catch and release YouTube

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HECHTG3ILERTYP

New Member
Hallo zusammen,
Ich frage mich schon etwas länger wie sich das mit dem catch and release bei den ganzen YouTubern verhält ;+

Immerhin ist das c&r ja in Deutschland leider verboten :r
Und die ganzen PETA Polizisten sitzen uns allen im Nacken #q

Trotzdem releasen die ganzen deutschen YouTuber in ihren Videos.:k

Weiß jemand wie sich das verhält?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: catch and release YouTube

Und immer wieder das Gleiche mit der immer gleichen Falschinformation:
NEIN, c+r ist NICHT in GANZ Deutschland verboten.

Nur in Schleswig Holstein und Saarland gibts explizite C+R"-Verbote, in Bayern wird man gezwungen, jeden maßigen Fisch zu töten (musst ihn nicht mal mitnehmen, töten reicht aus Hegegründen).
In allen anderen Landesfischereigesetzen gibt es entweder kein C+R-Verbot oder es wird mit einem weiteren Paragraphen wie in Sachsen-Anhalt gleich wieder eingeschränkt und die Verantwortung zurück auf den Angler übertragen, wie es sich gehört.

In keinem Bundesgesetz, vor allem NICHT IM TIERSCHUTZGESETZ steht ein C+R Verbot drin.

Das sind Ableitungen von Juristen, die komplett umstritten sind, Urteile gab es bereits in beide Richtungen (Schuldspruch wie Freispruch)..

Bitte nicht dumpf solche Falschinformationen verbreiten, sondern zuerst richtig informieren, z. B.:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2006/c-r-glaubens-oder-rechtsfrage.html

Siehe dazu auch die aktuelle Geschichte aus dem Saarland mit dem unfähigen saarländischen Verband, dessen Präsi zwar Jurist ist, dem trotzdem wir erst klar machen mussten, was Sache bei c+r ist und der sich dafür am Ende bedanken musste und seine Seite ändern:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=325629
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: catch and release YouTube

Immerhin ist das c&r ja in Deutschland leider verboten :r
Und die ganzen PETA Polizisten sitzen uns allen im Nacken #q

Trotzdem releasen die ganzen deutschen YouTuber in ihren Videos.:k

Hallo,

ein heikles Thema. Direkt verboten ist es eigentlich nicht.
Wenn jemand einen unerwünschten Beifang wieder releast oder eben einen Fisch fängt, welchen er nicht verwerten kann und den zurücksetzt, glaube ich nicht, dass dem da was passiert.
Anders sieht es natürlich aus, wenn man seinen Zielfisch in brauchbarer Größe wieder schwimmen lässt. Also z.B. ein Hecht- oder Karpfenangler einen Fisch in gut verwertbarer Größe wieder zurücksetzt. Da dürfte im Falle des Falls die Luft dünn werden.
Bei den von Dir erwähnten Videos - gegen Dummheit wächst kein Kraut im Garten :(. Uralter Spruch, aber immer noch wahr. Oder auch: Dummheit und Stolz wachsen auf gleichem Holz.

Petri Heil

Lajos
 

hirschkaefer

Active Member
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Hallo, herzlich Willkommen im Forum und vielen Dank für deine persönliche Vorstellung.

Ich habe da auch eine Frage. Warum gehen gute Sitten und Anstand in Deutschland immer mehr verloren?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: catch and release YouTube

alles schon mal erklärt auch mit der Strafbarkeit etc.:

Grundsätzlich mal dazu (Strafbarkeit nach TSG):
Nach § 17/1 darf ZUERST mal KEIN Wirbeltier ohne sinnvollen Grund getötet werden.

Hat der Bewirtschafter keine explizite Entnahmepflicht (nicht nur Aufhebung Mindestmaß, Hege) für Welse, MUSS ein Angler eigentlich einen so großen Fisch auf Grund der Schadstoffbelastung so alter Fische (nicht zum in Verkehr bringen, essen oder verfüttern zu gebrauchen) oder weil er (individuell) zu groß zum Verzehr ist (Menge, kleine Familie etc.), zurücksetzen, da ein sinnvoller Grund zum Töten dann klar fehlt!

Weder zurücksetzen noch lebende Fische fotografieren ist grundsätzlich strafbar nach dem Tierschutzgesetz (zurücksetzen KANN nach Landesfischereigesetz verboten sein (Bayern (jeder maßige nicht geschonte MUSS entnommen werden), Schleswig Holstein: C+R - Verbot (anders als die europäische Definition ist es da aber: Angeln ohne Entnahmeabsicht (also nicht nachweisbar, ausser der Angler gibts zu), in anderen BL nicht spezifisch geregelt).

Es kommt hierbei bei der Strafbarkeit nach TSG beim Foto machen eines lebenden Fisches wie beim zurücksetzen nur der §17/2 (b) TSG in Betracht (§17 regelt die Strafbarkeit):
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Hier MUSS also zur Strafbarkeit NEBEN dem allgemeinen Punkt "ERHEBLICH" beim fotografieren auch der Punkt "länger anhaltend" (sofern man Fischen überhaupt Leid/Schmerz/Stressempfinden zugestehen will) erfüllt sein, beim zurücksetzen (nicht beim fangen) "wiederholt" (juristisch: Es muss sich dann um den gleichen Angler und den gleichen Fisch handeln)..

Für Fische als niederste Wirbeltiere mit eher rudimentärem Hirn und keiner Selbstwahrnehmung MUSS (eigentlich) also das Gericht den zur Strafbarkeit notwendigen Zeitraum "länger anhaltend" anders definieren als z. B. für Vögel, Säugetiere oder gar Primaten - und zwar deutlich länger.

Ein einzelnes Foto, innerhalb ein paar Sekunden geschossen vor dem zurücksetzen, dürfte daher bei normalen Richtern und Staatsanwälten weder zu einer Verurteilung (bzw. im Falle des SA) zu einer weitergehenden Ermittlung führen.

Da es zum einen aber auch solche und solche Richter und Staatsanwälte gibt und zum anderen man vor Gericht und auf hoher See eh in Gottes Hand ist, ist das zuerst mal theoretisch zu betrachten.

Ein guter Anwalt, der sich im Thema auskennt, wäre daher bei einer Anzeige empfehlenswert.
 

Thomas9904

Well-Known Member
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Dazu sprechen sich Wissenschaftler wie Dr. Strehlow vom Thünen Institut z. B. auch klar für C+R als freiwillige Möglichkeit der Angler zum Bestandsmanagement aus und propagieren dies z. B. auch für den Dorsch bei der Baglimitdiskussion (weil in S-H jeder maßige Dorsch abgeknüppelt werden muss, aber ein perverses Baglimit gesetzlich kam, durch das mehr Fische rauskommen als ohne):
[youtube1]VTpHliRB65c[/youtube1]
 

Angler9999

nicht nur Angler
AW: catch and release YouTube

Oarrrr

erster Beitrag und dann falscher Inhalt.
Danke Thomas für die Berichtigung!

Ich stelle leider immer wieder fest, wie wenig die Angler sich auskennen.

Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen. Das hat jeder bereits in der Prüfung gelernt.
Es gibt auch die Gewässerordnung, die scheint auch kaum einer zu lesen.
Gewässerordnung = Bibel des Gewässers. Ein muss, die zu lesen zu haben, wenn ich dort fischen gehe!

Zitat aus Gewässerordnung LAV Brandenburg -
unter .... 4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische

http://www.landesanglerverband-bdg.de/content/gewässerordnung


Insbesondere dann falsche Tatsachen zu verbreiten, indem man sie sogar schreibt ist echt nicht notwendig.

Leider ist das auch in anderen Bereichen so.
 
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Sharpo

Guest
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Immerhin ist das c&r ja in Deutschland leider verboten :r
Und die ganzen PETA Polizisten sitzen uns allen im Nacken #q

Trotzdem releasen die ganzen deutschen YouTuber in ihren Videos.:k

Hallo,

ein heikles Thema. Direkt verboten ist es eigentlich nicht.
Wenn jemand einen unerwünschten Beifang wieder releast oder eben einen Fisch fängt, welchen er nicht verwerten kann und den zurücksetzt, glaube ich nicht, dass dem da was passiert.
Anders sieht es natürlich aus, wenn man seinen Zielfisch in brauchbarer Größe wieder schwimmen lässt. Also z.B. ein Hecht- oder Karpfenangler einen Fisch in gut verwertbarer Größe wieder zurücksetzt. Da dürfte im Falle des Falls die Luft dünn werden.
Bei den von Dir erwähnten Videos - gegen Dummheit wächst kein Kraut im Garten :(. Uralter Spruch, aber immer noch wahr. Oder auch: Dummheit und Stolz wachsen auf gleichem Holz.

Petri Heil

Lajos

Da wird überhaupt nix dünn. Auch ist es nicht mal indirekt verboten.

Ich wollte auf solche Troll- Beiträge eigentlich nicht antworten...aber wenn andere User dem TE mit solchen Aussagen beispringen, springt bei mir Dir Blutdruck hoch.

Wie Thomas schon sagte C&R ist bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland NICHT VERBOTEN..egal ob der Karpfen oder Hecht eine verwertbare Grösse hat oder nicht.

Nicht gestattet ist es Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund blablabla..

Und die Urteile welche Thomas anspricht beziehen sich auf kommerzielle Teichanlagen und auch C&R in Verbund mit diversen Fotosessions.

Und für dieses ewige Thema brauch man nicht ein neuen Beitrag erstellen.

Einfach mal die Suchfunktionen bedienen.

Oder noch einfacher, einfach mal die Gesetzesbücher lesen.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
Danke Thomas für die Berichtigung!

Ich stelle leider immer wieder fest, wie wenig die Angler sich auskennen.
Weil auch in vielen Kursen zur Prüfung so ein juristisch nicht haltbarer, anglerfeindlicher Dreck erzählt wird.

Wenn selbst ein Herr Schneiderlöchner - selber Anwalt - und Präsi vom Fischereiverband Saarland, am Ende uns "juristischen" Amateuren recht geben muss bei dem Thema, sich bei uns bedanken und seine Seite ändern, sagt das ja viel über die Kompetenz in Verbänden und deren Vereinen aus.

Und wenn der normale da organisierte Sport- und Angelfischer eben den anglerfeindlichen Dreck seiner Oberen einfach übernimmt, kann man dem nicht mal nen Vorwurf machen - der MUSS Vertrauen haben können.

Der will nur angeln gehen, und nicht Jura studieren müssen dazu...

Auch hier stinkt der Fisch klar vom Kopf her - auch von ganz oben.

Diesen üblen, anglerfeindlichen Dreck mit Angeln nur zur Verwertung, den verbreiten ja auch Geschäftsführer und hauptamtlich Angestellte im DAFV (wie die Herren Spahn und Seggelke).....

Solange diese Helden nicht mal die juristischen Grundlagen kennen und können, richten die halt weiter mit ihren inkompetenten, juristisch nicht haltbaren Äußerungen weiterhin den Schaden an, durch den dann der TE leider zu seinen Äußerungen kommt.

Nicht er ist schuld - Jahrzehntelange, schützergeprägte Gehirnwäsche in den Verbänden ohne soliden, juristischen Hintergrund, DAS ist schuld!

[youtube1]vDbuUw7CQ4E[/youtube1]

[youtube1]TgczQGZScQQ[/youtube1]
 
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S

Sharpo

Guest
AW: catch and release YouTube

Nur Angeln gehen? Sich darauf verlassen?

Sorry, wenn man sich auf andere verlässt, ist man verlassen. Beweist das Leben täglich.

Ich spring halt nicht blind aus dem Fenster und verlass mich darauf das nix passiert nur weil ein "Experte" meint dies wäre aber so.
Blinder Gehorsam/ Vertrauen schützt leider nicht vor Strafe.

Ein bissl muss man schon selber Augen und Ohren offen halten und auch Gehirn einschalten.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: catch and release YouTube

Da wird überhaupt nix dünn. Auch ist es nicht mal indirekt verboten.


Nicht gestattet ist es Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund blablabla..

Und für dieses ewige Thema brauch man nicht ein neuen Beitrag erstellen.

Einfach mal die Suchfunktionen bedienen.

Oder noch einfacher, einfach mal die Gesetzesbücher lesen.

Hallo,

was ist Dir denn über die Leber gelaufen?
Also "indirekt", um bei dem Begriff zu bleiben, ist es schon verboten. (kann man eben "indirekt" aus dem Tierschutzgesetz herauslesen) Direkt nicht, wie ich schon schrieb.
Und selbst Thomas gibt ja in seinen Ausführungen an, dass man sich auch nicht sicher sein kann, wie so etwas vor Gericht ausgeht. Soviel zum Lesen von Gesetzesbüchern.
Zum Schluss noch: ich bin kein Freund von reinem C&R, habe aber auch nichts dagegen solange jemand sich dadurch nicht für den besseren Angler hält.

Petri Heil

Lajos
 
S

Sharpo

Guest
AW: catch and release YouTube

Hallo,

was ist Dir denn über die Leber gelaufen?
Also "indirekt", um bei dem Begriff zu bleiben, ist es schon verboten. (kann man eben "indirekt" aus dem Tierschutzgesetz herauslesen) Direkt nicht, wie ich schon schrieb.
Und selbst Thomas gibt ja in seinen Ausführungen an, dass man sich auch nicht sicher sein kann, wie so etwas vor Gericht ausgeht. Soviel zum Lesen von Gesetzesbüchern.
Zum Schluss noch: ich bin kein Freund von reinem C&R, habe aber auch nichts dagegen solange jemand sich dadurch nicht für den besseren Angler hält.

Petri Heil

Lajos

Weil es so etwas von falsch ist.
Kein Angler wurde in DE wegen C&R angeklagt noch verurteilt.

Alle Urteile beziehen sich auf C&R mit Fotosession, anleinen von Welsen oder halt auf eine Teichanlage wo das zurücksetzen vorgeschrieben wurde.
Also Tierquälerei ohne vernünftigen Grund.

C&R ist ein Bestandteil der Hege und des Schutzes für Fische.

C&R ist fangen u. zurücksetzen
C&R ist kein Angeln ohne vernünftigen Grund.


Indirekt gibt es im Gesetz nicht.
Es ist verboten oder es ist nicht verboten!
Und Fakt ist, C&R ist bis auf wenige Ausnahmen NICHT verboten.

Es kann Problem geben wenn man ohne Verwertungsabsicht oder Hegeabsicht C&R betreibt.
Da ist aber nicht C&R der Aufhänger sondern Tierquälerei ohne vernünftigen Grund!
Gleichgesetzt mit Fisch abschlagen und Mülltonne wenn kein vernünftiger Grund dafür vorliegt..ist dies ein Verstoss gegen das Tierschutz gesetz.
Töten ohne vernünftigen Grund!
 

Reg A.

Member
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Weil es so etwas von falsch ist.
Kein Angler wurde in DE wegen C&R angeklagt noch verurteilt.

Da hast du recht, verurteilt wurde allein aufgrund von C&R bisher kein Angler (soweit mir bekannt).

Aber die Situation am Wasser und im Gerichtssaal ist eben nicht dieselbe, und auf das jeweilige Bundesland kommt's ja auch noch an. Was in dem einen BL locker durchgeht - evtl. sogar zum guten Ton gehört - kann in nem anderen BL zu zumindest kurz- bis mittelfristigen Problemen oder wenigstens Ärger führen.

Kurzes Beispiel: wenn ich hier in Bayern (wo wir ja leider das diesbezüglich besch*****ste Fischereigesetz haben!) vor dem falschen Kontrolleur nen maßigen, nicht geschonten Fisch release, dann kann ich eben Probleme bekommen, und im ungüstigsten Fall ist meine Erlaubnis erst mal weg! Klar, nicht zuletzt dank guter Rechtsschutzversicherung bin ich mir ziemlich sicher, diese wiederzuerlangen.
Ich würde im Zweifelsfall vor Gericht auch soweit gehen, dass die diesbezüglichen Ausführungsverordnungen zum Bayerischen Fischereigesetz dem Tierschutzgesetz widersprechen und daher keine Gültigkeit haben können. Warum soll ich den 65er Hecht denn töten, wenn ich doch auf Zander geangelt habe? Kein vernüftiger Grund -> töten des Fisches laut Tierschutzgesetz verboten!

Nur: auf den ganzen Stress hab ich einfach keinen Bock! Das ist wohl auch der Grund, weshalb die meisten Teamangler und selbst- sowie fremderkorenen Profis ihre Release-Filmchen im Ausland drehen...

Der langen Rede kurzer Sinn: eigentlich ist die Rechtslage ja ziemlich eindeutig, und eigentlich sollte C&R daher nirgendwo ein Problem sein! Aber eigentlich ist der Mensch ja auch vernunftbegabt - und trotzdem werden uns tagtäglich zahlreiche Gegenbeispiele hierfür wie dafür geliefert ;)
 

Hechtler11

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In keinem Bundesgesetz, vor allem NICHT IM TIERSCHUTZGESETZ steht ein C+R Verbot drin.

http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=325629

Hallo Thomas,

also im Tierschutzgestz wird C&R nicht erwähnt, das stimmt. Allerdings folgt aus dem Tierschutzgesetz, was bundesweit gültig ist, ein Verbot für C&R. Denn dort steht geschrieben:
§ 1

"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Ist meine Unterhaltung ein vernünftiger Grund einen Fisch an Land zu ziehen?
 

Thomas9904

Well-Known Member
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Ich würde im Zweifelsfall vor Gericht auch soweit gehen, dass die diesbezüglichen Ausführungsverordnungen zum Bayerischen Fischereigesetz dem Tierschutzgesetz widersprechen und daher keine Gültigkeit haben können.
Sorry, auch dieses juristische "Märchen" ist (in dem Fall leider) schlicht falsch..

Die Bayerische Verordnung und das bayerische Gesetz gilt für die Angler OHNE WENN UND ABER!

Punkt..

Auch vor Gericht kann ein Angler NICHT argumentieren, höheres Recht würde das aufheben.

Mit entsprechender Veröffentlichung ist das schlicht gültig, weil Verfassungsmäßigkeit etc. geprüft wurde.

Nur mit einer Verfassungsklage, einer Verbandsklage oder einem Normenkontrollverfahren (je nach Bundesland) gegen das gültige Gesetz/Verordnung kann das durch Verbände, Parteien etc. gekippt werden.

Der Angler als solcher hat sich schlicht dran zu halten, weil so gültig, bis ein Verfassungs/Verwaltungsgericht das ändert!
 

Hechtler11

Active Member
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Warum soll ich den 65er Hecht denn töten, wenn ich doch auf Zander geangelt habe? Kein vernüftiger Grund -> töten des Fisches laut Tierschutzgesetz verboten!

Da hast du dir das Gesetz aber schön zu deinen Gunsten ausglegt! ;)

Dir sollte klar sein, dass bei einem Köderfisch nicht nur dein Zielfisch Zander beißt. Ob der gefangene Fisch nun deiner Vorstellung entspricht oder nicht, finde ich irrelevant, da du nicht selektiv auf Zander oder Hecht angeln kannst! Fakt ist, der Fisch wurde an Land gezerrt und sollte einer sinnvollen Verwertung dienen. Hecht schmeckt auch gut. Ist dann auch anders herum unvernünftig den Fisch wieder zurück setzen zu wollen, nur weil einem ein Hecht nicht passt. ;)

Genau das von dir beschriebene Prinzip öffnet Tür und Tor für Willkür. Denn was machst du beim Friedfischangeln mit Wurm? Da kann wohl jeder Fisch beißen!

Das Tierschutzgsetz dient dazu das Lebewesen mit Respekt und nicht wie Spielzeug zu behandeln.

Die breite Masse ist und bleibt unvernünftig. Deshalb braucht es klare Regeln und kein "Wischi Waschi", oder glaubst du, dass die breite Masse genau beurteilen kann, wann ein Fisch nicht eine zu große Verletzung aufweist, um qualvoll daran zu sterben? Weil das hat dann mit Tierschutz nichts mehr zu tun!

Ich bin zumindst stolz darauf, dass Bayern ein klares C&R Verbot verhängt und D als Staat dem C&R negativ gegenüber steht!
 

Thomas9904

Well-Known Member
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Nochmal:
Im Tierschutzgesetz steht NICHTS zu C+R....

Nur in 2 Bundesländern ist C+R (OHNE Definition noch dazu - Gummiparagraphen) verboten (Saarland, S-H), nur in Bayern gibt es ein Abknüppelgebot, welche das Töten gefangener , maßiger Fische auch ohne Verwertungsabsicht - aus "Hegegründen" - vorschreibt (KEIN C+R-Verbot!) ..
 
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Hechtler11

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Nochmal:
Im Tierschutzgesetz steht NICHTS zu C+R....

Nur in 2 Bundesländern ist C+R (OHNE Definition noch dazu - Gummiparagraphen) verboten (Saarland, S-H), nur in Bayern gibt es ein Abknüppelgebot, welche das Töten gefangener Fische auch ohne Verwertungsabsicht - aus "Hegegründen" - vorschreibt (KEIN C+R-Verbot!) ..

Ok, das wusste ich nicht, dass man auch ohne Verwertungsabsicht in Bayern den Fisch abschlagen muss. Macht das aber jetzt einen großen Unterschied, dass das Abknüppelgebot nicht mit einem C&R Verbot zusammenhängt? Das Ergebnis ist doch das Selbe! Zurück setzen darf ich ihn so oder so nicht!


Das Tierschutzgestz stammt auch aus dem Jahre 1933. Ich glaub nicht, dass man sich damals Gedanken über C&R gemacht hat. ;)

Der Inhalt des TSG widerspricht aber eindeutig dem Gedanken des C&R!

Und unter C&R verstehe ich, wenn jemand ans Wasser fährt ohne dabei die Absicht zu haben einen gefangenen Fisch zu verwerten.

Wie sieht es in Rheinland Pfalz aus? In meiner Prüfung habe ich gelernt jeden maßigen Fisch abzuschlagen und einer sinnvollen Verwertung zu zuführen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
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Der Inhalt des TSG widerspricht aber eindeutig dem Gedanken des C&R!

Und unter C&R verstehe ich, wenn jemand ans Wasser fährt ohne dabei die Absicht zu haben einen gefangenen Fisch zu verwerten.
.
Deine Meinung in allen Ehren - es gibt nun mal rechtwissenschaftliche Arbeiten (Link veröffentlicht), die das komplett anders sehen....


Und zu Bayern:
Im Interview mit dem Ministerialbeamten braun, der damals zuständig war, steht klart, dass Verwertung wünschenswert wäre, aber letztlich wurscht, Hauptsache der Fisch wäre totgeschlagen...

Die Bayerische Form von "waidgerecht" - Hauptsache killen, wurscht ob man den Fisch brauchen kann oder nicht..

:):):)

Was Du in Prüfungen dazu "gelernt" hast, kannst Du eh in die Tonne treten - das Beispiel mit dem Saarlandpräsi/Juristen, dem erst wir beibringen mussten, wie das rechtlich aussieht und der sich dafür dann bedanken und das auf seiner Seite ändern musste, sollte dafür Beweis genug sein, dass da nicht gerade die Kompetenz dazu sitzt, bei denen die sowas "lehren"........
 

Hechtler11

Active Member
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Deine Meinung in allen Ehren - es gibt nun mal rechtwissenschaftliche Arbeiten (Link veröffentlicht), die das komplett anders sehen....


Und zu Bayern:
Im Interview mit dem Ministerialbeamten braun, der damals zuständig war, steht klart, dass Verwertung wünschenswert wäre, aber letztlich wurscht, Hauptsache der Fisch wäre totgeschlagen...

Die Bayerische Form von "waidgerecht" - Hauptsache killen, wurscht ob man den Fisch brauchen kann oder nicht..

:):):)

Was Du in Prüfungen dazu "gelernt" hast, kannst Du eh in die Tonne treten - das Beispiel mit dem Saarlandpräsi/Juristen, dem erst wir beibringen mussten, wie das rechtlich aussieht und der sich dafür dann bedanken und das auf seiner Seite ändern musste, sollte dafür Beweis genug sein, dass da nicht gerade die Kompetenz dazu sitzt, bei denen die sowas "lehren"........


Ich denke, ich brauch keine rechtswissenschaftlichen Arbeiten, um mir eine Mieinung zu bilden. :)

Ein vernünftiger Grund ist Essen. Meine Unterhaltung sicherlich nicht! Der Fisch steht natürlich nicht im Mittelpunkt, hat aber als Mitgeschöpf Rechte. Ein Recht ist nicht gequält zu werden. Was meinst du?

Dann gebe ich dir recht und schließe mich deiner Meinung an, dass die Aussage des Herrn Braun und die Begründung für das Abknüppeln in Bayern Blödsinn ist. Allerdings ist das kein Argument pro C&R. ;)


Das wollte ich damit auch nicht andeuten. Ich bin gegen C&R, weil ich mir meine eigenen Gedanken mache und nicht, weil ich einer Kompetenz vertraue. Ich habe das mit der Prüfung nur erwähnt, weil ich von einem Gesetz in RLP ausgehe, welches das Abschlagen eines maßigen Fisches vorschreibt!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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