Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Thomas9904

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Redaktionell


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Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Ich habe es schon mehrfach lobend erwähnt, und kann es nur nochmal wiederholen:
Matze Koch ist einer der ganz wenigen Kollegen unter den Angel-Journalisten, die auch vor schwierigen Themen nicht zurückschrecken und sich klar positionieren.

Diesmal hat er sich in einem Blog-Beitrag auf FischundFang.de dem Thema Catch&Release angenommen und trifft da mit Sicherheit den "Nerv der Zeit" bei vielen Anglern.


Denn:
Das zurücksetzen von Fischen in eigener Verantwortung der Angler in Abgrenzung zum fälschlicherweise von Behörden, Politik und vielen Verbänden als "Trophäenangeln "verunglimpften Catch and Release erhitzt immer wieder die Gemüter.

Matze fordert "Catch&Release legal, auf freiwilliger Basis".
Und schlägt dabei aus anglerischer Sicht einen weiten Bogen vom Angeln in den Niederlanden bis zum Zurücksetzen in Bayern.

Viele Angler, werden sich sicher in Matzes Worten wiederfinden. Wie etwa, wenn er über mögliche Arten von einem "Küchenfenster" schreibt, statt dem von vielen Vereinen erzwungenen Abschlagen gerade maßiger Hechte.

Auch ich denke, dass sich mit dieser Regelung als Beispiel, wie sie Matze den Vereinen vorschlägt, ein großer Konsens in der Anglerschaft erreichen lassen würde und dabei auch dem Angler selber eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit zugebilligt werden würde (in den Bundesländern, in denen das rechtlich so möglich wäre):
„Hechte dürfen ab einer Länge von 60cm entnommen werden. Erwünscht ist es vereinsseitig, dass Hechte ab 90cm im Sinne der guten Laichqualität zurückgesetzt werden!“

Aber was "legal" ist, bestimmen nicht wir Angler
Leider sind es aber nicht immer wir Angler, die bestimmen, was legal ist, was rechtlich erlaubt, geduldet oder verfolgt wird oder eben nicht.

Die Ausführungen vom Matze zum Bayerischen Fischereirecht werden sicher auch nun wieder diskutiert werden. Denn dieser Themenbereich wurde auch hier im Forum vom Anglerboard schon seit langer Zeit und intensiv diskutiert, mit durchaus auch unterschiedlichen Meinungen.

Wir haben redaktionsseitig dazu den damaligen Behördenleiter und späteren Vorsitzenden des Landesfischereiverbands Bayern, Herrn Braun, interviewt und diverse rechtswissenschaftliche Arbeiten sowie Einschätzungen von Juristen zum Thema Catch & Release verlinkt, um eine fundierte rechtliche Grundlage zur Diskussion zur Verfügung zu stellen.

Gerade unter unseren bayerischen Boardies haben wir ja auch viele Fischereiaufseher, Kursleiter, Ausbilder, Vereinsvorstände etc. hier vertreten.

Ich bin gespannt wie die das sehen.


Juristische Veröffentlichungen und Diskussionen über Anglerboard/Anglerpraxis zu C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc.​

Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032

Selbst Bayern wacht auf:
Spaß, Hege und Pflege
oder
„Catch & Release, statt Catch & Freeze“

https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=308128

Mehr Eigenverantwortung in Bayern
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=330074

Catch & Release - Glaubens- oder Rechtsfrage?
Kai Jendrusch
2006
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2006/c-r-glaubens-oder-rechtsfrage.html

Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen des Fischereirechts
KAI JENDRUSCH und MARCO NIEHAUS
2008
https://www.anglerboard.de/werbimg/...zen_des_Fischereirechts_Jendrusch_Niehaus.pdf

„Catch & Release in der anglerischen Praxis"
„Ernie1973"
2010
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2010/catch-release-in-der-anglerischen-praxis.html

Catch & release - eine falsch geführte Diskussion
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=329753
Kolja Kreder
2017

Thomas Finkbeiner
 
Zuletzt bearbeitet:

allegoric

Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Das wäre zu schön. Gerade in meiner Region ist ein "klasse" Fisch wirklich hart erkämpft. Ich fange nirgendwo so schlecht, wie bei mir zu Hause, obwohl die Bedingungen aufgrund der riesigen Wasserflächen eigentlich nicht besser sein könnten.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Hallo,

grundsätzlich ist ein Entnahmefenster zu befürworten. Jedoch sollte man dabei bedenken, dass die richtig großen Fische aufgrund ihres Alters nicht mehr viel zur Fortpflanzung beitragen. Beim hier genannten Beispiel Hecht meine ich die von 120 cm aufwärts. Ich habe kein Problem welche von 90 bis 110 oder auch 120 cm wieder schwimmen zulassen. Aber wenn mal einer einen wirklich Großen fängt, sei es ihm vergönnt ihn auch mitzunehmen.
Die Entscheidungsfreiheit einen Fisch auch mal zurückzusetzen, die habe sich die bayerischen Angler schon lange genommen.
Ich fange z.B. im Jahr so 20 - 25 maßige Hechte, davon entnehme ich im Normalfall so 5-6 und so oder ähnlich halten es wahrscheinlich 90 Prozent der Angler in Bayern. Oder bayerisch derb ausgedrückt der entsprechende Passus de § 11 der AVFiG ist uns wurscht. ;)

Petri Heil

Lajos
 

smithie

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Ich fange z.B. im Jahr so 20 - 25 maßige Hechte, davon entnehme ich im Normalfall so 5-6 und so oder ähnlich halten es wahrscheinlich 90 Prozent der Angler in Bayern. Oder bayerisch derb ausgedrückt der entsprechende Passus de § 11 der AVFiG ist uns wurscht. ;)

Petri Heil

Lajos
Der Leidensdruck von festgestellten/angezeigten Verstößen ist offensichtlich noch nicht hoch genug... |supergri


Herr Braun:
§ 11 Abs. 8 Satz 1 AVBayFiG bestimmt: Ein gefangener Fisch, der keiner Schonbestimmung unterliegt, ist dem Gewässer endgültig zu entnehmen.
Die Aussage aus dem Interview finde ich interessant.
Damit ist ein Umsetzen in ein anderes Gewässer möglich, da es sich dabei auch um ein "endgültiges Entnehmen" handelt.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Der Leidensdruck von festgestellten/angezeigten Verstößen ist offensichtlich noch nicht hoch genug... |supergri

Es gibt keine angezeigten Verstöße wegen Zurücksetzens von Beifang. Das ist aus meiner Sicht auch der Grund, warum eine offensichtlich dem Bundesgesetz (Tierschutzgesetz) widersprechende Aussage seit gefühlter Ewigkeit in einem Landesgesetz steht.

Die Verantwortlichen in Bayern sind nicht dumm und wissen sehr wohl, wie die rechtliche Situation aussieht. Sie wollen das Gesetz jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht anfassen, u.a. um eine Waffe im Kampf gegen das seitens der Bayerischen Politik gehasste C&R zu haben.

Das ist alles schräg, aber so sieht die Realität aus.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Der Leidensdruck von festgestellten/angezeigten Verstößen ist offensichtlich noch nicht hoch genug... |supergri

Hallo,

es ist kein Fall bekannt, dass je ein Angler wegen des Zurücksetzens in Bayern angezeigt worden wäre. Da schauen sogar vereidigte Fischereiaufseher weg. Ist ja auch schwer zu beweisen. Nehmen wir mal folgenden Fall: ich setzte einen maßigen Hecht zurück, der mir persönlich mit seinen 65 cm zu klein ist, das beobachtet jemand, dem das mißfällt aus ca. 60/70 Meter Entfernung. Wer will jemals beweisen wie groß der Fisch wirklich war, wenn er schon wieder schwimmt.
Damit wir uns nicht mißverstehen, ich gehe nie ohne Entnahmeabsicht ans Wasser, aber welchen Fisch ich mitnehme, das entscheide ich schon selbst.
Übrigens der Dr. Braun ist schon seit über 6 Jahren in Pension.
Aber auch zu Dr. Brauns Zeiten hat da niemand darauf gemerkt.

Petri Heil

Lajos
 

smithie

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Hallo,

es ist kein Fall bekannt, dass je ein Angler wegen des Zurücksetzens in Bayern angezeigt worden wäre.
Das meinte ich eigentlich damit. War vielleicht nicht gut ausgedrückt.


@Naturliebhaber: beim Hechtfischen einen maßigen Hecht als Beifang zu rechtfertigen, könnte schwierig werden (darum ging's ja im Beispiel).

Der umgekehrte Nachweis der Größe des zurückgesetzten Fisches allerdings auch :)
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Das meinte ich eigentlich damit. War vielleicht nicht gut ausgedrückt.


@Naturliebhaber: beim Hechtfischen einen maßigen Hecht als Beifang zu rechtfertigen, könnte schwierig werden (darum ging's ja im Beispiel).

Matzke Koch führt das Beispiel der beim Aalangeln gefangenen Brassen an. Das ist eindeutig.

Mit dem Zurücksetzen von Hecht beim Spinnfischen kannst du in Bayern schon Stress bekommen. Da kenne ich keine Anzeigen, sehr wohl aber Fälle von eingezogenen Tageskarten am Brombachsee. Und wenn jemand Anzeige erstatten würde, hätte der Angler schlechte Karten.
 

Carsten_

Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Ich finde den Vorstoß sehr gut, sonst kennt man es oft nur dass in der Öffentlichkeit aus (falscher?) politischen Korrektheit auf das Abschlagen sämtlicher maßiger Fische bestanden wird.

Ich finde aber auch wir reden viel zu viel darüber, was ich mit den Fischen mache die ich fange ist meine Sache. Zuschauer habe ich ohnehin fast nie, und falls doch fällt mir ganz schnell eine gute Erklärung für mein Handeln ein. Ob zürückgesetzt oder entnommen.

Gruß
Carsten
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Oder bayerisch derb ausgedrückt der entsprechende Passus de § 11 der AVFiG ist uns wurscht.
Das ist bekannt und auch irgendwie sympathisch.

Aber wenn ein Gesetz unsinnig & schädlich ist, dazu sowieso kaum beachtet wird, gehört es weg!

Denn der Gastangler, der evtl. wenig gemochte Angelkollege,... sind dann den Launen des Kontrolleurs ausgeliefert.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

es ist kein Fall bekannt, dass je ein Angler wegen des Zurücksetzens in Bayern angezeigt worden wäre.

Euch vielleicht nicht, mir schon.

Ein Bekannter hatte kurz nach der TV-Reportage "Hobby mit Widerhaken" Besuch von der Polizei.

Er wurde beobachtet, als er am MD-Kanal zwei Zander zurücksetzte und danach angezeigt. Er gab dann zu Protokoll, dass die Zander augenscheinlich untermaßig (<50cm) waren, weshalb er sie ohne Messen abgehakt und zurückgesetzt hätte. Irgendwann kam dann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt worden sei.

Ich kenne auch jemand, dem man wegen Zurücksetzens eines größeren Hechtes 1 Jahr Kartensperre aufgebrummt hat. Aber das ist natürlich ne interne Geschichte.

Ganz so happy go lucky wie hier oft verbreitet wird, ist es nicht überall in Bayern.

Aber zum Glück ist BY ein Flächenstaat und viele Gewässer liegen in eher dünn besiedelten, ländlichen Gebieten. Dort ist die Welt meist noch Ordnung.
 

pike-81

Beastmaster
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Moinsen!
Die Absicht den gefangen Fisch zu töten, sei es wegen Hegemaßnahmen oder um ihn zu essen, ist ja leider in Deutschland der einzige Grund, der uns zugestanden wird, um überhaupt angeln zu können.

Solange sich daran nichts ändert, wäre ich mit Forderungen nach C&R sehr vorsichtig.

Spaß, Freude, Erholung, Entspannung, Streßabbau, geselliges Beisammensein, halt unser psychisches Wohlbefinden werden vom Gesetzgeber als Begründung für den Fischfang leider nicht anerkannt.

Und das ist doch unser eigentliches Problem in Deutschland.

Abgesehen davon macht doch eh so gut wie jeder was er will mit seinem Fang.

Wieviele von uns betreiben C&R?
Wie ernsthaft werden Fangbegrenzungen und Mindestmaße eingehalten?
Wie oft wird man schon kontrolliert?
Petri


"Nur Der Köder Im Wasser Fängt"
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Moinsen!
Die Absicht den gefangen Fisch zu töten, sei es wegen Hegemaßnahmen oder um ihn zu essen, ist ja leider in Deutschland der einzige Grund, der uns zugestanden wird, um überhaupt angeln zu können.
Aber nicht wegen TSG (das verlangt das nicht), sondern wenn überhaupt, dann wegen der Landesgesetze/Verordnungen und wie in Bayern der Ausführungsverordnung zur Verordnung (zum Gesetz noch dazu), die das einschränken oder fordern.
Leider sehr kompliziertes Thema und je nach Bundesland verschieden...

In Bayern rechtlich chancenlos, weil die Entnahmeentscheidung auf den Bewirtschafter übertragen wurde (alles schonen, was nicht raussoll, so dass Angler alles nicht geschonte knüppeln müssen, siehe https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032).
Das hat aber NICHTS mit dem Grund zum ANGELN; sondern nur mit dem Grund zum TÖTEN von Wirbeltieren zu tun.

Als "Grund" zum Angeln kann man geltende Landesfischereigesetze anführen wie hier beschrieben von einem Anwalt für NRW, so dass es beim vernünftigen Grund immer nur ums Töten, nicht ums Angeln geht:
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=329753

Soooo einfach, wie das mancher Angler darstellt, ohne sich ein Stück weit mit den zu Grund liegenden Gesetzen und Verordnungen in Bund UND Land beschäftigt hat, ist es nicht.

Aber auch hier wieder komplettes Verbandsversagen in Bund wie in den Ländern, die sich nicht nr nicht wwehrten, sondern anglerfeindliche Regelungen das wie in Bayern teilweise noch aktiv unterstützten und sich jetzt wundern, dass man es so einfach nicht mehr wegkriegt, den Dreck:
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=330074

Ich habe nicht umsonst die Links zu den Themen und Arbeiten von und mit Juristen am Anfang eingestellt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Wieviele von uns betreiben C&R?
Schon die Frage ist falsch, weil sie impliziert, C+R wäre Angeln KOMPLETT ohne JEDE Verwertungsabsicht (Trophäenangeln) und nicht einfach fangen und zurücksetzen wie auch z. B. vorgeschrieben (Mndestmaß etc.).

Ausser in D und teilweise in deutschsprachigen Nachbarländern gibts diese seltsame Definition aus gutem Grunde so nicht.

Meiner Schätzung nach sind es deutlich unter 10 %, wahrscheinlich unter 5% der Angler, die nie einen Fisch verwerten wollen (ob für sich oder Familie/Bekannte).:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=247464
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=276774

Hab dazu aber eine neue Abstimmung fasst fertig, komm nur nicht dazu, die vollends fertig zu kriegen gerade.

Das Thema hier ist ja aber ein anderes.

Matze schlägt ja Regelungen vor, wie sie ein Verein vornehmen könnte, um Anglern mehr Entscheidungsfreiheit zu generieren.

Vom Ansatz her absolut erstklassig (auch so wie er das Küchenfenster ausführt):
„Hechte dürfen ab einer Länge von 60cm entnommen werden. Erwünscht ist es vereinsseitig, dass Hechte ab 90cm im Sinne der guten Laichqualität zurückgesetzt werden!“

Es wird NICHT das mitnehmen großer Hecht per se verboten, sondern gerade sowohl auf Verantwortung hingewiesen wie Eigenentscheidung gestärkt. Klasse Formulierung!!

Nur leider stehen da teilweise eben Landesgesetze und Verordnungen entgegen, sowie bockbeinige Betonkoppverbände und rücksetzpanische Behörden sowie eine faktenfrei agierende Politik, denen schon einer abgeht, wenn sie nur Schutz hören (also jeder Schutz, ausser Menschen und Anglerschutz..)...

Gut, dass jemand, der so populär gerade auch bei jungen Anglern ist wie Matze Koch, sowas thematisiert!

Auch wenn man da rechtlich/politisch noch einen weiten Weg zu gehen hat.

Nur das willenlose alles Schlucken was von denn da oben kommt... (ob aus Politik, Behörden oder von Verbanditen)..

Eine breite Diskussion in Gang zu bringen, hat noch nie geschadet, auch wenn noch fast überall rechtliche Voraussetzungen und vor allem der politische Willen fehlen, Angler und eigenverantwortliches Angeln zu stärken, statt es zu erschweren.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Euch vielleicht nicht, mir schon.

Ein Bekannter hatte kurz nach der TV-Reportage "Hobby mit Widerhaken" Besuch von der Polizei.

Er wurde beobachtet, als er am MD-Kanal zwei Zander zurücksetzte und danach angezeigt. Er gab dann zu Protokoll, dass die Zander augenscheinlich untermaßig (<50cm) waren, weshalb er sie ohne Messen abgehakt und zurückgesetzt hätte. Irgendwann kam dann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt worden sei.


Hallo,

das ist ja das, was ich auch meine: im Falle eines Falles praktisch nicht nachzuweisen.#h

Petri Heil

Lajos
 

Franz_16

Mitglied
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

1. Matzes Vorschlag
Die Regelung die Matze da vorschlägt unterschreibe ich sofort. Eigentlich sollte man das ausdrucken und in jedes Vereinsheim hängen ;)
Mein persönliches Empfinden als Angler trifft er mit dem Artikel wirklich ziemlich gut.

2. Sinnvolle Verwertung, Hege und Zurücksetzen in Bayern
Die Diskussion mit dem Zurücksetzen in Bayern habe ich seit x-Jahren pünktlilch im Herbst in jedem Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung in Bayern.

Um bei Matzes Beispiel aus dem Artikel zu bleiben:
5 Brassen als Beifang beim Aalangeln.

Wenn jemand in Bayern beim Aalangeln 5 Brassen (unterliegen grundsätzlich keinem Schonmaß und keiner Schonzeit) fängt, muss er die in Bayern abschlagen. So simpel ist das.

Das Argument, dass man zum Töten eines Wirbeltieres lt. TschG einen vernünftigen Grund braucht, und dieser ausschließlich in der Verwertung liege zieht da nicht.

Denn: Der Bayerische Amtsschimmel war da sehr kreativ. Die Verwertung spielt in deren Begründung überhaupt keine Rolle - die Legitimation für das Töten ist nämlich die HEGE.

Kann nicht sein? Doch ist so. Genau so!
Hier in Bayern bezeichnet man es als HEGE jeden Fisch der nicht durch Schonmaß oder Schonzeit geschützt ist abzuschlagen.
Ein maßiger Fisch wird zum "Schädling" umdefiniert, der "unschädlich" gemacht werden muss - und das bezeichnet man dann als "Hege". Völlig irre.

Diese Umdeutung des Begriffs "Hege" ist so abstrus - dass das einem (aus meiner Sicht) normal denkenden Menschen überhaupt nicht zu vermitteln ist.
Deswegen diskutieren wir hier ja auch seit x-Jahren immer so schön konrovers drüber ;)

Naturliebhaber hat Recht, seitens der Behörden weiß man schon ganz genau was man da für eine Regelung erschaffen hat.

Man muss eben einen Fisch nicht zwangsläufig sinnvoll verwerten,da alleine die Hege als Legitimation zur Tötung ausreichend ist. Sinnvolle Verwertung wäre natürlich wünschenswert - mehr auch nicht.
Behördenchef Braun sagte dazu:
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit selbstverständlich zu nutzen ist.

Vielleicht wird jetzt ein bisschen klarer - wie man sich in Bayern das zurechtgestrickt hat. Das ist zumindest laut bayerischer Auffassung völlig TschG-konform und es gibt kein Anzeichen dass man davon in Zukunft auch nur einen Millimeter abrücken wird.

Nochmal, ich finde das auch irre - aber so ist es Stand heute in Bayern.


§11 Absatz 8 der AvBayFig und die Praxis
Die Vereine in Bayern haben laut Verordnung ja eigentlich eine tolle Möglichkeit.
Im §11 Absatz 8 der AvBayFig steht nämlich, dass der Fischereiausübungsberechtigte (i.d.R. Verein) zur Erfüllung des Hegeziels entsprechende Regelungen zum Zurücksetzen erlassen kann.

Leider bestimmt aber nicht der Verein was das Hegeziel ist.

In der Praxis werden daher diese individuellen Regelungen einfach einkassiert, wenn sie "normale Fischarten" wie Karpfen oder Hecht betreffen und daraus resultierend die Erlaubnisscheine nicht genehmigt.

Das Ganze passiert auf Landkreis-Ebene, weshalb man das mancherorts zwar in die Erlaubnisschein hineinbekommt - mir ist aber bis heute kein einziger Fall bekannt in dem ein "Küchenfenster" oder ein "Höchstmaß" für z.B. Karpfen nach Intervention gehalten werden konnte.
Spätestens wenn jemand die Landratsämter mal darauf hinweist (So geschehen in Mittelfranken) ist da sofort Schluss damit. Zum Teil wirds danach dann völlig abstrus und die Vereine bekommen nicht mal mehr Schonzeiten und Schonmaße genehmigt.
Auch hier im Anglerboard ausführlichst dokumentiert:
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=255677

Man sieht also, das ist hier eine ziemlich verzwickte Situation. Auch meine Ausführungen umfassen noch nichtmal ansatzweise alle Aspekte.

Pike-81 hat da z.B. einen weiteren, noch wichtigeren Ansatzpunkt geliefert:
Spaß, Freude, Erholung, Entspannung, Streßabbau, geselliges Beisammensein, halt unser psychisches Wohlbefinden werden vom Gesetzgeber als Begründung für den Fischfang leider nicht anerkannt.

Auch da könnte man seitenweise drüber schreiben.
Kolja hat das in seiner juristischen Arbeit ja schonmal etwas zerlegt:
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=329753

Hier in Bayern hat man sich es mittlerweie im zivilen Ungehorsam gemütlich gemacht, frei nach dem Motto:
"Der Himmel ist weiß blau und München ist weit weg."


P.S.
Ist eigentlich bei der Geschichte mit Materias Angelausflug nach Bayern schon was rausgekommen?
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=328905
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Danke Franz - nochmal gut den Bayerischen Irrsinn (rechtlich) zusammen gefasst..
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Aus der Szene: Matze Koch über Fisch und Fang zu Catch and Release

Er wurde beobachtet, als er am MD-Kanal zwei Zander zurücksetzte und danach angezeigt. Er gab dann zu Protokoll, dass die Zander augenscheinlich untermaßig (<50cm) waren, weshalb er sie ohne Messen abgehakt und zurückgesetzt hätte. Irgendwann kam dann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt worden sei.

Ich kenne auch jemand, dem man wegen Zurücksetzens eines größeren Hechtes 1 Jahr Kartensperre aufgebrummt hat. Aber das ist natürlich ne interne Geschichte.

Die Umstände sind entscheidend. Wurden die Zander beim Angeln mit Gummifisch gefangen, wird's eng für den Angler. Wurde der Hecht hingegen beim Zanderangeln mit Gummifisch gefangen, sieht es ganz anders aus.

Wenn Leute Hardball spielen wollen, muss man sich halt wehren. Dafür gibt es Gerichte.
 
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