Fischereischein vorzeigen => wem?

nassrasierer

New Member
Moin Freunde,

habe gestern abend die Fischerprüfung bestanden und war heute sofort um 8:00 Uhr auf dem Amt um mir den Fischereischein zu holen.

Jetzt auf der Arbeit schaue ich mir einmal genauer das Kleingedruckte auf der Rückseite an und lese, dass ich verschieden Leuten den Schein auf Verlangen vorzeigen muss. Da heisst es neben den Fischereibeamten, der Polizei und den Fischereiaufsehern (was ja alles auch logisch ist) auch "den Fischereiausübungsberechtigten".

Ist nicht jeder mit einem Fischereischein ein "Fischereiausübungsberechtigter"? Muss ich nun jedem Angler der vorbeikommt und nach meinem Angelschein fragt, diesen diesem zeigen????

Danke für Aufklärung ... und Petri

HG

n.
 

DerSimon

Aalrounder
AW: Fischereischein vorzeigen => wem?

Bei uns im Verein steht explizit in der Satzung, dass jedes Vereinsmitglied zur Kontrolle berechtigt ist. Also bei uns darf jedes Vereinsmitglied Angler kontrollieren.
 

Boendall

Borschtl
AW: Fischereischein vorzeigen => wem?

Moin Freunde,

habe gestern abend die Fischerprüfung bestanden und war heute sofort um 8:00 Uhr auf dem Amt um mir den Fischereischein zu holen.

Jetzt auf der Arbeit schaue ich mir einmal genauer das Kleingedruckte auf der Rückseite an und lese, dass ich verschieden Leuten den Schein auf Verlangen vorzeigen muss. Da heisst es neben den Fischereibeamten, der Polizei und den Fischereiaufsehern (was ja alles auch logisch ist) auch "den Fischereiausübungsberechtigten".

Ist nicht jeder mit einem Fischereischein ein "Fischereiausübungsberechtigter"? Muss ich nun jedem Angler der vorbeikommt und nach meinem Angelschein fragt, diesen diesem zeigen????

Danke für Aufklärung ... und Petri

HG

n.

In Östterreich: Beeidete Fischereiaufseher, Zoll, Polizei.
Fischereiberechtigter (egal ob Besitzer oder Pächter) muss sich vergewissern, dass du eine Prüfung (oder Gäste BH Karte) hast, wenn er dir eine Karte verkauft.

"Normaler" Aufseher, d.h. Aufseher die der Verein stellt können ohne Prüfung zum beeideten Aufseher lediglich kontrollieren, ob du eine gültige Erlaubnis hast. Die BH Karte (österreichischer Angelschein) darf er nicht kontrollieren, allerdings bekommt man wie oben erwähnt die Erlaubniskarte eh nur mit gültiger BH Karte und somit ist das eigentlich müssig. Ich zeige jedenfalls meine Dokumente auch den nicht beeideten Aufsehern, es gab nur eine Ausnahme und dieser Aufseher hat mich bei einer Kontrolle unnötigerweise nerven wollen. Da kam auf die Frage "Hast du eine gültige BH Karte?" "JA" "Darf ich sie sehen?" "Kannst du dich als beeideter Aufseher ausweisen oder als Exekutivbeamter?" "Nein" "Dann nicht." und das Thema war gegessen....:)

ACHTUNG: Gilt in der Steiermark/Österreich, bevor man sowas in einem anderen (Bundes)Land abzieht sollte man die Gesetze genau lesen, damit man sich nicht selbst ins Knie schießt...

Jeder Kontrolleur muss sich ausweisen können, um anschliessend die Kontrolle durch zu führen.
 

Ralle 24

User
AW: Fischereischein vorzeigen => wem?

Ist nicht jeder mit einem Fischereischein ein "Fischereiausübungsberechtigter"? Muss ich nun jedem Angler der vorbeikommt und nach meinem Angelschein fragt, diesen diesem zeigen????

Willkommen in der föderalistischen Gesetzgebung. :q

In die Falle bin ich kürzlich auch getappt. In NRW z.B. ist der Fischereiausübungsberechtigte der Angler mit gültigen Papieren.

In Bayern z,b. ist der Fischereiausübungsberechtigte hingegen derjenige, der das Fischereirecht innehat.

So ist das auch auf Deinem Schein zu verstehen. Hier ist mit " Fischereiausübungsberechtigter" derjenige gemeint, der das Fischereirecht besitzt oder gepachtet hat, nicht jeder normale Angler.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Fischereischein vorzeigen => wem?

Willkommen in der föderalistischen Gesetzgebung. :q

In die Falle bin ich kürzlich auch getappt. In NRW z.B. ist der Fischereiausübungsberechtigte der Angler mit gültigen Papieren.

Da kann ich nicht folgen. Lt. Fischereigesetz NRW gibt es Fischereiberechtigte, das sind die Eigentümer des Gewässers, Fischereiausübungsberechtigte, das sind entweder der Eigentümer (Fischereiberechtigter) oder der Pächter.

Der gemeine Angler ist der Inhaber eines Fischereierlaubnisvertrages.

Aber egal, Frage ist, was ist denn da in dem Vorbereitungslehrgang erzählt worden? Nichts wirklich wichtiges, oder?
 
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