rheinfischer70
Well-Known Member
Ich glaube, dieses Thema gabs schon mal.
Am letzten Samstag ist es wieder passiert. Ein Kollege war mit der Spinnrute am Rhein bei Duisburg unterwegs und wurde von einem Fischereiaufseher verwarnt, weil er keinen Kescher mit hatte. Er hat die Drohung bekommen, beim nächsten Mal ohne Kescher die Papiere entzogen zu bekommen.
Hinweis: Der Kollege beruft sich auf die Handlandung, die er perfekt beherrscht und hatte weder Gaff, LipGrip oder sonstiges dabei
Auf dem Rheinschein steht nichts von einer Kescherpflicht, im Landesfischereigesetz auch nicht.
In unserer Vereinssatzung wird die Kescherpflicht beschrieben, aber das gilt für Vereinsgewässer und nicht für den Rhein.
Hat der Fischereiaufseher richtig gehandelt?
Wir sind ja laut Satzung verpflichtet, den Anweisungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten.
Am letzten Samstag ist es wieder passiert. Ein Kollege war mit der Spinnrute am Rhein bei Duisburg unterwegs und wurde von einem Fischereiaufseher verwarnt, weil er keinen Kescher mit hatte. Er hat die Drohung bekommen, beim nächsten Mal ohne Kescher die Papiere entzogen zu bekommen.
Hinweis: Der Kollege beruft sich auf die Handlandung, die er perfekt beherrscht und hatte weder Gaff, LipGrip oder sonstiges dabei
Auf dem Rheinschein steht nichts von einer Kescherpflicht, im Landesfischereigesetz auch nicht.
In unserer Vereinssatzung wird die Kescherpflicht beschrieben, aber das gilt für Vereinsgewässer und nicht für den Rhein.
Hat der Fischereiaufseher richtig gehandelt?
Wir sind ja laut Satzung verpflichtet, den Anweisungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten.