiabgabe.:roflmao
 

Taxidermist

Well-Known Member
Ich lebe in Baden Württemberg, ansonsten würde ich mich hier bei der Klage sofort anschließen.
Was mich am meisten an der Fischereiabgabe stört ist nicht etwa die Höhe der selbigen, sind hier in BW irgendwo zwischen 3-5€ jährlich, genau weiß ich es nicht mal?
Bei den Jägern mit 45€ jährlich, ist dies dann doch eine andere Hausnummer.
Die Verwendung dieser Fischereiabgabe ist nicht genau definiert und es muss wohl auch in keinster Weise nachgewiesen werden, was überhaupt konkret mit dem Geld geschieht?

Jetzt mal eine Frage; im Falle eines erfolgreichen Urteils in NRW, kann dieses dann auf andere Bundesländer übertragen werden, oder wäre da jeweils eine neue Klage notwendig?

P.S.: Die 3-5€ für diese Abgabe in BW stimmen so wohl nicht?
Zitat:
" Die Abgabe wurde von 6,00 Euro/Jahr auf 8,00 Euro/Jahr erhöht ."
Quelle:
https://www.wav-stuttgart.de/Wissen/Berichte/Fischereiabgabe_99.html

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Taxidermist

Well-Known Member
Verwaltungsgebühr hasse ich aber mehr als die Fischereiabgabe

Dito, zumal die von jeder Gemeinde selbst fest gesetzt werden darf, je nach Gebührenordnung!
Ich habe es schon erlebt, dass dieser Verwaltungsvorgang, z.B. bei der Ausstellung eines 5 Jahresscheins gleich fünf mal erhoben wird, anstatt wie es richtig wäre ein mal, weil es ja eigentlich nur ein Vorgang ist?

Jürgen
 

Drillsucht69

Well-Known Member
Einspruch einlegen und auf Reaktion der Behörde warten, ggf. weiter vorgehen...
Da kann ich ja ohne den Schein zu verlängern garnicht angeln...
Mir sind die paar ocken der Sache nicht wert auf das Angeln zu verzichten, ist aber meine persönliche Meinung...
Wünsche aber trotzdem viel Erfolg bei der Sache...
 

cyprinusbarbus

Dickfischdriller
Moin Kolja !
Das trifft sich günstig, ich muß im Januar auch verlängern !
Wäre schön, wenn du für alle NRW`ler die exakte Vorgehensweise hier mal darlegen würdest.

tight lines
Tom
 

kati48268

Well-Known Member
Würde mich auch melden,da meiner auch 2019 abläuft.
In der einen Betriebssportgruppe kostet die Kanalkarte 30 euro und über den anderen Verein kostet die 25 euro.
Da würde mich interessieren wie der Unterschied zustande kommt.
Des hat mit der Fischereiabgabe aber nix zu tun, ist eine Erlaubniskarte des Bewirtschfters.
Die 25€ sind die "ermäßigte" Version, die 30 eigentlich die reguläre.
Wer da aber warum welche bekommt, musst beim LFV erfragen.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Ich habe ja bereits gegen die Fischereiabgabe in Schleswig- Holstein WIderspruch eingelegt, anscheind nicht zur Freude vieler Beteiligten. Der darf natürlich gerne genutzt werden.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Mercatorstr. 5
24106 Kiel

Musterstadt, 18.12.2018


Widerspruch gegen die Zahlung der Fischereiabgabe nach §29 LFischG für das Jahr 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich die Fischereiabgabe in Höhe von 10.- Euro für das Jahr 2019 gemäß §29 LFischG im Rathaus von Musterstadt entrichtet. Hiermit lege ich gegen die Entrichtung der Fischereiabgabe Widerspruch ein. Die Fischereiabgabe habe ich unter Vorbehalt einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit gezahlt.

Begründung:

Laut meiner Einschätzung handelt es sich bei der Fischereiabgabe um eine sogenannte Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion. Eine gesellschaftliche Gruppe darf nur dann mit einer Sonderabgabe belastet werden, wenn sie hinsichtlich des mit der Abgabe verfolgten Zweckes durch eine gemeinsame, in der Rechtsordnung oder gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage oder durch gemeinsame Merkmale von der Allgemeinheit bzw. anderen Gruppen abgrenzbar ist. Bei der Verwendung der Fischereiabgabe sehe ich hier jedoch diesbezüglich Bedenken, denn die Fischereiabgabe zahlen alle Angler, die in SH angeln möchten.

Die Gruppe der Abgabepflichtigen (Angler) muss also dem mit der Sonderabgabe verfolgten Zweck evident näherstehen als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler. Eine weitere verfassungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzung für Finanzierungssonderabgaben ist die gruppennützige Verwendung des durch die Sonderabgabe erzielten Finanzaufkommens. Danach muss das Abgabenaufkommen zumindest mittelbar im Interesse der Gesamtgruppe der Abgabepflichtigen verwendet werden. Die Gesamtgruppe der Abgabepflichtigen weist in SH noch die Besonderheit auf, dass hier alle Angler – also auch die Angeltouristen aus anderen Bundesländern – angehalten sind, die Fischereiabgabe zu entrichten und somit sollte auch der Angeltourismus und die Meeres/- Küstenangler in der gruppennützlichen Verwendung zwingend Berücksichtigung finden.

Schauen wir uns also die Verwendung der Fischereiabgabe in SH im Detail an, so werden in erster Linie Naturschutzprojekte gefördert. Selbstverständlich ist Naturschutz grundsätzlich eine wichtige Aufgabe, jedoch sicherlich keine alleinige Aufgabe aller Angler in SH und berechtigt zudem keine Verwendung der Fischereiabgabe. Sollte also das Ministerium die Angler hier in der Pflicht sehen, muss das Ministerium eine Abgabe in selbiger Höhe für alle Naturnutzer in Schleswig- Holstein einführen! Eine Abgabe lediglich für eine Naturnutzergruppe sehe ich als verfassungswidrig an, da diese einen Nachteil für einen Teil der Bevölkerung – in diesem Falle Angler und Fischer - darstellt. Die Förderung von Naturschutzprojekten/ Artenschutzprojekten muss aus dem Steueraufkommen auf den Schultern der gesamten Bevölkerung verteilt werden.

Nach §29 (4) LFischG sollte die Fischereiabgabe zur „Förderung der Fischbestände, der Gewässer und der Fischerei“ erhoben werden. Ein solcher Abgabenzweck ist jedoch viel zu weit gefasst, um daraus eine besondere Finanzierungsverantwortung allein der Fischereiabgabepflichtigen ableiten zu können. Die Angler, die die Fischereiabgabe nahezu alleine aufbringen, werden hier nicht erwähnt. Auch die Inhaber der Fischereirechte und Gewässereigentümer sind gleichermaßen in der Verantwortung für die Gewässer, Fischbestände und den Naturschutz, ohne bisher jedoch zur Fischereiabgabe herangezogen zu werden. Die Gewässerpflege, die Erhaltung der Fischbestände sowie der Naturschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um die sich nicht nur die Angler und Fischer, sondern auch die Allgemeinheit kümmern muss. Die Arbeit der Fischereiaufsicht sowie der Gewässerschutz sind in wesentlichen Teilen Aufgaben hoheitlicher Art und erfolgt im allgemeinen Landesinteresse. Sie muss deshalb aus Steuermitteln und eben nicht allein von den Fischereiabgabepflichtigen finanziert werden.

Ohnehin handelt es sich bei den Fischereiabgabepflichtigen um keine homogene Gruppe mit Interessengleichlauf. Die Angler und Fischer haben eine ganz unterschiedliche Interessenslage. Die Fischereiabgabe verstößt, soweit sie nur von den Anglern und Fischern erhoben wird, gegen das Prinzip der Abgabengerechtigkeit und gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Fischerei trägt nach meinen Recherchen weniger als 1 Prozent zur Fischereiabgabe bei, erhält aber die höchsten Zuwendungen.

Ich denke, die erwerbsmäßige Fischerei und wir Angler sind einfach zu unterschiedlich, so dass wir zwei völlig verschiedene Gruppen darstellen, die auch differenziert betrachtet und somit belastet werden müssen. Auch eine wechselseitige Verantwortung zwischen den Gruppen ist aufgrund der unterschiedlichen Interessen – Hobby und Gewerbe – nicht zu begründen. So sieht auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahre 2009 die Gruppenhomogenität als unverzichtbare Voraussetzung bei Sonderausgaben.

Überdies verletzt die Fischereiabgabe in Schleswig- Holstein das Übermaßverbot, weil das MELUND jahrelang tatenlos zugeschaut hat, wie sich immer größere Überschüsse im Fischereiabgabetopf angesammelt haben, ohne regelmäßig eine Bedarfs- und Kostenanalyse vorgenommen zu haben.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

LW
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Dann wäre ich mal auf die Begründung gespannt... Nein, "entweder... oder" ist hier angesagt. Ich werde im Falle eines negtaiven Bescheides - davon gehe ich eigentlich aus - vor dem Verwaltungsgericht klagen, natürlich unabhängig von Anglerdemo als Privatperson mit meinem eigenen Geld! Ich denke - nach Rücksprache mit verschiedenen Juristen - die Chancen stehen ganz gut. "Die Fischereiabgabe ist unser Geld" lautet das Motto und dafür werde ich mich einsetzen.

Auch hier gilt für mich einmal mehr "Nicht weggucken, sondern Ärmel hochkrempeln und kämpfen". Mehr als verlieren kann ich auch in diesem Fall nicht. Doch mit unseren Geldern - wir reden hier von zig Millionen im Jahr in ganz Deutschland - möchte ich nicht mehr fragwürdige Projekte finanzieren. Die Millionen können wir sicherlich auch für das Angeln gut einsetzen. So könnte man an freien Gewässern Angelplätze bauen oder meinetwegen auch an der Ostsee eine Seebrücke für Angler.

Ich weiß auf jeden Fall, dass meine Aktion und die Veröffentlichungen zur abgelehnten Studie nicht überall für Begeisterung gesorgt haben. Übrigens war die abgelehnte Studie nur der Startschuss für mich hier aktiv zu werden. Die Idee gibt es schon länger...
 

Kolja Kreder

Mitglied
Mal der Reihe nach: Ich werde hier den Text für den Widerspruch in NRW in Kürze einstellen. In diesem lege ich aber noch nicht alle Karten auch den Tisch. Die Asse sollte man sich für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht aufheben. ;) Aus meiner praktischen Erfahrung heraus prognostiziere ich, dass der Widerspruch abschlägig beschieden wird. Der Streitwert für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht liegt unter 500 €. Dies bedeutet Gerichtskosten in 1. Instanz von 105 €. Die Behörden beauftragen in solchen Fällen selten Anwaltskanzleien und nehmen die Prozessführung selber war. Es entstehen dann nur Anwaltskosten, bei dem Anwalt, den ihr für euch beauftragt (das muss ja nicht ich sein). Diese liegen bei etwa 250 € für die 1. Instanz (ohne mögliche Fahrtkosten und Trallala). Wer über eine Rechtsschutzversicherung für Verwaltungsrecht verfügt, kann auf diese zurückgreifen. Hier aber bitte eine mögliche Selbstbeteiligung berücksichtigen.

Wenn ihr das Verfahren über mich führt, können wir bis zur Grenze des nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) möglichen über Preise sprechen. Das machen wir dann aber per PN.

Denkt bitte daran, es geht hier nicht nur um euch. Wir können gemeinsam etwas für die Angler bewegen.

Für alle, die mir glaubwürdig versichern können, sich meine Anwaltskosten nicht leisten zu können arbeite ich - wie wir Juristen sagen - pro bono oder wie wir Rheinländer sagen für ömesöns. Für die Gerichtskosten in diesen Fällen müssen wir überlegen, ob wir eine Sammlung machen.

Ich möchte folgendes klar stellen: Die Fischereiabgabe ist an sich nicht schlecht. Es kann aber nicht angehen, dass durch diese Projekte gefördert werden, die in den Aufgabenbereich der Allgemeinheit gehören. Projekte, wie z.B. die Wiederansiedlung des von Wanderfischen sind Aufgaben der Allgemeinheit und dürfen nicht von der Fischereiabgabe finanziert werden.

Wer mit mir diesen Weg gehen möchte sollte mir eine PN schreiben.

Ich weise in diesem Zusammenhang aber auch gerne noch einmal darauf hin, dass ihr euch bei allen Rechtsfragen gerne per PN an mich wenden könnt. Für solche kameradschaftlichen Auskünfte, hier im Forum braucht ihr keine Gebühren zu befürchten. Ich sage euch immer im Vorhinein ab wann meine Tätigkeit Geld kostet. Wir Angler müssen zusammenhalten und Abzocke habt ihr von mir nicht zu befürchten.

Ich freue mich über jeden, der mit mir diesen Weg für die Angler gehen möchte. Also meldet euch per PN bei mir ohne Scheu. Wenn es um das Finanzielle geht sagen wir Rheinländer immer: "Mir kumme schon klar!"
 

cyprinusbarbus

Dickfischdriller
Moin Kolja !

Wie ist der Stand der Dinge ? Ich müßte meinen JFS auch jetzt verlängern, wie gehe ich am besten vor ??? Klage kann ich mir echt nicht leisten.....

tight lines
Tom
 

Kolja Kreder

Mitglied
Ich habe Mitte Januar Widerspruch eingelegt und von der Verwaltung noch nichts gehört. Erfahrungsgemäß wird einem Widerspruch aber nur äußerst selten abgeholfen. Das Ganze bringt daher nur etwas, wenn man auch bereit ist zu Klagen. Hier wird es vermutlich sogar erforderlich in die Berufung zu gehen. Auch bei den Jägern erging vor dem VG-Köln zunächst eine Klageabweisung. Erst das OVG Münster teilte hier die Auffassung der Jäger.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Wie hoch ist die Abgabe denn in NRW für 1 Jahr genau? Ich recherchiere gerade zu dem Thema, kommt in der nächsten Ausgabe RuR. Im Netz finde ich lediglich die Höhe aus 2016: 8 Euro/Jahr. Ist das noch aktuell?
Bei den Behörden erreiche ich niemanden (Mittagspause), der Verband will sich zurückmelden ...
 

Peter_Piper

Well-Known Member
Bei den Behörden erreiche ich niemanden (Mittagspause), der Verband will sich zurückmelden ...
is klar, ist auch Karneval. Da erreichste vor Mittwoch nächster Woche eh keinen,...:D
Meines Wissens hat sich aber nichts geändert. Frag doch mal Kolja, der müsste es doch wissen?!
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Der Fischereischein kostet in NRW 16,-€/Jahr oder 48,-€ für 5 Jahre. Die Gebühren setzen sich 50% und 50% aus Gebühren und Fischereiabgabe zusammen.

Bedeutet: 8,-€ Gebühr und 8,-€ für die Fischereiabgabe/Jahr bzw. 24,-€ Gebühr und 24,-€ Fischeriabgabe für 5 Jahre.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Super - herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Karneval - jetzt wird mir einiges klar ... Gibt's hier in BB nicht, sowas :silly:laugh2
 

Kolja Kreder

Mitglied
Wie hoch ist die Abgabe denn in NRW für 1 Jahr genau? Ich recherchiere gerade zu dem Thema, kommt in der nächsten Ausgabe RuR. Im Netz finde ich lediglich die Höhe aus 2016: 8 Euro/Jahr. Ist das noch aktuell?
Bei den Behörden erreiche ich niemanden (Mittagspause), der Verband will sich zurückmelden ...
In meinem Fall 24 € für den 5-Jahresfischereischein.
 
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