Kescherpflicht in NRW

rheinfischer70

Well-Known Member
Ich glaube, dieses Thema gabs schon mal.

Am letzten Samstag ist es wieder passiert. Ein Kollege war mit der Spinnrute am Rhein bei Duisburg unterwegs und wurde von einem Fischereiaufseher verwarnt, weil er keinen Kescher mit hatte. Er hat die Drohung bekommen, beim nächsten Mal ohne Kescher die Papiere entzogen zu bekommen.
Hinweis: Der Kollege beruft sich auf die Handlandung, die er perfekt beherrscht und hatte weder Gaff, LipGrip oder sonstiges dabei

Auf dem Rheinschein steht nichts von einer Kescherpflicht, im Landesfischereigesetz auch nicht.
In unserer Vereinssatzung wird die Kescherpflicht beschrieben, aber das gilt für Vereinsgewässer und nicht für den Rhein.

Hat der Fischereiaufseher richtig gehandelt?

Wir sind ja laut Satzung verpflichtet, den Anweisungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten.
 

Angler9999

nicht nur Angler
AW: Kescherpflicht in NRW

Auf dem Angelschein selbst kann es stehen. Grundsätzlich ist die Gewässerordnung die Bibel. Das Landesfischereigesetz ist ebenso ein Punkt wo so etwas stehen könnte. Oft steht genau drin was man dabei haben muss. Das schliesst andere Landehilfen dann aus.

Wenn nichts Dergleichen nachzulesen ist, würde ich höflich nachfragen wo das drin steht und mir seinen Namen notieren. Man kann sich ja freundlicherweise austauschen.

Bei uns in BRB gibt es keine Kescher oder Anlandehilfepflicht im Pool der DAV Gewässer.
Aufseher wissen das auch manchmal nicht. Eine Kopie der Gewäserordnung hat mir schon mal geholfen.
 

Raubwels

Member
AW: Kescherpflicht in NRW

Das lernt man doch in NRW schon bei der Prüfung.
Der waidgerechte Umgang mit dem Fisch.
Landen mit dem Kescher oder anderen hilfsmitteln, messen, betäuben, töten und dann Hakenentfernen.
Natürlich muss jeder Angler einen Kescher dabeihaben, ob er ihn benutzt ist seine Sache. Da hat der Aufseher recht.

MFG
Raubwels
 

Franz_16

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

@Raubwels
mich würde die gesetzliche Grundlage interessieren - also wo das konkret geregelt ist oder woraus sich das ergibt - hast du da irgendeine Quelle?
 

Angler9999

nicht nur Angler
AW: Kescherpflicht in NRW

Sry das eine hat leider nichts mit dem anderen zu tun.
Waidgerecht hat nichts mit Gesetz/Verordnung zu tun.

Auch wenn ich dir etwas Recht geben möchte.
 
A

ayron

Guest
AW: Kescherpflicht in NRW

Warten wir mal auf ronram.... der hat die Kescherpflicht schon oft durchdiskutiert.
 

Raubwels

Member
AW: Kescherpflicht in NRW

Uns wurde beigebracht das das Landewerkzeug den zu erwartenden Fisch anzupassen ist um ein sicheres und schonendes Landen zu gewährleisten.
Ich kann dir leider nicht genau sagen wo es steht.

MFG
Raubwels
 
A

ayron

Guest
AW: Kescherpflicht in NRW

Uns wurde beigebracht das das Landewerkzeug den zu erwartenden Fisch anzupassen ist um ein sicheres und schonendes Landen zu gewährleisten.
Ich kann dir leider nicht genau sagen wo es steht.

MFG
Raubwels

Grade Vorbereitungskurse sind gefüllt mit der Ideologie des Vortanzers und dem was im Zeitalter des Schwaz-Weißfehrnsehens festgeschrieben wurde.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kescherpflicht in NRW

also - sollte ist nicht muss - Thema durch.
Wenn das NIRGENDS in Gesetz, Verordnung oder Bewirtschafterregeln als OFFIZIELLES, VERBINDLICHES MUSS festgelegt ist, gibt keinerlei Handhabe für Sanktionen..
 

ronram

...
AW: Kescherpflicht in NRW

Hallo zusammen,

In NRW existiert keine Kescherpflicht.
Deshalb kann man das auch nirgendwo nachlesen.

Wer wissen möchte, was am Wasser gilt, der schaue
- ins LFischG
- in die LFischVO
- auf den Erlaubnisschein

Was in der Fischerprüfungsordnung steht gilt für die Prüfung und für nichts anderes. Geltungsbereich...
Die Multiple-Choice-Fragen können allerhöchstens geltendes Recht abfragen, mehr nicht. Eine Rechtsverbindlichkeit resultiert nicht aus der Prüfungsordnung heraus.
Bsp:
Das Töten eines Fisches erfolgt durch Betäuben und Blutentzug, weil das die TierSchlV so will, nicht die Prüfungsordnung.

Da ich auch am NRW-Rhein unterwegs bin und von daher weiß, was im Erlaubnisschein steht, kann ich empfehlen dem FA zu raten sich mit solchen Aussagen zurück zu halten. Stinkt nach Nötigung. Und da hört der Spaß auf.

Oder mal bei der UFB anrufen und das melden... gerät der FA an den Falschen, wird es haarig.

Und beim nächsten Mal überprüfen, ob der FA überhaupt örtlich und sachlich zuständig ist.
Marke mit Nummer identisch zum Ausweis?
Ausweis gültig?
Kontrollbezirk?


Hier das Merkblatt für NRW:

http://www.asv-telgte.de/Downl...chereiaufseher Merkblatt.pdf

Und wer mag, schaut in die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des LFischG unter "zu § 54" und hinterfragt, ob der FA überhaupt für Überwachungsaufgaben geeignet ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

ronram

...
AW: Kescherpflicht in NRW

Selbst aus § 4 LFischVO kann man keine Kescherpflicht (implizit) ableiten. Die gebotene Sorgfalt, bezieht sich nur auf das Zurücksetzen, nicht auf das Entnehmen.

...

Mal ganz davon abgesehen ist die gebotene Sorgfalt nirgendwo definiert.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Mal auf die Schnelle und ohne Gewähr, da für eine verbindliche Aussage noch mehr lesen müsste.

Wichtig ist zunächst einmal, ob es eine Gewässerordnung oder andere AGB des Fischereirechtsinhabers gibt, die eine Kescherpflicht vorsehen. Dies wären dann aber zivilrechtliche Regelungen. Hier ist mir schon nicht klar, ob der Fischereiaufseher öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich Aufsicht führte.

zivilrechtliche Regelung => zivilrechtliche Folgen
öffentlich rechtliche Regelung => Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Öffentlich-rechtlich haben wir hier das LFischG NRW zu beachten. Das enthält aber keine Regelung dazu. In § 42 c u. f wird lediglich der Minister ermächtigt dies ggf. durch Rechtsverordnung zu regeln. Also schauen wir in die LFischVO NRW. Da findet sich aber auch keine Kescherpflicht.

Ferner ist das TierSchG zu beachten. Hier insbesondere §17 u. §18. In Betracht kommt eine quälerische Tiermisshandlung. In "VG Münster, Beschluss vom 30.01.2015 - 1 L 615/14" wurde die Anlandung ohne Unterfangkescher angesprochen. Es ging bei dem Urteil aber insbesondere um die Trophäenfotos. Die Gesamtprozedur soll quälerisch gewesen sein ohne das dies für den fehlenden Unterfangkescher alleine Gültigkeit haben muss. Für §17 fehlt mir beim Anlanden aber das "länger anhaltend". Daher kommt wohl nur §18 II in Betracht.

Für eine Ordnungswidrigkeit müsste der Aufseher aber das tatsächliche Anlanden festgestellt haben. Hier ging es aber nicht um eine Leidzufügung, sondern um eine Präventivmaßnahme, nämlich das fehlende Bei-sich-führen. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für das Bei-sich-führen habe ich in NRW nicht gefunden. Eine solche Bestimmung gibt es aber z.B. in Bremen (BinnFischVO § 7). Möglicherweise auch noch in anderen Bundesländer.

Noch eine Anmerkung: Ob die Handlandung wirklich schonender ist, ist umstritten. Im C&R-Land Canada ist sie nicht erlaubt! Insbesondere für den Kiemengriff bestehen Bedenken, da der Fisch gerade im Bereich der Kiemen auf Verletzungen aber auch auf bakterielle Infektionen sehr anfällig ist. In Canada gibt es wohl Studien darüber. Ich würde mich freuen, wenn die c&r- Angler dazu übergehen würden, den gefangenen Fisch noch im Wasser abzuhaken, da dies ohne Zweifel die schonendste Methode sein dürfte, insbesondere, wenn kein Wiederhaken verwendet wir. Weit schonender, als jeder Setzkescher. Seit sportlich und beachtet den "Meta-Text" in meinen letzten Sätzen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

In der Prüfungsordnung für die Fischerprüfung gibt es Frage

31. Welches Zubehör muss der Angler unbedingt beim Angeln bei sich haben?
a)Unterfangkescher, Zentimetermaß, Schlagholz, Messer, Hakenlöser
b)Ersatzrute, Regenzeug, Rutenhalter
c)Ersatzposen, Drahtsetzkescher, Ersatzrolle

Hier ist natürlich Antwort a) korrekt. Diese Prüfungsfrage dürfte aber die Angler nicht binden, weil der Normzweck der Prüfungsordung keine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 GG) ist.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Selbst aus § 4 LFischVO kann man keine Kescherpflicht (implizit) ableiten. Die gebotene Sorgfalt, bezieht sich nur auf das Zurücksetzen, nicht auf das Entnehmen.

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Mal ganz davon abgesehen ist die gebotene Sorgfalt nirgendwo definiert.

Die Norm beschäftigt sich bestenfalls mit dem zurücksetzen, aber nicht mit dem Anlanden.
 
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