Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Jose

Active Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

hin und her und rund und rum:

solche wie Günster braucht kein angler und erst recht kein vernünftig denkendes mensch.

so verbohrt muss man erstmal wrden...
 

eike

Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Nicht ärgern über solche Leute für mich sind das alles Schreibtischtäter austreten aus den Landesverbänden unser Verein SAV Geduld Hitzacker ist schon seit einigen Jahren ausgetreten was mich viel Überzeugungsarbeit gekostet hat wir sind direkt an der Elbe und Jeetzel haben viel gezahlt für den Verband und wenn man Sie mal gebraucht hat kamm nichts oder Sie haben sich mit fadenscheinlichen Ausreden verabschiedet#q
 

BlueFox

Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Sorry Leute, aber erst einmal einen Fisch 3 Meter über die Steinpackung ziehen und ihr macht euch hier Gedanken über Aussagen von irgendwelchen Vorständen und sonstigen Verbandsvertretern.

Fakt ist, was ist wenn er den Fisch zurück setzt, evtl. trägt er Schürfwunden davon, die vielleicht verpilzt und 5 Wochen später liegt er vergammelt in Köln und über das Ausmaß an Gesetzestreuen PETA Anhängern will ich auch nicht nachdenken, am Ende hat er eine Klage am Hals weil er ihn zurück wirft.
Wie hier: http://www.blinker.de/aktuell/angeln_aktuell/detail.php?objectID=10189&class=106#.VsQuir-ys5g

Wer in der öffentlichen Stadt angelt muss eben immer damit rechnen ob Wels, Barsch, Zander, Hecht fakt ist, jeder Fisch der über Maß ist, muss entnommen werden, wenn man alleine am weiten wilden Rhein unterwegs ist, ist das eine andere Geschichte was mit dem Fisch passiert ;-)

Hut ab vor dem riesen Fisch und mein Respekt, sowas ist der Traum von jedem.



.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Und wenn er ihn nicht mitgenommen hätte, hätte er (vielleicht/wahrscheinlich) ne Matte benutzt und/oder ihn im Wasser abgehakt.

Was man ja nicht braucht, wenn man ihn eh abschlagen will.

Dass das abschlagen eines solchen großen Fisches nicht am/im Wasser bei den örtlichen Gegebenheiten passieren kann, wird nur in Frage stellen, wer noch nie mit Fischen solchen Kalibers inkl. eigenem Adrenalin durch den Fang zu tun hatte.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Wer in der öffentlichen Stadt angelt muss eben immer damit rechnen ob Wels, Barsch, Zander, Hecht fakt ist, jeder Fisch der über Maß ist, muss entnommen werden
.

Steht wo?
 

Michael_05er

Zu selten am Wasser
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Ich gebe Dir Recht, BlueFox: Wenn er den Fisch ans Ufer schleppt und ins Gras legt, ist ein zurücksetzen nicht mehr darstellbar. Da hätte er den Fisch anders behandeln müssen, auch wenn es schwer fällt den Fisch des Lebens im Wasser abzuhaken und nach ein, zwei schnellen Fotos schonend freizulassen. Ob er es getan hätte weiß ich nicht und kann ich nicht beurteilen.

Wer in der öffentlichen Stadt angelt muss eben immer damit rechnen ob Wels, Barsch, Zander, Hecht fakt ist, jeder Fisch der über Maß ist, muss entnommen werden,
Das sehe ich eben nicht so und bin da der Meinung, dass ein 2m-Wels aus dem Rhein, den man als Beifang erwischt, mit dem Argument "Es gibt keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit" zurückgesetzt werden darf. Grundsätzlich hast Du Recht, dass man vor Zuschauern nicht so handeln kann wie ohne. Und ich mache dem Angler auch keinen Vorwurf. Ich rege mich darüber auf, dass verschiedene Verbandsoffizielle in den Medien zitiert werden und da klar sagen, dass der Fisch abgeschlagen werden muss.
Grüße,
Michael
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz


Wenn, MUSS es im Landesfischereigesetz und/oder Erlaubnisschein stehen.

Als Ableitung aus dem TSG ist das kaum haltbar..

Grundsätzlich mal dazu (Strafbarkeit nach TSG):
Nach § 17/1 darf KEIN Wirbeltier ohne sinnvollen Grund getötet werden.

Hat der Bewirtschafter keine explizite Entnahmepflicht (nicht nur Aufhebung Mindestmaß, Hege) für Welse, MUSS ein Angler eigentlich einen so großen Fisch auf Grund der Schadstoffbelastung (nicht zum in Verkehr bringen, essen oder verfüttern zu gebrauchen) oder weil er (individuell) zu groß zum Verzehr ist (Menge, kleine Familie etc.), zurücksetzen, da ein sinnvoller Grund zum Töten dann klar fehlt!

Weder zurücksetzen noch lebende Fische fotografieren ist grundsätzlich strafbar nach dem Tierschutzgesetz (zurücksetzen KANN nach Landesfischereigesetz verboten sein (Bayern (jeder maßige nicht geschonte MUSS entnommen werden), Schleswig Holstein: C+R - Verbot (anders als die europäische Definition ist es da aber: Angeln ohne Entnahmeabsicht (also nicht nachweisbar, ausser der Angler gibts zu), in anderen BL nicht spezifisch geregelt).

Es kommt hierbei bei der Strafbarkeit nach TSG beim Foto machen eines lebenden Fisches wie beim zurücksetzen nur der §17/2 (b) TSG in Betracht (§17 regelt die Strafbarkeit):
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Hier MUSS also zur Strafbarkeit NEBEN dem allgemeinen Punkt "ERHEBLICH" beim fotografieren auch der Punkt "länger anhaltend" (sofern man Fischen überhaupt Leid/Schmerz/Stressempfinden zugestehen will) erfüllt sein, beim zurücksetzen (nicht beim fangen) "wiederholt" (juristisch: Es muss sich dann um den gleichen Angler und den gleichen Fisch handeln)..

Für Fische als niederste Wirbeltiere mit eher rudimentärem Hirn und keiner Selbstwahrnehmung MUSS (eigentlich) also das Gericht den zur Strafbarkeit notwendigen Zeitraum "länger anhaltend" anders definieren als z. B. für Vögel, Säugetiere oder gar Primaten - und zwar deutlich länger.

Ein einzelnes Foto, innerhalb ein paar Sekunden geschossen vor dem zurücksetzen, dürfte daher bei normalen Richtern und Staatsanwälten weder zu einer Verurteilung (bzw. im Falle des SA) zu einer weitergehenden Ermittlung führen.

Da es zum einen aber auch solche und solche Richter und Staatsanwälte gibt und zum anderen man vor Gericht und auf hoher See eh in Gottes Hand ist, ist das zuerst mal theoretisch zu betrachten.

Ein guter Anwalt, der sich im Thema auskennt, wäre daher bei einer Anzeige empfehlenswert.

Der soll dann auch mal einen Blick werden in:
C&R - Glaubens oder Rechtsfrage?
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-...chtsfrage.html
oder weitere entsprechende rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen von Jendrusch und Jendrusch/Niehaus zum Thema.

GENAU DAS IST DER PUNKT, Michael(und, siehe oben, mit Verweis auf TSG juristisch gar nicht haltbar, sondern nur aus den Landesgesetzen, wenns da drin steht):
Und ich mache dem Angler auch keinen Vorwurf. Ich rege mich darüber auf, dass verschiedene Verbandsoffizielle in den Medien zitiert werden und da klar sagen, dass der Fisch abgeschlagen werden muss.
Grüße,
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Wenn, MUSS es im Landesfischereigesetz und/oder Erlaubnisschein stehen.

Als Ableitung aus dem TSG ist das kaum haltbar..

Dieser Ansicht ist selbst die hiesige untere Fischereibehörde.Selbst das fehlen von Mindestmaßen/Schonzeiten, bedeutet lt.deren Ansicht eine reine unverbindliche Entnahmeempfehlung(aber nur mit sinnv.Verwertungsgrund) und keinen Entnahmezwang.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Dreht sich die Ballerina wieder im Kreise? ;)

Diese ollen und ollsten Kamellen wurden doch schon zigfach geklärt.


Ein unerwünschter Beifang darf selbstverständlich IMMER zurückgesetzt werden,

WENN keine Hegeverpflichtungen bestehen.

PUNKT !

Aus dem Wegfall eines Mindestmaßes ergibt sich nicht automatisch ein Entnahmezwang , es sei denn, es steht explizit im Erlaubnisschein.

PUNKT !!

Folglich ist der unerwünschte Waller unverzüglich zurückzusetzen, da in diesem Falle ein Aneignungswille fehlte , der Fisch lebensfähig ist und keiner verpflichtenden Hegemaßnahme unterliegt.Es ist vollkommen klar und mir ist mittlerweile völlig unverständlich, warum man ewig und immerwährend über einfache Zusammenhänge diskutiert.Irgendwann muss doch Verständnis einkehren - oder lesen/diskutieren hier nur Neue mit???
R.S.P.S: Die Verzehrsempfehlung eines Großwelses lasse ich mal unkommentiert - das grenzt ja an Anleitung zur Körperverletzung - Unsinnige Empfehlungen ignorieren und fertig !
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Nicht unverzüglich, steht nirgends.

Im TSG heisst das klar im § 17 (UND das ist genau das, was zählt, was im Gesetz steht), es müssen länger andauernde, ERHEBLICHE Schmerzen und Leiden zur Strafbarkeit sein...

Da steht überhaupt rein gar nix von unverzüglich.

Im übrigen stimme ich Dir zu - und frage mich, warum dann von Landesverbandsfunktionären (ehren- wie hauptamtlich, siehe verlinkte Presse hier im Thread) immer noch der Müll mit Entnahmepflicht wg. TSG verbreitet wird.........

Und frag mich besser nicht, was ich von solchen Verbanditen halte, die damit Anglern wie dem Angeln in den Rücken fallen, indem sie grottenfalsche Dinge übers TSG in die Welt setzen.................
 
Zuletzt bearbeitet:

Revilo62

Active Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Mal abgesehen davon, dass die Aussagen der Verbände schwachsinnig sind, bezugnehmend auf Verzehrwarnungen , stellt sich für mich auch eine andere Aussage des Anglers selbst sehr zweifelhaft dar.
Der angebliche Entnahmezwang durch viele anwesende Schaulustige, sehr zweifelhaft.
Meine Erfahrungen beim Angeln in der Großstadt sprechen eine deutlich andere Sprache, da wird das Releasen eher bejubelt, als Kritik geübt, Stress hatte ich bisher eigentlich nur, wenn anwesende Kinder in Tränen vor Mitleid ausbrachen, wenn dann mal ein Fisch nicht zurückkonnte, weil aus meiner Sicht zu schwer verletzt.
Ich persönlich halte diese Rechtfertigung für sehr wacklig, dennoch ist oder war es ein toller Fisch und herzlichen Glückwunsch an den Fänger.

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Der Zwang war wohl weniger wegen dem Publikum, sondern wegen der Verbanditen, wenn die das mitgekriegt hätten, dass der zurückgesetzt worden wäre, durch das Publikum...

Den Stress gibt sich doch kein Angler, mit der Gefahr, deswegen evtl. keine Karte mehr zu kriegen (ist halt Südwesten, die Diaspora für Angler....)...
 

muddyliz

der auf der Scholle angelt
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

http://www.faz.net/aktuell/rhein-ma...n-fisch-fuers-wildschwein-gehege-1714942.html
Die Angelverbände raten, jeden Waller zu töten, um das Wachstum der Population zu bremsen. Dazu hat die Hessische Landesfischereibehörde, genau wie die in Rheinland-Pfalz, vor wenigen Jahren sogar das zuvor geltende Schonmaß von 60 Zentimetern abgeschafft.
Die „regelrechten Fressmaschinen“ müssten entnommen werden, und wer große Exemplare nicht selbst essen könne, solle sie als Futter in Wildschweingehege oder in Vogelparks bringen, forderte der Präsident des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz, Heinz Günster.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Autor ist nach Angaben der FAZ zuständig für "Menschen und Wirtschaft" - Expertise also garantiert beim Waller ;-)

Vielleicht ein Kumpel von einem Landesverbandler??
 
Zuletzt bearbeitet:

Revilo62

Active Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Wenn das Zitat von Günster tatsächlich so ausgesprochen ist, dann ist es öffentlicher Aufruf zum Töten eines Wirbeltieres ohne Grund und da der Nahrungserwerb der einzigste Grund für das Angeln ist .... ich sag nix weiter, weg mit dem und den Rest der Bande

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Nicht unverzüglich, steht nirgends.

Im TSG heisst das klar im § 17 (UND das ist genau das, was zählt, was im Gesetz steht), es müssen länger andauernde, ERHEBLICHE Schmerzen und Leiden zur Strafbarkeit sein...

Da steht überhaupt rein gar nix von unverzüglich.

Ohne schuldhaftes Verzögern gibt es keine erheblichen Leiden/Schmerzen bei Fischen an Land.
Länger andauernd wird dadurch ebenfalls ausgeschlossen.
Angler, die sich ein schnelles Foto mit dem Fang gönnen, sind nicht bedroht.
Ein schnelles Bild ist nicht unverhältnismäßig, Fotosessionen dagegen schon und es gab diesbezüglich schon Verurteilungen.


Im übrigen stimme ich Dir zu - und frage mich, warum dann von Landesverbandsfunktionären (ehren- wie hauptamtlich, siehe verlinkte Presse hier im Thread) immer noch der Müll mit Entnahmepflicht wg. TSG verbreitet wird.........

Ich nehme an, weil sie die Zusammenhänge mißdeuten und oder gar nicht verstanden haben !

Wenn man bspw. die Kernaussage : "Angeln nur für die Pfanne erlaubt" hernimmt, ist diese Aussage grundsätzlich richtig !

Das schliesst aber NICHT aus, dass Beifänge nicht zurückgesetzt werden dürften !!!
Entweder mißdeuten Menschen die Kernaussage willentlich - oder Sie haben das Gesamtgefüge nicht verstanden !
Also besteht auch die Möglichkeit, dass sie Angler ohne Verwertungsabsicht / Möglichkeit für einen versehentlichen Beifang (Riesenwaller) , entgegen geltenden Tierschutzgesetzen zwingen wollen, diesem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schaden/Tod zuzufügen.

Weiß ich als Verantwortlicher bspw. von der Ungeniessbarkeit eines solchen Fisches und weiß ich weiterhin, dass es für diesen Fisch keine Entnahmepflicht gibt

und fordere ich als Verantwortlicher von bspw. organisierten Anglern dennoch die Tötung dieses Lebewesens, dann liegt m.M. nach die Aufforderung zu einer Straftat (Tötung ohne vernünftigen Grund) vor.

Eine solche Aussage würde ich als skandalös ansehen.


Und frag mich besser nicht, was ich von solchen Verbanditen halte, die damit Anglern wie dem Angeln in den Rücken fallen, indem sie grottenfalsche Dinge übers TSG in die Welt setzen.................

Das Du mir mal ansatzweise recht gibst ... Moment, mal eben rot im Kalender makieren...

R.S.
 

ronram

...
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Sowohl Thomas, wie auch Rheinspezie sprechen da sehr wichtige und interessante Aspekte an.

Das Zurücksetzen von Beifang hat ohne Foto unverzüglich zu geschehen, wenn es eine entsprechende Vorschrift fordert.
Das ist i.d.R. bei untermaßigen oder in der Schonzeit gefangenen Fischen der Fall. In NRW findet man diese Vorschrift in der Verordnung zum Fischereigesetz. Wer einen geschonten Fisch nicht unverzüglich zurücksetzt, kann ein Bußgeld kassieren.

Wer einen nicht geschonten/geschützten Fisch fängt, den er sich aber nicht aneignen will, der hat diesen Fisch auch zurückzusetzen...Die "Unverzüglichkeit", wie sie z.B. die LFischVO NRW für geschonte Fische fordert (wird ja in anderen Bundesländern ähnlich sein) fehlt hier.
Aber das, was Rheinspezie anspricht sollte man durchaus im Hinterkopf behalten. Zwar droht kein Ordnungswidrikeitenverfahren, jedoch steigt mit fortschreitender Zeit, die der Fisch an der Luft verbringt, die Wahrscheinlichkeit, dass man die Grenze des "länger anhaltendes Leid" überschreitet.

Und da kommt es halt drauf an, an wen man gerät.


Wen man allerdings das Töten eines Fisches ohne Grund fordert...Naja, haben meine Vorposter ja schon etwas zu geschrieben.
Dennoch muss ich mich einmal kurz aufregen und die Denkweise "Angeln nur zur Verwertung, alles muss man entnehmen" aufgreifen:
Ich gehe also nur zur Verwertung angeln. Ich bin also bereit jeden Fisch zu töten und zu verzehren, weil ja sonst das Angeln nicht gerechtfertigt wird. Nur die Absicht der Verwertung rechtfertigt die Beschädigung des Fisches. Habe ich einen Fisch gefangen, habe ich ihm Leid zu gefügt, ich habe ihn beschädigt, ich habe entgegen dem TierSchG gehandelt. Aber dadurch, dass ich den Fisch ja töte und verwerte, habe ich einen Grund dazu. Einen Grund, den das TierSchG verlangt um das Leidzufügen, das Beschädigen eines Wirbeltieres zu legitimieren. Alles cool, kein Gesetz gebrochen.

Ok, jetzt fange ich aber einen Fisch, der durch die Verordnung über das entsprechende Fischereigesetz geschützt ist. Diese Verordnung verlangt von mir den Fisch umgehend ins Wasser zurückzusetzen. Mache ich das nicht, wird das mit einem Bußgeld geahndet.

....bilde ich mir das nur ein, oder steht das im Widerspruch zu der oben angeführten Argumentationskette?
Das war eine rhetorische Frage...Den Widerspruch erkennt man leicht.
Aber wieso erkenne ich diesen Wiederspruch, viele andere auch...aber nicht diejenigen, die die Interessen der Angler vertreten (sollten) (bzw. der Angelvereine, die Mitglied in einem Verband sind)?

Die Interpretation des Angelns nur zur Verwertung inklusive der Entnahme eines jeden Fisches, die manche aus dem TierSchG ableiten, wird durch landesfischereirechtliche Vorschriften, die einen Teil der fangbaren Fische - und man kann den Fang dieser Fische nicht mit Sicherheit auschließen - explizit vor dem Töten schützen, ad absurdum geführt.

Oder ist das manchen zu kompliziert?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Äußerungen des Landesfischereiverbandes zum Fang eines 2 Meter Welses bei mainz

Das Zurücksetzen von Beifang hat ohne Foto unverzüglich zu geschehen, wenn es eine entsprechende Vorschrift fordert.
Was aber eben NICHT aus dem TSG ableitbar ist oder nach TSG bestraft werden kann, (habe ich ausgeführt, ERHEBLICHE Leiden und Schmerzen, länger andauernd, da steht nunmal nix von unverzüglich bei den Strafbestimmungen), denn da gibts diese Vorschrift eben NICHT - und darum gings mir.

Ich hab ja geschrieben, dass in Landesgesetzen das geregelt sein kann (wie beim zurücksetzen), es ist aber eben NICHT aus dem TSG ableitbar und auch NICHT nach TSG strafbar - nur nach entsprechenden Landesgesetzen und Verordnungen.

Egal was Verbanditen erzählen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben