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#1 |
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Mitglied
Dabei seit: 03.2011
Ort: Kipfenberg
Beiträge: 60
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Guten Abend Forum,
Hab mal ne Frage zur Rechtslage in Bayern. Nach AVFIG dürfen Schonzeiten und -maße nur dann geändert werden, wenn es aus Gründen der Hegemaßnahme vom Bezirk auf Antrag genehmigt wird. In vielen mir bekannten Fällen verhalten sich viele Fischereivereine da anders. Da werden Schonmaße und -zeiten erhöht und verlängert, wie es sich die Vorstandschaft wünscht. Landesrecht steht bekanntlich über Vereinssatzungen. Hält man sich nun an die Vorgaben des Vereins, bricht man allerdings ein Gesetz. Will heisen, dass wenn ich eine Hecht, der über ges. Schonmaß aber unter vereinsinternem Maß liegt zurück setz, und der Tierschützer oder Ordnungshüter sieht das, bin ich dran... Wenn das so ist, müssten die Vereine doch reagieren. Weil wenn PETA mal eine Tageskarte mit den angegebenen Schonmaßen sieht, dann hagelts mit Sicherheit eine Anzeige. Wie seht Ihr das??? |
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#2 |
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Mitglied
Dabei seit: 04.2012
Ort: Rügen
Alter: 33
Beiträge: 608
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also ich sehe das so für Bayern darf es keine schonzeit geben
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Jeden Tag ein Hecht und die Welt ist in Ordnung
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#3 |
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Mitglied
Dabei seit: 02.2005
Beiträge: 8.322
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tja kann passieren
deswegen sind die behörden jetzt ja in bayern auch dran hier das gesetz durchzusetzen. also die vereine haben es jetzt schwer irgendwelche alibimaße einzuführen. dazu gibts hier auch nen tröt. als der abknüppelparagraph in bayern kam, gab es hier viele die sagten alles nicht so schlimm, wir machen das wie wir es wollen. jetzt machen die behörden aber druck. dies wollten die oben genannten damals nicht wahrhaben(trotz warnungen), jetzt fangen die behörden an druck zu machen, in dem sie verstärkt auf durchsetzung des gesetzes achten. da werden sich noch einige vereine umgucken. antonio |
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#4 |
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Mitglied
Dabei seit: 03.2011
Ort: Kipfenberg
Beiträge: 60
Themenstarter
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#5 |
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Administrator
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So wollte das die Mehrheit der organisierten Zahler in den bayrischen Verbänden und jetzt fängt der bayrische Staast halt an, den Wunsch laut Gesetz auch zu erfüllen - alles abknüppeln, angeln nur zur Ernährung, wer das Fanglimit erreicht, soll aufhören zu angeln...
Ja, Du bist dran, wenn sie Dich da erwischen: Und Dein Verein keine Genehmigung hat zur Erhöhung von Schonmaßen oder zur Ausweitung von Schonzeiten oder wenn Du einen nicht geschonten Fisch wieder zurücksetzt.. |
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#6 |
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Mitglied
Dabei seit: 02.2005
Beiträge: 8.322
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er meinte für die bayern darf es keine schonzeit geben.
![]() ![]() antonio |
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#7 |
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In der Alters - Ruhephase
Dabei seit: 01.2004
Ort: Ganz kleines Dorf mit 23 Einwohnern
Beiträge: 5.155
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Hab ich beim Fliegenfischen im Bayrischen Wald aber immer gemacht und das wurde wohlwollend betrachtet. Ich benutze extra Schonhaken. Auf diesen Punkt angesprochen wurde mir - wenn ich es als Norddeutscher richtig verstanden habe - nur gesagt, die spinnen da oben ...
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(Eine Posenspitze ist in ihrer Erscheinung erfreulich, aber mehr noch in ihrem verschwinden ) [H.T. Sheringham] Geändert von Knispel (16.02.2013 um 21:48 Uhr) |
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#8 |
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Administrator
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Die fangen auch jetzt erst an seitens der Behörden das geltende Recht auch durchzusetzen - lies mal den Thread mit den Mittelfranken oder frag Ossipeter......
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#9 |
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Mitglied
Dabei seit: 03.2002
Ort: Lehrberg - Mittelfranken
Alter: 58
Beiträge: 5.740
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Wer Fragen zu Schonzeiten oder Schonmaßen in Bayern hat, sollte sich an das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die sind dafür zuständig, was das Bayerischer Fischereigesetz und die AVFiG (Ausführungbestimmung zum Fischereigesetz)betrifft. Für die Erweiterung dieser Gesetze und Verordnungen sind die Bezirke mit der Bezirksfischereiverordnungen zuständig. Da kann dann ein Verein bei der Beantragung seiner Erlaubnisscheine über das Landratsamt die Schonzeiten und Schonmaße die über die der gesetzlichen liegenden, beantragen. Da muss dann der Fachberater für Fischerei die Unterlagen prüfen (Pachtdauer und Besatz für Pachtgewässer und Eigentumsgewässer). Da wird auch festgesetzt, wieviel Erlaubnisscheine ein Verein (Jahres-, Wochen- und Tageserlaubnisscheine) ausgeben darf. Auf den Erlaubnisscheinen müssen dann die durch das Bayerische Fischereigesetz oder durch die AvFiG oder durch den Bezirk geregelte Normen für die Angler verständlich eingedruckt werden. Na ja so ungefähr!!
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Ein Norgefan aus Franken ![]() Überstand des 1.2.3.4.6.7.8. und 9. Bayernboardtreffen ![]() -Geduld ist die Stärke nur langsam wütend zu werden- |
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#10 | |
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In der Alters - Ruhephase
Dabei seit: 01.2004
Ort: Ganz kleines Dorf mit 23 Einwohnern
Beiträge: 5.155
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Zitat:
Au ja, wir wollen ja in D einig Anglerland werden-das muss bundesweit eingeführt werden ....
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(Eine Posenspitze ist in ihrer Erscheinung erfreulich, aber mehr noch in ihrem verschwinden ) [H.T. Sheringham] Geändert von Knispel (16.02.2013 um 22:02 Uhr) |
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Schonzeiten Bayern
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