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| Fischerprüfung Fragen rund um die "Lizenz zum Angeln". |
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#1 |
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Mitglied
Dabei seit: 09.2003
Ort: Elmshorn
Alter: 47
Beiträge: 290
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Hallo,
einer meiner Arbeitskollegen erzählte mir heute folgendes, was ich gar nicht glauben wollte: Dieser gesagte Arbeitskollege wohnt in Bayern (1. Wohnsitz), arbeitet als Monteur einige Monate im Jahr in Schleswig-Holstein. Sinnvollerweise wollte er seine Freizeit hier in S.-Holstein sinnvoll nutzen und machte hier seinen Jahresfischereischein mit Prüfung. Nun war er wieder in seiner Heimat Bayern und wollte dort den Fischereischein umschreiben lassen, damit er z.B.: im Main angeln kann, der praktisch vor seiner Haustür fließt. Nun kommt das Problem ... Bayern erkennt den Jahrefischereischein Schleswig-Holsteins aber nicht an, und überträgt diesen also nicht. Folglich müßte er in Bayern nochmal den Kurs inkl. Prüfung ablegen. ![]() So hat man ihm das erklärt. Meine Frage an Euch ... stimmt das alles so, was die bay. Ämter da erzählen und gibt es tatsächlich keine Möglichkeit der Umschreibung/Anerkennung oder so???? Sind die Länder tatsächlich so bekloppt untereinander????? ![]() Ich freue mich von Euch zu hören. Gruß Michael |
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#2 |
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freidenkend
Dabei seit: 04.2004
Ort: Bayern
Beiträge: 5.082
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Das ist so korrekt!
Wenn zur Zeit der Fischereiprüfung der erste Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt in Bayern ist, muss die Prüfung, um in Bayern anerkannt zu werden, in Bayern abgelegt werden. Also: Die Prüfung, die trotzdem in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, wird dann in Bayern nicht anerkannt und damit ist die Umschreibung eines Fischereischeines eines anderen Bundeslandes dann generell nicht möglich.
__________________
Geändert von Toni_1962 (01.10.2008 um 18:59 Uhr) |
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#3 |
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Mitglied
Dabei seit: 09.2003
Ort: Elmshorn
Alter: 47
Beiträge: 290
Themenstarter
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@ Toni_1962: vielen Dank für die schnelle Info
... unvorstellbar, das wäre ja so, als würde man den KFZ-Führerschein in den anderen Bundesländern nicht anerkennen. Nun, das ist halt Deutschland.
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#4 |
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Gesperrter User
Dabei seit: 09.2002
Beiträge: 3.773
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Warum kompliziert?? Fischereischeine sind Ländersache, also steht es den Ländern frei, das Gesetz entsprechend zu handhaben - hätte Dein Arbeitskollege sich VORHER erkundigt, müsste er den Schein nicht zweimal machen
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#5 |
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Mitglied
Dabei seit: 09.2003
Ort: Elmshorn
Alter: 47
Beiträge: 290
Themenstarter
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rein von der Logik her informiere ich mich ja auch nicht, ob mein Führerschein in Hessen gültig ist, weil es einfach logisch ist, das der in allen Bundesländern anerkannt wird, unabhängig davon, in welchem Land dieser ausgestellt worden ist. So hätte ich es auf den Angelschein bezogen auch für logisch angesehen.
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#6 |
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Gesperrter User
Dabei seit: 09.2002
Beiträge: 3.773
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Führerschein ist Bundesangelegenheit und Fischereischein ist Ländersache wie schon gesagt
ist ein kleiner Unterschied - früher sind z.B. viele Franken einfach nach "Schlitz" in Hessen gefahren und haben sich dort den Schein einfach auf der Gemeinde ausstellen klassen - Hessen hatte damals noch keine Prüfung - Bayern sehr wohl - diese "Schlitzer-Scheine" wurden damals schon nicht von Vereinen anerkannt - so ist es Heute eben mit den Scheinen anderer Bundesländer....
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#7 |
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Mitglied
Dabei seit: 09.2003
Ort: Elmshorn
Alter: 47
Beiträge: 290
Themenstarter
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ja, es ist nur sehr schade, das es so ist .... ich hätte gehofft, meinem Kollegen morgen gerne etwas positiveres mitteilen zu können.
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#8 |
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MdDHC
Dabei seit: 07.2006
Ort: St. Augustin
Alter: 61
Beiträge: 3.227
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Er kann ja mal versuchen, sich nach Niedersachsen umzumelden, nach ein paar Wochen nach bayern zurück zu ziehen und dann den Fischereischein umschreiben zu lassen. Vielleicht schläft ja da mal jemand auf dem Bürgermeisteramt (oder wie das auch immer in Bayern heißen mag)
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Ullis Tackle Axiom:Je länger ein Thema in einem Angelforum behandelt wird,um so größer wird die Wahrscheinlichkeit,dass jemand seine Red/Blue/Black/Gold/Zalt Arc empfiehlt,egal ob es passt oder nicht. ![]() Coppula eam se non posit acceptera jocularum. |
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#9 |
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Mitglied
Dabei seit: 04.2009
Ort: Hilden
Alter: 27
Beiträge: 20
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Guten abend zusammen,
meine Frage passt so halb in den Thread... Und zwar bin ich demnächst für 5 Monate in Schleswig-Holstein und würde die Zeit gern nutzen um den Schein zu machen aber mein erster Wohnsitz liegt in BaWü... Ist bei dieser Konstellation mit ähnlichen Problemen zu rechnen oder liegt das mal wieder an der bayrischen Bürokratie? Der Witz ist das ich den Schein BaWü auch dieses Jahr nicht machen kann weil ich an den Vorbereitungslehrgängen nicht teilnehemn kann... Vielen Dank für die Antworten der Thomas |
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#10 |
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a bisserl was geht immer
Dabei seit: 10.2005
Ort: MSP
Alter: 52
Beiträge: 1.309
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Der Förderalismus (Länderhoheit) ist in meinen Augen ein Ärgernis. Viele Mitarbeiter der Exekutive verstecken sich hinter dem Landesrecht.
Ob dies im EU-Zeitalter noch konform ist, möchte ich bezweifeln. @Metallkopp, zu deiner Frage könnte die unter Jagd- und Fischereibehörde deines Landkreises weiterhelfen. Gruß bacalo
__________________
Einen Angler beglücken schon die vorahnungsvoll geladenen Stunden fernab vom Fischwasser. Bereits hier beginnt ein wenig Lebenskunst und Glückseligkeit und findet draußen in der Stille der Natur seine Selbstbestätigung.
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Wohnsitz Bayern, Prüfung Schleswig-Holstein
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