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| Fischerprüfung Fragen rund um die "Lizenz zum Angeln". |
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#1 |
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Benutzer
Dabei seit: 01.2008
Ort: Ramsdorf
Beiträge: 1
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Moin Moin,
wer kann mir weiterhelfen? Ich war von 1982 bis 1989 im DAV organisiert, hab fleißig vor mich hingeangelt, Beiträge bezahlt usw. Den DAV-Ausweis hab ich noch. Dann kam die Wende, einige Jahre ohne Angeln ...und seit ca. 12 Jahren angle ich ab und an mit Freunden oder Verwandten und quasi auf deren Schein, mit deren Angeln... Nun will ich wieder selber und intensiver Angeln. Wie kann ich aus meinem DAV-Ausweis einen heute gültigen Fischereischein machen?? Ich bin in Sachen Gewässerkunde, Fischkunde, Gesetzen etc. ja noch top fit. Ich könnte über den 30 Stunden-Kurs die bekannte TippelTappel-Tour gehen und einen neuen Schein machen, mir fehlt aber definitiv die Möglichkeit, die nur an Wochenenden stattfindenden Kurse (hier bei mir in Sachsen) zu besuchen (Jaja, der Job...). ![]() Ich hab mich schon wund-ge-GOOGLEt, finde aber keine Informationen zur Übertragung des alten in einen neuen Schein. Wer kann mir hier weiterhelfen oder hat ein ähnliches Problem schon gemeistert? Vielen Dank und Petri Heil. U.Müller |
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#2 |
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Master of Desaster
Dabei seit: 09.2007
Ort: Schwarzenbek
Alter: 45
Beiträge: 4.308
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Moin Ramsdorfer,
Normalerweise ist mit dem Besitz des DAV-Ausweises auch der Nachweis über die erfolgte Prüfung vorhanden. Hat bei mir (damals Niedersachsen) anstandslos und ohne neue Prüfung geklappt. Waren allerdings auch nur drei Jahre Pause dazwischen. Ich würde einfach mal bei Deiner zuständigen Behörde nachfragen.
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Wenn Du endlich ein Licht am Ende des Tunnels siehst, sei trotzdem vorsichtig.Es könnte ein Zug sein, der Dir entgegen kommt
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#3 |
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Angelholiker
Dabei seit: 10.2005
Beiträge: 2.398
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der ddr-ausweis ist leider nicht mehr in irgendeiner form gültig.
du musst wohl oder übel die 30 stunden machen und die prüfung um nen fischereischein zu bekommen.
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#4 |
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platzhirschjägermeister
Dabei seit: 03.2001
Ort: Ludwigsfelde
Alter: 49
Beiträge: 7.647
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ich glaube auch gehört zu haben, dass für diese Scheine die Frist schon vor einer ganzen Weile abgelaufen sind.
Gruss Knurri! |
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#5 | |
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freidenkend
Dabei seit: 04.2004
Ort: Bayern
Beiträge: 5.082
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Zitat:
Geregelt in der "Zehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausübung zur Erfüllung des Fischreigesetzes für Bayern" vom 18. Oktober 2007 (GVBI S. 728) §1 Nr 4: "Keine befreiende Wirkung tritt ein, wenn der frühere Fischreischein auf der Grundlage von Regelungen einer Fischereiorganisation oder von Vorschriften der ehemaligen DDR erteilt worden ist." Anmerkung: "befreiende Wirkung" heißt "Befreiung von der Fischerprüfung". Fazit: In Bayern müßtest du die Fischerprüfung ablegen !
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#6 |
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Master of Desaster
Dabei seit: 09.2007
Ort: Schwarzenbek
Alter: 45
Beiträge: 4.308
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WOW, harte Regeln.
Da hab ich ja ... mal schnell nachguck... März 1998 noch richtig Glück gehabt. Da wurde mein DAV-Lappen noch anstandslos anerkannt.
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Wenn Du endlich ein Licht am Ende des Tunnels siehst, sei trotzdem vorsichtig.Es könnte ein Zug sein, der Dir entgegen kommt
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#7 |
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Muldenfischer
Dabei seit: 06.2007
Alter: 47
Beiträge: 181
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Hallo,
ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Du den Fischereischein inkl. Schulung machen musst. Ich war von '76 bis zu meiner Armeezeit '88 im DAV. Während meiner Armeezeit, bis Oktober 89 zahlte ich keine Beiträge da abgemeldet (passive Mitgliedschaft). Nach der Armee meldete ich mich nicht sofort wieder an, sondern erst Ende 1990, da sagte man mir, dass ich zum Stichtag (genaues Datum ist mir jetzt entfallen) nicht Mitglied im DAV war und aus diesem Grund den Fischereischein neu machen müßte. In Deinem Fall sieht es demnach genauso aus, wenn Du vor 1990 Mitglied warst und danach nicht mehr. Grüße, René Geändert von Blauzahn (20.01.2008 um 12:41 Uhr) |
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#8 |
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Benutzer
Dabei seit: 09.2007
Ort: Mittelfranken/Bayern
Beiträge: 38
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Servus, Leute
ich habe 11/2007 an einem Jugenleiterseminar teilgenommen, dort wurde die Struktur der einzelnen Verbände angesprochen. Wenn ich richtig informiert wurde gibt es den DAV noch. Also vieleicht gibt`s die Möglichkeit übern DAV die Gültigkeit des "DDR-Scheins" regeln zulassen. Alles andere wäre in meinen Augen nur Geldschneiderei, :vschließlich mußte auch keiner mit gültigem "DDR-Führerschein" nochmal zur Fahrschule. Schade das wir Angler so schlecht organisiert sind. Oder sehe ich das falsch? Gruß, Fischlaus |
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#9 | |
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Mitglied
Dabei seit: 01.2007
Ort: Kappeln
Beiträge: 3.231
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Zitat:
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#10 |
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Mitglied
Dabei seit: 06.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 428
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@ Ramsdorfer
Also wenn Du in Deinem alten DAV-Ausweis die Raubfischqualifikation (Marke) eingeklebt hast, dürfte der Anerkennung als abgelegte "Fischerprüfung" nichts im Wege stehen. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Guckst Du mal da auf Seite 3 und findest die gewünschte Antwort. Allerdings kocht ja jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Also ruf mal bei Deinem zuständigen Fischereiamt an und die werden Dir das dann schon verklickern. ![]() MfG Schlotterschätt |
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