TeeHawk
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Also eigentlich spricht ja nix gegen eine Anglerdemo gGmbH (gemeinnützige GmbH). Ihr würdet die Vorteile der Gemeinnützigkeit mit dem Vorteil einer schnell agierenden Kapitalgesellschaft verbinden. Die Gesellschafter der GmbH bestimmen einen Geschäftsführer und dieser bekommt einen klaren Auftrag. Nicht wie im Verein, wo Hinz und Kunz immer noch Ihren Senf in nervtötenden Versammlungen dazugeben wollen und man eins, zwei fix von Hanseln aus seinem Verein auch ganz leicht wieder entfernt werden kann (feindliche Übernahme). Vom Verein würde ich die Finger lassen.
Ihr habt doch in der Vergangenheit als Anglerdemo bewiesen, dass Ihr es könnt. Jetzt wäre die Zeit die Schlagkraft von Anglerdemo auf eine höhere Ebene zu bringen. Und als Anglerdemo gGmbH sollten die Gesellschafter sich aus Vertretern der Angelgerätehersteller, Herausgebern von Angelfachzeitschriften, Angeltouristikunternehmen, Angelläden und Anglern zusammensetzen... Im Prinzip wäre das dann ein Interessenverband der benannten Gruppen! Endlich. Die Landesverbände und den Bundesverband kann man wohl vorerst getrost außen vor lassen.
Und dann sollte man massive Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung leisten und über die Lügen der Politik, industriellen Fischerei, wissenschaftlichen Institute und Zertifizierungsorganisationen aufklären...
Aber ich schweife ab. Ich glaub Lars meint, dass er keine Gemeinnützigkeit erhalten würde, wenn er sich nicht gem §§ 52 ff. AO Satz 8.: "der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetz der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;" verschreibt, so wie es anscheinend alle Anglervereine und -verbände getan haben. Ich denke da kommen noch andere Zwecke in Frage. Z.B.
14. die Förderung des Tierschutzes;
Ziel ist ja u.a. ein Verhindern der Überfischung der Ostsee.
16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
Nach dieser Definition des Verbraucherschutzes (https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherschutz) wäre das Handeln von Anglerdemo durch aus als Verbraucherschutz anzusehen, denn wir Angler sind ja auch "Verbraucher".
23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports;
Traditionelles Brauchtum...
5. die Förderung von Kunst und Kultur;
Kultur. Gehört es nicht zu unserem kulturellen Erbe mit der Handangel Fische zu fangen?
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
Ohne Hilfe der Anglerschaft wird wohl kein Institut jemals verlässliche Zahlen über die Auswirkungen der Freitzeitangler haben können.
Ihr habt doch in der Vergangenheit als Anglerdemo bewiesen, dass Ihr es könnt. Jetzt wäre die Zeit die Schlagkraft von Anglerdemo auf eine höhere Ebene zu bringen. Und als Anglerdemo gGmbH sollten die Gesellschafter sich aus Vertretern der Angelgerätehersteller, Herausgebern von Angelfachzeitschriften, Angeltouristikunternehmen, Angelläden und Anglern zusammensetzen... Im Prinzip wäre das dann ein Interessenverband der benannten Gruppen! Endlich. Die Landesverbände und den Bundesverband kann man wohl vorerst getrost außen vor lassen.
Und dann sollte man massive Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung leisten und über die Lügen der Politik, industriellen Fischerei, wissenschaftlichen Institute und Zertifizierungsorganisationen aufklären...
Aber ich schweife ab. Ich glaub Lars meint, dass er keine Gemeinnützigkeit erhalten würde, wenn er sich nicht gem §§ 52 ff. AO Satz 8.: "der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetz der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;" verschreibt, so wie es anscheinend alle Anglervereine und -verbände getan haben. Ich denke da kommen noch andere Zwecke in Frage. Z.B.
14. die Förderung des Tierschutzes;
Ziel ist ja u.a. ein Verhindern der Überfischung der Ostsee.
16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
Nach dieser Definition des Verbraucherschutzes (https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherschutz) wäre das Handeln von Anglerdemo durch aus als Verbraucherschutz anzusehen, denn wir Angler sind ja auch "Verbraucher".
23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports;
Traditionelles Brauchtum...
5. die Förderung von Kunst und Kultur;
Kultur. Gehört es nicht zu unserem kulturellen Erbe mit der Handangel Fische zu fangen?
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
Ohne Hilfe der Anglerschaft wird wohl kein Institut jemals verlässliche Zahlen über die Auswirkungen der Freitzeitangler haben können.