Hallo,
Ich angel nicht erst seit gestern, aber schon immer kenne ich Schonmaß und Schonzeit gesetzlich vorgegeben.
Wann gab es dazu keine gesetzliche Vorschrift?
Ich angel auch schon etwas länger und die ersten Jahrzehnte galten bei uns im Verein Schonmaße und Schonzeiten, die deutlich länger waren, als die Vorschriften der AVFiG.
Da dachte man auch immer, die Vereine könnten das intern weiter fassen, die die AVFiG würde nur Mindestrahmen setzen.
Dann hat jemand erfolgreich dagegen geklagt, dass er durch höhere Vereinsschonmaße zu einem Verstoß gegen Art 11 Abs 8 AVFiG gezwungen würde.
Seitdem muss die Fischereifachberatung jede Ausdehnung genehmigen, und dafür braucht man stichhaltige Gründe. Bei uns gelten seitdem fast nur noch die gesetzlichen Regelungen.
Deshalb ist das Küchenfenster für Karpfen von Naturliebhaber ja auch grandios gescheitert.
Deshalb wäre ich immer vorsichtig irgendwelche Regeln zu posten, die böswillige Mitleser als C&R durch die Hintertür auffassen könnten.
Sonst kriegen die Fachberatungen evtl. wieder zusätzliche Arbeit.
Ich gönne es jedem, der frei entscheiden kann, ob er einen Fisch nun verwerten kann und will oder nicht.
Und ich möchte auch, dass sich da keine Behörde mit Verboten oder Geboten einmischt.
Wenn solche Themen in der Öffentlichkeit zu breit getreten werden, könnten die aber schon auf dumme Gedanken kommen.
Was macht z.B. ein Dorschangler auf dem Kutter, der über nen Schwarm treibt, wenn er den fünften Dorsch entnommen hat.
Der könnte auch schreiben, dann pilke ich halt auf Wittling etc. weiter.
Würde ich persönlich aber nicht für klug halten, sowas öffentlich zu posten.
Aber da hat halt jeder seine eigene Meinung dazu.