Um die vollständige Version des Beitrags (mit allen Bildern und Grafiken) anzuzeigen, bitte auf den Titel klicken : Nachtangeln in Luxemburg ?
Hallo alle zusammen,
seit einiger Zeit gehe ich gehäuft zum Angeln an die Grenzgewässer von Luxemburg (Mosel, Sauer). Ich bin im Bereich zwischen Wasserbillig/Oberbillig und Wormeldange/Wincheringen unterwegs. Laut Grenzgewässerschein ist das Nachtangeln momentan zwischen 23:00 und 5:00 verboten. Da im Ländchen (Luxemburg) bekanntlich "alles ganz anders" ist, würde mich interessieren ob das Verbot auch auf der luxemburgischen Seite gilt? Oder sehen die Luxemburger das nicht so eng bzw. gilt dies bei Ihnen nicht?
Moin,moin
Den Gesetztext übers Angeln in Luxemburg findest du unter [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar] ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar])
Nachtangeln ist in Luxemburg auch verboten.
Seaman
Danke für die schnelle Antwort, allerdings ist der Gesetzestext unter der angegebenen nicht erreichbar.
Noch eine Frage zum Nachtangeln in Lu, wie genau wird es dort genommen mit den Nachtzeiten? Ist es möglich bis 0:00 Uhr zu angeln oder drohen einem auch dann schon Strafen?
Hier ein Auszug aus dem Gesetz. Habe ich aber vom der angegebenen Seite runter geladen. Ja es drohen Strafen.
VERBOTEN IST:
1. der Fang von mehr als 3 Salmoniden (Forellen, Äschen) und 1 Hecht pro Tag;
2. das Reißen der Fische;
3. die Watfischerei, mit Ausnahme beim Flugangeln in der Sauer;
4. das Ködern mit gebietsfremden Fischarten sowie Krebsen, Kaulquappen, Fröschen,
natürlichen und künstlichen Fischeiern oder gefärbten Maden (Pinkies, usw.), das
Anfüttern mit gefärbten Maden;
5. der Fischfang während der Nacht; als Nacht gilt:
a) vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr;
b) vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr,
6. jede Art des Fischfangs im Bereich der Sauerstaustufe Rosport-Ralingen, im Bereich
der Moselstaustufe Palzem-Stadtbredimus sowie im Bereich der Moselstaustufe
Grevenmacher-Wellen (Verbotsschilder beachten);
7. jede Art des Fischfangs von Inseln, Brücken und den an das Wasser angrenzenden
Teilen von Schleusen, Wehren, Kraftanlagen, Stegen und schwimmenden Anlegern aus;
8. der Fang von: Lachs, Meerforelle, Quappe (Rutte), Bachneunauge, Bitterling,
Schlammpeitzger, Steinbeißer, Karausche, Schneider, Elritze, Europäischem Flußkrebs,
Steinkrebs, Flußperlmuschel, Großer Flussmuschel, Kleiner Flussmuschel (=
ganzjährig geschützte Arten).
Fischereivorschriften Grenzgewässer Januar 2003
der genaue weg ist [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar] ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar]) dann unter Sekretariat findest du alle Fischereigestze
Seaman