Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Anglern!

Anglerdemo

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AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Fischer und Angler haben eine bestandsmindernde Auswirkung auf den Dorsch. Wer das infrage stellt, ist wohl Veganer und wirft alles wieder (leider illegal in SH) wieder zurück.

Diesen Punkt nehme ich noch einmal extra auf, da der von großer Bedeutung ist!

Angler haben keinen Einfluss auf eine Bestandsminderung beim Dorsch!

Denn Deine Aussage würde bedeuten, dass ein gesunder Dorschbestand sich weniger reproduzieren würde, als die Freizeitfischerei an Fischen entnimmt. Das ist definitiv falsch!

Richtig muss es heißen, dass durch eine fehlerhafte Fischereipolitik in der EU (ignorieren der wissenschaftlichen Empfehlungen zu Fangquoten der kommerziellen Fischerei) in den letzten Jahrzehnten die Biomasse beim Dorsch sich außerhalb der sogenannten sicheren Grenzen befindet. Nur aus diesem einen Grund wird der Angler durch ein Baglimit in das Fischereimanagement eingebunden, jedoch nicht für den Bestandsschutz, sondern für eine Erhöhung der Fangquoten für die kommerzielle Fischerei. Dieses wird von Seiten der Politik und Wissenschaft mit der Verteilungsgerechtigkeit argumentiert, nicht mit Bestandsschutz!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

ich habs wieder zensiert und gelöscht, was ich zu dem geschrieben hatte, was Herr Bornhöft hier abgelassen hat (im Gegensatz zur Gepflogenheit in Foren möchte ich bei so jemand auch beim "Sie" bleiben.)...

Unglaublich, mit welcher Kompetenz man heutzutage Politik machen darf.

Genscher wird im Grab rotieren............
 

Angelfischerei

New Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Es wurde hier im Forum gesagt, dass ich mit der Aussage, dass Freizeitangler ca. ein Drittel der gesamten Fischentnahme "verursachen", eine Lüge sei. Ich beziehe mich hierzu auf Studien.

Mal so von Parteikollege zu Parteikollege,

wenn man Studien zur Begründung heranzieht, sollte man diese auch verstanden haben. In der Studie steht an der entsprechenden Stelle:

Zitat: "Erste Untersuchungen zeigen, dass Freizeitfischer in der westlichen Ostsee beispielsweise reichlich Dorschfänge und -rückwürfe aufweisen. Tatsächlich wurde geschätzt, dass sie in den Jahren 2005 bis 2010 jährlich im Mittel knapp 50 Prozent der Biomasse entnommen haben, die zur selben Zeit von der deutschen kommerziellen Fischerei aus demselben Gebiet angelandet wurde."

Erst einmal steht dort: "Erste Untersuchungen ...", da stellt sich doch direkt die Frage was und vor allem wie wurde untersucht?
Weiterhin schreibt Thünen dann weiter: "Tatsächlich wurde geschätzt ..." Eine Schätzung ist natürlich dazu geeignet, darauf zu bauen und zehntausende von Anglern auszusperren. Ist es nicht so, dass die Angler im Gegensatz zu den Berufsfischern nur aktive Fische fangen können? Das damit die Hälfte der Fangmenge von Berufsfischern gefangen werden kann, halte ich persönlich für eine gewagte Aussage.

Zudem werden hier alle Freizeitfischer der Ostsee mit den deutschen Berufsfischern ins Verhältnis gesetzt.

Bezüglich der sonstigen Nutzungsmöglichkeiten der Gewässerzone Fehmarnbelt, Kadettrinne etc. hätte ich gerne noch ein paar Infos.

Interessante Frage |gr: Steht alles in der Verordnung drin: § 5, insbesondere Absatz 1 Nr. 1-5 - Vorbereitung ist alles.

Wie ich als Verbandsfunktionär, nach solchen Reden, für die angelpolitische Ausrichtung der FDP werben soll, muss ich mir nun erklären lassen #c.

Hanns Hönigs
 
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Thomas9904

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AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Dass selbst angelnde Basis-FDPler die Sachlage eher begreifen als FDP-Abgeordnete, die darüber abstimmen, ist vielsagend und ein Trauerspiel..
 

DABornhoeft

New Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Vielen Dank für diesen Beitrag.
Jede Studie kann widerlegt werden. Ich kenne dies zum Beispiel im Bezug zur etwaigen "Scheuchwirkung" von Drachenseglern bei Vögeln und einem Gutachten vom Nabu.

Die Angaben des Thünen-Instituts wurden bisher meines Wissens nicht widerlegt oder durch eine andere Studie in Frage gestellt.

Meine Frage bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten muss ich noch mal konkretisieren, weil die anscheinend für Irritationen sorgt.

Ich verstehe nicht, warum hier wiederkehrend im Forum gesagt wird, die Berufsfischer seien besser gestellt, weil nur die Freizeitfischer nicht mehr in der betreffenden Zone angeln dürfen.

Es steht in der Verordnung doch ganz eindeutig drin, dass auch kommerzielles Fischen nicht zulässig ist:
§4 NSGFmbV
"verboten sind alle Handlungen zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds"

Das befischen von Dorsch Hering etc. ist "Ausbeutung" und "Bewirtschaftung" im Sinne dieser Verordnung.

Daher frage ich noch mal. Welche Nutzung ist nach dem NSGFmbV euer Meinung nach noch erlaubt, was aber dem Bestandsschutz zu wider läuft`?

Mal so von Parteikollege zu Parteikollege,

wenn man Studien zur Begründung heranzieht, sollte man diese auch verstanden haben. In der Studie steht an der entsprechenden Stelle:

Zitat: "Erste Untersuchungen zeigen, dass Freizeitfischer in der westlichen Ostsee beispielsweise reichlich Dorschfänge und -rückwürfe aufweisen. Tatsächlich wurde geschätzt, dass sie in den Jahren 2005 bis 2010 jährlich im Mittel knapp 50 Prozent der Biomasse entnommen haben, die zur selben Zeit von der deutschen kommerziellen Fischerei aus demselben Gebiet angelandet wurde."

Erst einmal steht dort: "Erste Untersuchungen ...", da stellt sich doch direkt die Frage was und vor allem wie wurde untersucht?
Weiterhin schreibt Thünen dann weiter: "Tatsächlich wurde geschätzt ..." Eine Schätzung ist natürlich dazu geeignet, darauf zu bauen und zehntausende von Anglern auszusperren. Ist es nicht so, dass die Angler im Gegensatz zu den Berufsfischern nur aktive Fische fangen können? Das damit die Hälfte der Fangmenge von Berufsfischern gefangen werden kann, halte ich persönlich für eine gewagte Aussage.

Zudem werden hier alle Freizeitfischer der Ostsee mit den deutschen Berufsfischern ins Verhältnis gesetzt.



Interessante Frage |gr: Steht alles in der Verordnung drin: § 5, insbesondere Absatz 1 Nr. 1-5 - Vorbereitung ist alles.

Wie ich als Verbandsfunktionär, nach solchen Reden, für die angelpolitische Ausrichtung der FDP werben soll, muss ich mir nun erklären lassen #c.

Hanns Hönigs
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Das befischen von Dorsch Hering etc. ist "Ausbeutung" und "Bewirtschaftung" im Sinne dieser Verordnung.

Daher frage ich noch mal. Welche Nutzung ist nach dem NSGFmbV euer Meinung nach noch erlaubt, was aber dem Bestandsschutz zu wider läuft`?
DAS IST JETZT NICHT IHR ERNST???
§4(3) 1
Die Verbote des Absatzes 1 gelten NICHT für berufliche Seefischerei[/QUOTE]



Haben Sie überhaupt das Dokument schon mal gelesen?

Jemand wie Sie darf über die Freiheiten angelnder Bürger tatsächlich abstimmen?

Wohin ist dieses Land gekommen?

Ich muss mich so zusammen reissen - unglaublich, wie die GRÜNEN schon die FDP in Schleswig Holstein übernommen haben.......
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

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Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Ich verstehe nicht, warum hier wiederkehrend im Forum gesagt wird, die Berufsfischer seien besser gestellt, weil nur die Freizeitfischer nicht mehr in der betreffenden Zone angeln dürfen.

Es steht in der Verordnung doch ganz eindeutig drin, dass auch kommerzielles Fischen nicht zulässig ist:
§4 NSGFmbV
"verboten sind alle Handlungen zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds"

Das befischen von Dorsch Hering etc. ist "Ausbeutung" und "Bewirtschaftung" im Sinne dieser Verordnung.

Daher frage ich noch mal. Welche Nutzung ist nach dem NSGFmbV euer Meinung nach noch erlaubt, was aber dem Bestandsschutz zu wider läuft`?

Es ist unglaublich. Mit diesem Statement haben Sie bewiesen, dass Sie die Verordnung entweder nicht gelesen oder nicht verstanden haben.

Zur Sicherheit hier nochmal der Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/nsgfmbv/BJNR340500017.html

Und wenn Sie dort nach dem Schlagwort "berufsmäßige Seefischerei" suchen, werden Sie erleuchtet. #h
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Siehe https://www.thuenen.de/de/thema/fischerei/wo-ist-der-haken-meeresangelfischerei/

Thünen ist seit 2001 mit der Datenerhebung beschäftigt. Das Projekt findet seinen vorläufigen Abschluss 2020.

Ich denke, es ist absolut seriös, sich als Quelle auf die Erkenntnisse von Thünen zu berufen. Dh die Beteiligung der Freizeitfischerei an der Gesamtentnahme, wie auch immer zu quantifizieren, ist unstreitig.

Der Punkt ist doch ein ganz anderer. Macht es Sinn, für einen bestimmten Teilbereich des MSG ein Verbot für die Freizeitfischerei festzuschreiben?
Meines Erachtens nicht wirklich, weil sich die Probleme über ein zielgenaues Management der Ressourcen (Stichwort technische Maßnahmen) ebenso regeln lassen. Thünen selbst hält eine NTZ für nicht Ziel führend.
Noch weniger Sinn macht eine NTZ, wenn sie in Wirklichkeit keine ist, weil die Berufsfischerei weiter in diesem Gebiet entnehmen darf.
Hier ist der Haken, dass die Berufsfischerei nach Auffassung der Kommission der GFP vorbehalten bleibt, dh die nationalen Verordnungsgeber haben keine Befugnis, die Berufsfischerei in einer AWZ zu regeln. Genau deshalb und nur deshalb keine Regelung in der Schutzgebietsverordnung Fehmarnbelt.
Anderer Auffassung übrigens die Naturschutzverbände, die eine Klage vor dem VG Köln anhängig gemacht haben, die inzwischen dem EuGH vorgelegt ist. Sie vertreten die Auffassung, dass innerhalb eines Natura 2000 Gebietes die Nationalstaaten auch Beschränkungen der Berufsfischerei regeln können ( Methode, NTZ).
Anglerdemo wiederum vertritt - sehr nachvollziehbar - die Auffassung, seit der Einführung des Bag Limits durch die GFP 2017 habe die Kommission das Recht zur Regelung auch der Freizeitfischerei an sich gezogen mit der Konsequenz, dass diese über eine nationalstaatliche Verordnung nicht mehr regelbar sei. Ins Leere geht diese Argumentation nur dann, wenn die GFP per 2018 die in den MSG ausgewiesenen Sonderzonen im Rahmen technischer Regelungen zu NTZs erklärt, dh die Berufsfischerei ausschließt. Bekannt ist mir hierzu nichts. Ich weiß aber, dass das Umweltministerium die GFP zu ihren Verordnungsplänen informiert hat.

Allgemein kann man sagen, dass GFP und Umweltschutz ( ua Natura 2000) in der EU nicht hinreichend miteinander verzahnt sind. Im Grunde handelt es sich um zwei unterschiedliche Schubladen. Genau deshalb ist die geplante Klage von Anglerdemo richtig. Sie dient der Klärung der Verhältnisse. Ebenfalls der Klärung dient die Klage der Naturschutzverbände (s.o.). Gleiches Thema, nur entgegengesetzes Interesse.

Good luck Lars!!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Zweite Festschreibung der Erlaubnis der Berufsfischerei neben §4(3) 1:
https://www.gesetze-im-internet.de/nsgfmbv/BJNR340500017.html
§ 8 Weitergehende Vorschriften

Weitergehende Vorschriften bleiben von dieser Verordnung unberührt. Hierzu zählen insbesondere

3.
Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gemeinsamen Fischereipolitik, insbesondere zur Festlegung von Maßnahmen nach Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22), wie Beschränkungen oder Verbote des Einsatzes bestimmter Fanggeräte und von Fangtätigkeiten, sowie

Zudem betrifft das NUR die unsinnigerweise eingebrachte Diskussion um Dorschschutz, die NICHTS mit den Schutzzielen zu tun hat.

GLEICHZEITIG mit dem Verbot des ach so gefährlichen Angelns (und das auf einem x-mal verkleinerten und x-mal hin- und her verschobenen Gebiet - so gefährlich kanns dann doch nicht sein) sind FOLGENDE DINGE AUCH AUSDRÜCKLICH ERLAUBT (überall da, wo Angeln so gefährlich ist):
https://www.gesetze-im-internet.de/nsgfmbv/BJNR340500017.html
(3) Die Verbote des Absatzes 1 gelten nicht für
1.
den Flugverkehr, die Schifffahrt, die nach internationalem Recht erlaubte militärische Nutzung, die wissenschaftliche Meeresforschung vorbehaltlich des § 5 und die berufsmäßige Seefischerei,
2.
Vorhaben und Maßnahmen, die unmittelbar der Verwaltung des Naturschutzgebietes dienen sowie
3.
Maßnahmen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung, der Zollverwaltung, der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, der Strahlenschutzvorsorge, der Seevermessung, meereskundlicher Untersuchungen und Überwachungen, der Untersuchung und Überwachung von Einrichtungen und Anlagen einschließlich Voruntersuchungen, der Fischereiaufsicht und -datenerhebung zur Sicherung der Fischbestände, des Katastrophenschutzes, der Kampfmittelbeseitigung und der Unfallbekämpfung einschließlich des Seenotrettungswesens erforderlich sind; § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes bleibt unberührt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 5 Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen

(1) Projekte
1.
zur Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind,
2.
zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen,
3.
zur Errichtung und zum Betrieb von Rohrleitungen,
4.
zur Verlegung und zum Betrieb von unterseeischen Kabeln oder
5.
zur Errichtung, zur Unterhaltung und zum Betrieb einer Festen Fehmarnbeltquerung gemäß dem Gesetz vom 17. Juli 2009 zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (BGBl. 2009 II S. 799, 800)
innerhalb des Naturschutzgebietes sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit dem Schutzzweck nach § 3 Absatz 3 bis 5 zu prüfen.


(5) Für Projekte zur wissenschaftlichen Meeresforschung im Naturschutzgebiet, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, den Schutzzweck nach § 3 Absatz 3 bis 5 erheblich zu beeinträchtigen, und die
1.
die Errichtung oder die wesentliche Änderung künstlicher Inseln, Anlagen oder Bauwerke vorsehen,
2.
Bohrungen im Festlandsockel, die Verwendung von Sprengstoffen, den Einsatz von Luftpulsern oder die Zuführung von Schadstoffen in die Meeresumwelt vorsehen, oder
3.
von unmittelbarer Bedeutung für die Erforschung und Ausbeutung der lebenden oder nicht lebenden Ressourcen sind,
gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
 
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Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Zweite Festschreibung der Erlaubnis der Berufsfischerei neben §4(3) 1:

Nun verwirre doch den armen Kerl nicht vollends. Dass nationale Gesetzgebung hier gar nicht greift und Fischereiverbote nur durch die EU verhängt werden dürfen, ist ihm offensichtlich neu ...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Angeln verboten, Berufsfischerei erlaubt, Windparks erlaubt, Fehmarnbeltquerung erlaubt - Naturschutz ala grüner S-H-FDP und CDU!!!

Rot-Grün mit SSW regiert da immer noch gegen Angler und Angeln, nun halt nur zusammen MIT CDU und FDP - und die peilens nicht!!

Und manche wundern sich, wenn immer mehr angelnde Wähler auch linke und rechte Extreme wählen.........

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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Und dass die naturschützenden Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei wie DAFV, DMV, LSFV-SH und auch LAV-MeckPomm nicht nur nichts tun, sondern den Anglern noch in den Rücken gefallen sind und nun nicht mal Lars finanziell bei der Klage unterstützen, sondern das Geld der Angler weiter für ihre sinnfreien Kaffeefahrten nach Berlin und Brüssel verjubeln, das setzt dem allem noch die Krone auf!!

Staats- und schützerbezahlte "Wissenschaft, anglerfeindliche Behörden und Politik, Parteienvertreter, die noch nicht mal Dokumente lesen, über die sie abstimmen, und Verbände, die alle zusammen vereint gegen statt für Angler und Angeln arbeiten - ES IST ZUM KOT................
 
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Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Thomas,
zu all den erlaubten Sachen gibt's nen rechtlichen Hintergrund.
SRÜ, ROG etc.
Nachzulesen ua in der von mir eingestellten Quelle ( Dissertation A. Vollmer).
Viel zu kompliziert, um das im AB darzustellen. Im Ergebnis müssen diese Dinge da aber drinstehen. Machste nix.

Natürlich ist es irgendwie Gaga, das Meer mit Tunneln, Kabeln etc zu durchziehen, riesige Offshore Parks einzurichten, mit ner Autobahn gleichen Berufsschiffahrt klar zu kommen, um dann die extensiv genutzte Wasserfläche zu einem Meeresnaturschutzgebiet zu erklären, in dem angeblich ein paar Angler mit ihren Pilkern die Robben und Schweinswale in ihrer Ruhe stören, also ausgeschlossen werden müssen.

Gaga ist so einiges...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Glaubs lieber.........

Real existierendes Bürokrateutonien 2017...

Sonst wachste nochmal hart auf, wenn Du das nicht glaubst..
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Da kommt noch richtig was auf uns zu. Jamaika is everywhere!

Und seit heute bin ich für die Legalisierung von Marihuana, um das alles besser ertragen zu können!

Mir macht das hier wirklich alles Angst!

Die haben eine Entscheidung getroffen, eine Rede vor dem Landtag gehalten- und von nix eine Ahnung.

Früher hieß es immer "Wer nichts wird, wird Wirt!". Heute...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Dass EU-Nachbarländer zudem komplett EU-rechtskonform auch NATURA2000 Schutzgebiete ausweisen, in denen Angeln nicht nur nicht verboten, sondern teilweise sogar noch staatlich gefördert wird (Dänemark), das alleine zeigt schon deutlich, dass dies eine REIN POLITISCHE; DEUTSCHE Entscheidung ist!!

Wie so oft bei EU-Vorgaben macht es erst die deutsche Umsetzung so wahnsinnig (EU - Fahrgastschiffrichtlinie ist anderes Beispiel. Niederlande machen Nordsee zum Binnenmeer, gilt nicht für deren Angelkutter, Deutschland Ostsee ist für deutsche Politik Hochsee gewesen - hatte schon ein Drittel der Kutter vor der jetzigen Krise gekostet! (seit der Zeit arbeit ich mit EGOH in Oldenburg zusammen, Gruß dahin!)!!!

Vorangetrieben wurde dieser Schwachsinn mit Angelverboten also REIN vom bürokrateutonischen Schützerwahn mit seinen Ökowahnen quer durch von der spendensammelnden Schützerindustrie um NABU, BUND und Konsorten und deren parlamentarischen Arm, den GRÜNEN, bis hinein in die Medien geförderte Anglerfeindlichekit:
Quer durch Behörden, staats- und schützerfinanzierte "Wissenschaft" und, wie man hier sieht, bis in alle anderen vergrünten Parteien hinein, wie hier speziell der FDP in Schleswig Holstein, wird deren Anglerfeindlichkeit ausgelebt.

DIE EU HATTE NIE EIN ANGELVERBOT VERLANGT für Natura2000-Gebiete!!!

Und dass die naturschützenden Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei wie DAFV, DMV, LSFV-SH und auch LAV-MeckPomm nicht nur nichts tun, sondern den Anglern noch in den Rücken gefallen sind und nun nicht mal Lars finanziell bei der Klage unterstützen, sondern das Geld der Angler weiter für ihre sinnfreien Kaffeefahrten nach Berlin und Brüssel verjubeln, das setzt dem allem noch die Krone auf!!

Staats- und schützerbezahlte "Wissenschaft, anglerfeindliche Behörden und Politik, Parteienvertreter, die noch nicht mal Dokumente lesen, über die sie abstimmen, und Verbände, die alle zusammen vereint gegen statt für Angler und Angeln arbeiten - ES IST ZUM KOT................
 
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Ørret

Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Wenn's nicht so traurig wäre müsste man sich totlachen#q#q#q

Das ist nicht zu fassen!
 
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DABornhoeft

New Member
AW: Video: Angelverbot Fehmarn:Jamaika in Schleswig Holstein einig bei Verrat an Angl

Das ist mir jetzt wirklich unangenehm.... #q |bigeyes
Dieser Halbsatz im §4 wurde überlesen.
Dies konterkariert meinen Redebeitrag in einigen Teilen; vor allem widerspricht dies unserem Schutzziel "Bestandsschutz der Fische"; was für mich persönlich in diesem Fall für die westliche Ostsee sehr wesentlich gewesen ist.
Hierzu muss ich noch mal ein paar Gespräche führen.


DAS IST JETZT NICHT IHR ERNST???

§4(3) 1
Die Verbote des Absatzes 1 gelten NICHT für berufliche Seefischerei




Haben Sie überhaupt das Dokument schon mal gelesen?

Jemand wie Sie darf über die Freiheiten angelnder Bürger tatsächlich abstimmen?

Wohin ist dieses Land gekommen?

Ich muss mich so zusammen reissen - unglaublich, wie die GRÜNEN schon die FDP in Schleswig Holstein übernommen haben.......[/QUOTE]
 
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