Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Herbert48

Member
Ich hau mal eine Frage hier rein und hoffe das mir die einer beantworten kann.

Mein Arbeitskollege kommt aus Hengelo und angelt schon seit seiner Kindheit.
Nur bekommt er in NDS keine Tageskarte für die hiesigen Gewässer. Ich würde gerne mit ihm mal an der Ems angeln, leider bekommt er den Erlaubnisschein nicht.
Es wird immer die Sportfischerprüfung verlangt und die besitzt er nicht.
Vor Jahren haben viele Englische Militärangehörige hier geangelt, keine von denen hatte die Sportfischerprüfung gebraucht.

Ich habe schon bei meiner Gemeinde nachgefragt, beim Angelverein auch aber alle zucken nur mit den Schultern.
Keiner konnte mir bisher eine vernünftige Auskunft geben.

Ist es wirklich so, dass Leute aus einem EU-Land hier ohne Sportfischerprüfung nicht angeln dürfen?
Wenn dem so ist, ist es an Schwachsinn nicht zu überbieten.
 

PB57

Member
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Hi,
hier im Saarland ist das kein Problem . Ich wohne in Frankreich und konnte mir ohne irgendwelche Prüfungen den Fischereischein bei der nächsten deutschen Gemeinde abholen.
In Niedersachsen sieht das ganze etwas anders aus.

In Niedersachsen benötigen ausländische Touristen zum Angeln keinen Fischereischein. Sie sind damit Deutschen gleichgestellt. Den niedersächsischen Fischereischein können Ausländer allerdings nicht erwerben solange sie ihren Hauptwohnsitz in ihrem Heimatland und nicht in Niedersachsen haben.

Wobei, so ganz verstehe ich das jetzt auch nicht.

Gruß
Pascal
 
Zuletzt bearbeitet:

Hardyfan

Member
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Hallo Herbert,

wer angelt, braucht dazu eine (staatliche Erlaubnis).
Um diese Erlaubnis - eben den Fischereischein - zu bekommen, ist das Bestehen einer Prüfung erforderlich.
Diese Prüfung hat Dein Freund nicht, unabhängig von seinen Kenntnissen.
Die Vorschriften der jeweiligen Landesfischereigesetze gelten für Alle.
Wieso sollte Dein Freund eine Ausnahme sein? Weil er angeln kann?
Darauf kommt es aber nicht an (jedenfalls nicht im juristischen Sinne).
Und mit EU-Bürger hat das überhaupt nichts zu tun.
 

PB57

Member
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Hallo Herbert,

wer angelt, braucht dazu eine (staatliche Erlaubnis).
Um diese Erlaubnis - eben den Fischereischein - zu bekommen, ist das Bestehen einer Prüfung erforderlich.
...........................

Hi das stimmt so nicht!
In Rheinland/Pfalz und im Saarland bekommst du den Fischereischein als ausländischer Tourist, oder wie in meinem Fall als deutscher mit Wohnsitz im Ausland ohne Ablegen einer Prüfung .

Gruß
PAscal
 

Herbert48

Member
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Hallo Herbert,

wer angelt, braucht dazu eine (staatliche Erlaubnis).
Um diese Erlaubnis - eben den Fischereischein - zu bekommen, ist das Bestehen einer Prüfung erforderlich.
Diese Prüfung hat Dein Freund nicht, unabhängig von seinen Kenntnissen.
Die Vorschriften der jeweiligen Landesfischereigesetze gelten für Alle.
Wieso sollte Dein Freund eine Ausnahme sein? Weil er angeln kann?
Darauf kommt es aber nicht an (jedenfalls nicht im juristischen Sinne).
Und mit EU-Bürger hat das überhaupt nichts zu tun.
Ich muss dir da widersprechen. Es gibt keine staatliche Erlaubnis, angeln ist Landesrecht.
Warum können Englische Militärangehörige ohne Sportfischerprüfung eine Angelkarte erwerben und Niederländer nicht?
Die Frage hätte ich gerne beantwortet.
 

Ein_Angler

Schönwetterangler
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Es sieht so aus das man einen Fischereischein und einen Erlaubnisskarte fürs Gewässer braucht. Den Fischereischein für ein Jahr muss man beim Amt ausstellen lassen bzw. kaufen und braucht keine Prüfung abzugeben, weil Tourist. Und wenn man den hat, geht man in den Angelladen und holt sich einen Erlaubnisschein fürs Gewässer. So läuft es in Bayern und NRW.
 

Hardyfan

Member
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Hallo Herbert,

Ich muss dir da widersprechen. Es gibt keine staatliche Erlaubnis, angeln ist Landesrecht.
Warum können Englische Militärangehörige ohne Sportfischerprüfung eine Angelkarte erwerben und Niederländer nicht?
Die Frage hätte ich gerne beantwortet.

Natürlich ist das Fischereirecht Landesrecht. Und die einzelnen Länder der BRD sind auch Staaten (siehe auch den umgangssprachlich Begriff "Stadtstaaten für Bremen und Hamburg). Aber gut, ersetze "staatlich" durch "behördlich".
Warum Briten ohne Fischereischein bei Euch angeln dürfen, weiss ich nicht mit letzter Verbindlichkeit.
Ich könnte mir vorstellen, dass es mit dem Nato-Truppenstatut zusammenhängt, welches die Stationierungsverhältnisse ausländischer Truppen in der BRD regelt. Dies umfasst nicht nur die rein militärischen Angelegenheiten, sondern auch bestimmte Privilegien für die einzelnen Soldaten.
Und so ist es denkbar, dass die angelbegeisterten Engländer sich solch eine Sonderregelung ausbedungen haben.
Nun ist das Truppenstatut zwar grundsätzlich Sache des Bundes, aber die Länder wurden/werden beteiligt. Und da die Stationierung ausländischer Streitkräfte auch viel mit Wirtschaftskraft/Kaufkraft (denk mal an die zahlreichen Kasernen der Engländer in Mönchengladbach und Umgebung) zu tun hat, ist manches Bundesland zu Zugeständnissen bereit, zumal das (ursprüngliche) Nato-Truppenstatut Anfang der 50er Jahre entstand und damals das Fischereiwesen noch nicht so verrechtlicht war wie heute.

Diese Touristen-Fischereischeischeine gibt es hier in Schleswig-Holstein auch, die werden von den Kurverwaltungen ausgestellt und berechtigen hier - soweit ich weiss - zum Angeln an der Küste. Tageskarten für Gewässer von Angelvereinen bekommt man hier mit solchen Touristenkarten nicht.
Und da haben wir wieder den Rückschluss zu den Engländern. Auch Touristen sind Wirtschafts- und Kaufkraft und die Bundesländer sind zu Zugeständnissen bereit:q.
 

Ralle 24

User
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Hallo Herbert,

wer angelt, braucht dazu eine (staatliche Erlaubnis).
Um diese Erlaubnis - eben den Fischereischein - zu bekommen, ist das Bestehen einer Prüfung erforderlich.
Diese Prüfung hat Dein Freund nicht, unabhängig von seinen Kenntnissen.

Das ist nicht grundsätzlich richtig und hat auch nix mit der NATO zu tun.;)

In einigen BL können Personen die keinen ständigen Wohnsitz in der BRD haben einen Fischereischein ohne Prüfung bekommen, wenn sie die notwendigen Kenntnisse in anderer Form nachweisen können. Z.B. eine Fischereierlaubnis aus dem Heimatland oder irgendwas. Eine Prüfbescheinigung ist nicht notwendig.
Für Niedersachen finde ich so einen Passus allerdings nicht.

Ich würde einfach mal auf dem Amt nachfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Fisherieschein an Ausländer erteilt wird.


Immer wieder beschämend, dass wir Deutsche in jedem anderen Land willkommene Angelgäste sind, unseren Gästen aber nicht, oder nur unter großen Schwierigkeiten den Zugang zum Angeln gewähren.

Aber wir werden der Welt schon zeigen, wie moralisch einwandfrei wir sind.
 

zorra

Member
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Ich muss dir da widersprechen. Es gibt keine staatliche Erlaubnis, angeln ist Landesrecht.
Warum können Englische Militärangehörige ohne Sportfischerprüfung eine Angelkarte erwerben und Niederländer nicht?
Die Frage hätte ich gerne beantwortet.
...ich weiss nicht ob dir jemand die Frage beantworten kann aber hier siehst du den DEUTSCHEN BÜROKRATISCHEN IRSINN...wir sind halt Fischereirechtliche Hinterwelter#q.....hoffe das du für deinen Kollegen noch nee Möglichkeit findest.
gr.zorra
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Liegt wohl darin, dass in Niedersachsen der Personalausweis ausreicht und grundsätzlich keine Fischereischeinprüfung zum Angeln erforderlich ist. Ebenso gibt es im niedersächsischen Fischereirecht keine Angaben zu angelnden Ausländern. Das ist in anderen Bundesländern besser geregelt.
 

erT

Punkroque Trattoria
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Immer wieder beschämend, dass wir Deutsche in jedem anderen Land willkommene Angelgäste sind, unseren Gästen aber nicht, oder nur unter großen Schwierigkeiten den Zugang zum Angeln gewähren.

Natürlich mag das verwerflich klingen.
Wie aber sähe es aus, wenn Gäste keine, deutsche aber eine Prüfung bräuchten?
Diese Kombination finde ich noch viel schlimmer, denn sie verwirft jegliche Glaubwürdigkeit der Vorschriften.
Prüfung für niemanden? Auch nicht mein Fall. Hierzulande muss nunmal selektiert werden. Außerdem wären erhöhte Kontrollen von Nöten, die irgendwie finanziert werden müssten.
 

Novice

Weseropfer
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Immer wieder beschämend, dass wir Deutsche in jedem anderen Land willkommene Angelgäste sind, unseren Gästen aber nicht, oder nur unter großen Schwierigkeiten den Zugang zum Angeln gewähren.

Moin.

Also ich war vergangenes Jahr in Tschechien und habe dort auch geangelt. Ich musste zunächst in eine Behörde und mir einen Fischereischein ausstellen lassen. Dieser ist auf max 10 Jahre befristet und kostet eine Kleinigkeit. Es wurde ein Sachkundenachweis verlangt (deutscher Fischerreischein reichte).Mit diesem Schein sind wir dann zum Landesverband aus dem Kreis, wo wir uns die Gewässer und die Dauer der Gewässerkarte aussuchen konnten. Diese mussten wir dann vor Ort bezahlen. Also, als Deutscher einfach eine Angeln auswerfen ist nicht. Ich muss auch dort mich den Abläufen und Formalitäten unterwerfen.

Nur wenn es hier die Möglichkeit gar nicht gibt für Gäste, ist es mehr als traurig...
 

Herbert48

Member
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

Ich würde einfach mal auf dem Amt nachfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Fisherieschein an Ausländer erteilt wird.


Immer wieder beschämend, dass wir Deutsche in jedem anderen Land willkommene Angelgäste sind, unseren Gästen aber nicht, oder nur unter großen Schwierigkeiten den Zugang zum Angeln gewähren.

Aber wir werden der Welt schon zeigen, wie moralisch einwandfrei wir sind.
Ich habe schon bei meiner Gemeinde nachgefragt, die stellt ja auch den Fischereischein aus. Leider nur Schulterzucken und keine befriedigende Antwort.
Ein Fischereischein ist in NDS zum Erwerb einer Angelerlaubnis nicht notwendig, Perso und Sportfischerprüfung reichen. Der Fischereischein wird für Bürger aus Niedersachsen nur gebraucht, wenn sie in anderen Bundesländern angeln wollen.

Dem Rest deines Postings stimme ich voll zu.
 

Herbert48

Member
AW: Angelkarte für Niederländer ohne Sportfischerprüfung.

ich habe da noch etwas gefunden:
http://www.vfg-bw.org/pdf/Fischereischein_Regelungen_der Laender_2004.pdf

lt. dem VDSF benötigt dein Freund keinen Fischereischein

"In Niedersachsen benötigen ausländische Touristen zum Angeln keinen Fischereischein."
Die Seite kenne ich, hilft mir aber nicht weiter.
Ich brauche als Niedersachsen in NDS keinen Fischereischein um eine Angelerlaubnis (Tageskarte) zu erwerben.
Allerdings wird die Sportfischerprüfung verlangt und bei Touristen macht man keine Ausnahme.:c
Die hat mein Kollege aber nicht und da liegt der Hase im Pfeffer.
 
Oben