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#31 | |
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User
Dabei seit: 08.2006
Ort: Kürten
Alter: 54
Beiträge: 15.325
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Zitat:
Auch Dein Ton wird - zu Recht - schärfer. Diese Etappe haben wir schon lange hinter uns. Es bringt nichts, es nutzt nichts. Wie man lesen kann, werden sogar zunächst eifriger und Engagierte Aktivisten wie unser Wolkenkrieger schon nach wenigen Gesprächen und Säuseleien aus Funktionärsmündern wankelmütig und knicken ein. Es nutzt alles nichts. Viele, nicht alle, aber sehr viele Funktionäre sind Gesocks. Gesocks wie es in Banken, Wirtschaft und Politik viel zu viel Einfluß auf die Gesellschaft bekommen hat. Und nur durch Duldung der tumben Masse. Solange es Fernehen und Bier gibt, solange man noch in irgendeinen Tümpel die Angel halten kann, solange wird sich nichts ändern. Pennt weiter leibe Angler, lasst Euch da Fell abziehen und sich die Funktionäre an Euren Beiträgen mästen. Gesockse, allesamt. Fast alle jedenfalls.
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Mit der Sportfischerprüfung wird die Vermutung bescheinigt, dass der Proband über ein bestimmtes Grundwissen verfügen könnte. |
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#32 | |
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Administrator
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Zitat:
VERSPROCHEN!! |
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#33 | |||||
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Administrator
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nachdem weder Funktionäre oder Verbände sowohl von VDSF wie DAV sich in irgendeiner Weise dazu geäußert haben, dass VDSF-Präsident Mohnert mit Zensurwünschen und Anzeigen gegen Angler versucht Kritiker mundtot zu machen (geschweige denn, sich von so einem Verhalten gar zu distanzieren..) - und zwar auch im DAV, die setzen sich ja weiterhin mit solchen Leuten an einen Tisch - kann man dann wohl davon ausgehen, dass sich DAV und VDSF zwar nicht in den angelpolitischen Grundsätzen einig sind. Aber darüber, wie man sowohl mit Kritikern wie mit Anglern umzugehen hat: Kommunikationsverweigerung Keine oder Desinformation Keine Diskussionen zulassen Drohen Anzeigen.... Ich hab nicht umsonst geschrieben: Zitat:
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#34 | |
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Administrator
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Zitat:
Laut der wurde nicht Mathias Ripperger, Präsident des genannten VDSF-Landesverbandes Hamburg zum Vizepräsidenten gewählt, sondern ein Peter Ripperger.... Natürlich einstimmig! Also steht augenscheinlich der gesamte VDSF hinter solcher Kompetenz!! ![]() Ich kann nun nicht beurteilen, ob das ein Versehen war, ob man sich im VDSF nicht so gut kennt oder ob man mit Vornamen Peter heissen muss, um im VDSF etwas werden zu können - Oder ob das schon das zusammenbringen der geballten Kompetenz ist............ Muss man da also noch Angst um Angler oder das Angeln in Deutschland haben?? ;-)))) PS: Sollte es sich doch um Mathias Ripperger handeln, muss man dann wohl auch davon ausgehen, dass der gesamte VDSF, Bundes- wie Landesverbände, den Versuch des ASV-HH der Umdeutung des Begriffes Gemeinschaftsangeln mitträgt und unterstützt, da er ja einstimmig gewählt wurde. Selbst wenn die zuständige Behörde in Hamburg nach unseren diesbezüglichen Anschreiben unserer Sichtweise recht gegeben hat und die des ASV-HH als falsch ansieht. Es ging darum, dass auch rein private Treffen von Anglern als Gemeinschaftsfischen angemeldet werden sollten: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] PPS: Und von solchen Leuten und Verbänden, die ja wohl für ihre angelpolitische Einstellung und ihre Arbeit im VDSF einstimmig gewählt wurden, will sich der DAV übernehmen lassen, ohne vorher angelpolitische Punkte festzuschreiben.... Auch und gerade im Hinblick darauf, dass es im VDSF anscheinend kein Problem ist (oder gewünscht??), wenn da Präsidien wegen finanzieller Unklarheiten nicht entlastet werden. Die dann deswegen stattfindende nachfolgende Versammlungen nicht so organisieren können, dass rechtswirksame Beschlüsse gefasst werden können.. Muss man da also noch Angst um Angler oder das Angeln in Deutschland haben?? ;-(((((((((( |
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#35 | |
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Gesperrter User
Dabei seit: 07.2011
Beiträge: 0
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Zitat:
Was aber die Wenigsten wissen: Bereits heute regeln einzelne Landes-Fischereigesetze, dass auch in Privatgewässern, zu denen gar keine Erlaubnisscheine ausgegeben werden, nur eine begrenzte Anzahl von Leuten gleichzeitig angeln dürfen. Beispiel Bayern: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Zitat: "(4) 1 Wer den Fischfang ausübt, ohne selbst der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter zu sein, muss einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Fischereiberechtigten und Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen. 2 Einen Erlaubnisschein benötigen nicht 1. Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel als Helfer des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters oder Inhabers eines gültigen Erlaubnisscheins in dessen Begleitung, 2. höchstens drei Personen, die in Begleitung des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters den Fischfang ausüben." Und die Ausgabe von Erlaubnisscheinen muss vom Kreisamt genehmigt werden, selbst wenn ich die für meinen Gartenteich ausgeben will. Geändert von kxxxkfxx (24.11.2011 um 11:50 Uhr) |
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#36 |
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Dumm und Sand in den Augen :/
Dabei seit: 02.2006
Ort: Falkensee
Alter: 39
Beiträge: 1.256
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Ralle bitte, tu mir einen Gefallen und hör auf, solch einen Mist zu erzählen. Du hast nichtmal im Ansatz eine Ahnung davon, was ich für Aktivitäten FÜR die Sache mache.
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#37 |
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Administrator
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@ krickfan:
Und? Was hat das mit dem Thema hier zu tun? Der Unfähigkeit und Inkompetenz des VDSF - durch einstimmige Wahl des Vizepräsidenten bewiesen - sowie das schweigen oder zustimmen des DAV zu solchen Dingen - dem unsäglichen Habitus der VDSF-Meldung, dem Versuch weiterhin Angler von jeglicher Diskussion auszuschliessen, sowohl durch mangelnde Information wie Diskussionsverhinderung, und wenn das nichts nützt durch Zensurwünsche und Anzeigen gegen Angler? |
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#38 |
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Gesperrter User
Dabei seit: 07.2011
Beiträge: 0
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Du machst doch Dinge wie Angelverbote etc. am VDSF fest. Man muss aber mal festhalten, dass der VDSF oder Landesverbände hier zu großen Teilen gar keinen Einfluss nehmen können und viele Dinge bereits in Gesetzen geregelt sind.
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#39 |
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Mitglied
Dabei seit: 02.2005
Beiträge: 8.373
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krickfan du vergleichst birnen mit äpfeln.
bei deinem auszug gehts um ne begrenzung von anglern ohne erlaubnisschein und um ne helferregelung. im anderen beispiel gehts darum, das ab ner bestimmten anglerzahl(ich glaube 10 waren es), die sich zum angeln verabreden, auch wenn es rein privat ist, dieses als gemeinschaftsfischen gewertet werden soll und angemeldet werden muß. antonio |
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#40 | |
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Gesperrter User
Dabei seit: 07.2011
Beiträge: 0
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Zitat:
Wie schon oben geschrieben: Wer private Verabredungen zum Angeln reglementieren will, ist völlig auf der falschen Spur unterwegs.
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